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63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §33 Abs1;Rechtssatz
Auch für Beförderungen, die mit der 14. Gehaltsgesetz-Novelle in keinem Zusammenhang stehen, gibt es keine Rechtsvorschrift, wonach diese nur zu einem allgemeinen Beförderungstermin möglich wären.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1966:1966000835.X02Im RIS seit
11.02.2002