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63/02 GehaltsgesetzNorm
DVG 1958 §10;Rechtssatz
Nur solche Feststellungen und Verfügungen hängen mit einer Ernennung zusammen die ihrem Wesen nach zu dieser Ernennung gehören.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1966:1966000158.X02Im RIS seit
20.12.2001