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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
DP §40;Rechtssatz
Eine Gesetzesvorschrift, die die Behörde verpflichten würde, einen öffentlich-rechtlichen Bediensteten anläßlich einer Beförderung oder Versetzung in den Ruhestand den gebührenden Amtstitel von Amts wegen bekanntzugeben, besteht nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1952:1949000197.X01Im RIS seit
08.09.2003