RS Vwgh 1966/9/21 0835/66

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.09.1966
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Index

63/02 Gehaltsgesetz
63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht Nachkriegsrecht
Übergangsrecht

Norm

GehG 1956 §33 Abs1;
GÜG §16 Abs1;

Rechtssatz

Das Gesetz verbietet nicht die Beförderung außerhalb der "allgemeinen Beförderungstermine" (1. Jänner, 1. Juli). (Hier: Im Zusammenhalt mit Art II des 14. GehGesNov)Das Gesetz verbietet nicht die Beförderung außerhalb der "allgemeinen Beförderungstermine" (1. Jänner, 1. Juli). (Hier: Im Zusammenhalt mit Artikel römisch zwei, des 14. GehGesNov)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1966:1966000835.X01

Im RIS seit

11.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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