RS Vwgh 1952/4/29 0197/49

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Veröffentlicht am 29.04.1952
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht Nachkriegsrecht
Übergangsrecht

Norm

DP §40;
GÜG §16 Abs1;
GÜG §9;

Rechtssatz

Eine Gesetzesvorschrift, die die Behörde verpflichten würde, einen öffentlich-rechtlichen Bediensteten anläßlich einer Beförderung oder Versetzung in den Ruhestand den gebührenden Amtstitel von Amts wegen bekanntzugeben, besteht nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1952:1949000197.X01

Im RIS seit

08.09.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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