RS Vwgh 1966/9/28 0593/66

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Veröffentlicht am 28.09.1966
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Index

63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht Nachkriegsrecht
Übergangsrecht
64/02 Bundeslehrer
64/03 Landeslehrer

Norm

GÜG §16 Abs1;
Lehrerdienstpragmatik 1917 §72 Abs1;

Rechtssatz

Für die Versetzung eines Direktors, der durch Entschließung des Bundespräsidenten auf den Dienstposten einer bestimmten Schule ernannt wurde, ist ein neuerlicher Ernennungsakt des Bundespräsidenten erforderlich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1966:1966000593.X04

Im RIS seit

31.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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