Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht NachkriegsrechtÜbergangsrecht
Norm: BDG 1977 §24 Abs1;DP §40;GÜG §16 Abs1;GÜG §9; VwGG §27; VwGG § 27 gültig von 01.07.2012 bis 31.12.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 33/2013 VwGG § ... mehr lesen...
Index: 63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht NachkriegsrechtÜbergangsrecht
Norm: GÜG §16 Abs1;
Rechtssatz:
Die Begriffe "Ernennung" und "Überstellung" können sich schon deshalb nicht ausschließen, weil gemäss § 16 Abs 1 des Gehaltsüberleitungsgesetzes die Ernennung der Überbegriff für jede Form der Verleihung des Dienstpostens eines anderen Dienstzweiges ist. Der Wechsel der Verwendungsgruppe o... mehr lesen...
Index: 63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht NachkriegsrechtÜbergangsrecht64/02 Bundeslehrer64/03 Landeslehrer
Norm: GÜG §16 Abs1;Lehrerdienstpragmatik 1917 §72 Abs1;
Rechtssatz:
Für die Versetzung eines Direktors, der durch Entschließung des Bundespräsidenten auf den Dienstposten einer bestimmten Schule ernannt wurde, ist ein neuerlicher Ernennungsakt des Bundespräsidenten erforderlich.
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Index: 63/02 Gehaltsgesetz63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht NachkriegsrechtÜbergangsrecht
Norm: GehG 1956 §33 Abs1;GÜG §16 Abs1;
Rechtssatz:
Das Gesetz verbietet nicht die Beförderung außerhalb der "allgemeinen Beförderungstermine" (1. Jänner, 1. Juli). (Hier: Im Zusammenhalt mit Art II des 14. GehGesNov) Das Gesetz verbietet nicht die Beförderung außerhalb der "allgemeinen Beförderungsterm... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht NachkriegsrechtÜbergangsrecht
Norm: GehG 1956 §33 Abs1;GehGNov 14te Art2;GÜG §16 Abs1;
Rechtssatz:
Auch für Beförderungen, die mit der 14. Gehaltsgesetz-Novelle in keinem Zusammenhang stehen, gibt es keine Rechtsvorschrift, wonach diese nur zu einem allgemeinen Beförderungstermin möglich wären.
European Case... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht NachkriegsrechtÜbergangsrecht
Norm: DVG 1958 §10;GehG 1956 §33 Abs1;GÜG §16 Abs1;
Rechtssatz:
Nur solche Feststellungen und Verfügungen hängen mit einer Ernennung zusammen die ihrem Wesen nach zu dieser Ernennung gehören.
European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1966:... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht NachkriegsrechtÜbergangsrecht
Norm: DP §79;DP §80;GÜG §16 Abs1;
Rechtssatz:
Ein Beamter des dauernden Ruhestandes kann nur durch Ernennung in sinngemäßer Anwendung des § 16 Abs 1 G-ÜG wieder in den Dienststand aufgenommen werden (Hinweis E 30.4.1953, 1811/51, V... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war am 13. März 1938 in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund gestanden, sodann in den Deutschen Reichsdienst übernommen, nach Beseitigung des NS-Regimes aber vom Liquidator der Einrichtungen des Deutschen Reiches in der Republik Österreich mit Bescheid vom 4. März 1946 gemäß § 14 VerbG 1945 entlassen worden. Diese Entlassung wurde am 27. August 1947 auf Grund des II. Hauptstückes Abschnitt II des Nationalsozialistengesetzes mit Wirkung vom 18. Fe... mehr lesen...
Index: 63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht NachkriegsrechtÜbergangsrecht
Norm: Beamten-ÜG §8 Abs2;GÜG §16 Abs1;GÜG §4;
Rechtssatz: Da eine in sinngemäßer Anwendung des § 16 G-ÜG erfolgte Ernennung eines gemäß § 8 Abs. 2 B-ÜG in den Ruhestand versetzten Beamten einer Aufnahme nach § 4 G-ÜG nicht gleichzuhalten ist, kann der Beamte aus § 7 der Ruhegenussvordienstzeitenverordnung einen Anspruch au... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht NachkriegsrechtÜbergangsrecht
Norm: DP §40;GÜG §16 Abs1;GÜG §9;
Rechtssatz:
Eine Gesetzesvorschrift, die die Behörde verpflichten würde, einen öffentlich-rechtlichen Bediensteten anläßlich einer Beförderung oder Versetzung in den Ruhestand den gebührenden Amtsti... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht NachkriegsrechtÜbergangsrecht
Norm: AVG §73 Abs1;GÜG §16 Abs1;GÜG §20 Abs2 letzter Satz; AVG § 73 heute AVG § 73 gültig ab 15.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2018 AVG § 73 gültig von 01.01.2014 bi... mehr lesen...