Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der späteren Gemeinschuldnerin vom 1. Jänner 2006 bis 20. Juli 2006 als Angestellter beschäftigt, das Dienstverhältnis endete durch berechtigten vorzeitigen Austritt. In seinem Dienstvertrag war eine dreimonatige Kündigungsfrist vereinbart. Am 28. März 2008 wurde über das Vermögen der in Großbritannien ansässigen Dienstgeberin ein Administrationsverfahren nach britischem Recht eröffnet. Die beklagte Partei gab dem Antrag des Klägers auf Zahlun... mehr lesen...
Norm: IESG §3 Abs3
Rechtssatz: Die Begrenzung der Sicherung nach § 3 Abs 3 IESG umfasst grundsätzlich alle gesicherten Ansprüche, deren Berechnung Kündigungsfristen und -termine zugrunde liegen. Nach der Fälligkeit der Ansprüche vor oder nach Eintritt des Insolvenztatbestands nach § 1 Abs 1 IESG wird nicht unterschieden. Entscheidungstexte 8 ObS 12/10p Entscheidungstext OGH 26.04.2011... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Spenling als Vorsitzenden, den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Kuras und die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Michael Umfahrer und Helmut Tomek als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Heidemarie G*****, gegen die IEF-Service GmbH, Geschäftsstelle Graz, 8020 Graz, Europaplatz 12, vertreten durch die Finanzpr... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Der Kläger stand zur Gemeinschuldnerin in einem ursprünglich mit 13. 9. 2006 befristeten Lehrverhältnis. Tatsächlich beendete der Kläger dieses Lehrverhältnis nach Konkurseröffnung über das Vermögen seines Lehrherrn bereits am 1. 8. 2006 durch vorzeitigen Austritt gemäß § 25 Abs 1 KO. Im unmittelbaren Anschluss daran setzte er die Lehre in einem anderen Unternehmen bis 30. 9. 2006 fort, war danach als Arbeiter tätig und absolvierte den Zivildienst. Zwischen den... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Eingangs ist festzuhalten, dass die Bezeichnung der Beklagten amtswegig von „IAF-Service GmbH" auf die im
Kopf: ersichtliche Neubezeichnung zu berichtigen war (Art 4 Z 2 BGBl I 2008/82, in Kraft getreten mit 1. 7. 2008; § 235 Abs 5 ZPO). Eingangs ist festzuhalten, dass die Bezeichnung der Beklagten amtswegig von „IAF-Service GmbH" auf die im
Kopf: ersichtliche Neubezeichnung zu berichtigen war (Art 4 Ziffer 2, BGBl römisch eins 2008/82, in Kraft getreten mit 1. ... mehr lesen...
Norm: IESG §3 Abs3
Rechtssatz: Tatsächlich geleistete Beschäftigungszeiten, die auch nicht bei einem früheren Beendigungsanspruch berücksichtigt wurden, sind bei entsprechender vertraglicher Vordienstzeitenanrechnung im Sinn des § 3 Abs 3 2. Satz IESG für die Bemessung der Kündigungsentschädigung auch dann heranzuziehen, wenn es sich um die Anrechnung von „Arbeitervordienstzeiten" auf Angestelltendienstzeiten handelt. Entsch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten zunächst vom 1. 7. 1961 bis 31. 12. 1998 und daran anschließend vom 1. 1. 1999 bis 30. 4. 2005 als Beitragsprüfer beschäftigt, sein Beschäftigungsausmaß betrug bis 31. 12. 1998 40 Stunden wöchentlich, zum 31. 12. 1998 erhielt er eine Abfertigung in Höhe von 48.463,91 EUR brutto ausbezahlt. Auf das Dienstverhältnis ist die DO.A für Verwaltungsangestellte, Pflegepersonal und zahntechnische Angestellte bei den Sozialversicherungstr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war ab 1. 9. 2003 als Arbeiterin bei der M ***** GmbH & Co KG in F***** beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis war der Kollektivvertrag für die Schuhindustrie anwendbar, der eine ordnungsgemäße Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung zum Ende der zweiwöchigen Kündigungsfrist an einem Freitag vorsieht. Die Klägerin war vom 7. 1. 2004 bis 10. 6. 2004 im Mutterschutz, daran anschließend war ein Karenzurlaub bis 14. 4. 2006 vereinbart. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind je zur Hälfte Erben nach ihrem am 6. Jänner 2005 verstorbenen Vaters Alfred W*****. Der Vater der Kläger war vom 1. 10. 2004 bis 3. 12. 2004 als Angestellter bei der C***** AG beschäftigt. Das Dienstverhältnis endete am 3. 12. 2004 durch Austritt gemäß § 25 KO. Im Konkursverfahren meldete der Vater der Kläger Kündigungsentschädigung für die Zeit vom 4. 12. 2004 bis 15. 1. 2005 an. Er verstarb am 6. 1. 2005. Die Kläger sind je zur Hälfte Erben na... mehr lesen...
Norm: IESG §3 Abs3
Rechtssatz: § 3 Abs 3 Satz 2 IESG betrifft nur Vordienstzeitenanrechnungen im Arbeitsvertrag, nicht aber solche kraft Kollektivvertrages. Entscheidungstexte 8 ObS 25/05t Entscheidungstext OGH 19.12.2005 8 ObS 25/05t European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120426 Dokument... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 7. 4. 2003 bis 18. 11. 2003 bei der K***** GmbH als Arbeiter beschäftigt. Sein Dienstverhältnis endete durch berechtigten vorzeitigen Austritt gemäß § 25 KO, nachdem am 11. 11. 2003 der Konkurs über das Vermögen dieses Unternehmens eröffnet worden war. Dem Kläger wurde von der Beklagten eine Kündigungsentschädigung unter Zugrundelegung einer mindestens vierwöchigen Betriebszugehörigkeit als Insolvenz-Ausfallgeld bezahlt. Der Kläger war vom ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162bAngG §29 II3IESG §3 Abs3IO §25KO §25 Abs1
Rechtssatz: Seit der Neufassung des § 25 KO durch das IRÄG 1997 begründet auch der Austritt des Arbeitnehmers gem § 25 Abs 1 KO einen Anspruch auf Kündigungsentschädigung unter Beachtung der vereinbarten längeren Kündigungsfrist im Sinn des § 3 Abs 3 zweiter Satz IESG und des Kündigungstermins. Das zeitliche Maß des Entgeltanspruchs wird durch die für den konkreten Arbeitnehmer unter Au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war ab 1. 8. 1996 als Angestellter bei der späteren Gemeinschuldnerin beschäftigt. Das Dienstverhältnis wurde saisonbedingt insgesamt dreimal unterbrochen und zwar vom 5. 2. bis 8. 3. 2000, vom 15. 12. 2001 bis 28. 1. 2002 und zuletzt vom 5. 11. 2002 bis 19. 1. 2003. Es wurde dabei jeweils zwischen den Parteien des Arbeitsvertrags die einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses vereinbart. Der Kläger war in den genannten Zeiträumen von der Geb... mehr lesen...
Norm: IESG §3 Abs3
Rechtssatz: Nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes ist gemäß § 3 Abs 3 IESG nur auf gesetzliche, nicht aber auf kollektivvertragliche Kündigungsbeschränkungen Bedacht zu nehmen. Entscheidungstexte 8 ObS 10/05m Entscheidungstext OGH 30.05.2005 8 ObS 10/05m European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:20... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war ab 1. 2. 2001 bei der Firma R***** GesmbH & Co beschäftigt. Über dieses Unternehmen wurde am 1. 12. 2003 das Konkursverfahren eröffnet. Am 3. 1. 2004 beendete der Kläger das Arbeitsverhältnis durch vorzeitigen Austritt gemäß § 25 KO. In der Zeit vom 1. 12. 2003 bis 23. 3. 2004 besuchte der Kläger die 3. Klasse der Bauhandwerkerschule. Der Kläger war ab 1. 2. 2001 bei der Firma R***** GesmbH & Co beschäftigt. Über dieses Unternehmen wurde am 1. 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Nach dem hier noch maßgeblichen Sachverhaltsfeststellungen war die Klägerin bereits ab 1. 9. 1964 bei einer Baugesellschaft tätig, über die schließlich mit Beschluss vom 16. 12. 2002 das Konkursverfahren eröffnet wurde. Das Dienstverhältnis der Klägerin wurde wegen wirtschaftlich bedingter Organisationsmaßnahmen und weil es andere Mitarbeiter härter getroffen hätte, nur als Teilzeitbeschäftigte weiter zu arbeiten, von ihrer Dienstgeberin zum 30. 6. 1996 aufgek... mehr lesen...
Norm: IESG §3 Abs3
Rechtssatz: Sowohl Kündigungsfristen als auch Kündigungstermine stehen unter der Bedingung, dass eine Sicherung nur insoweit vorhanden ist, als diese Sicherung nicht über gesetzliche und kollektivvertragliche Fristen und Termine hinausgehende Ansprüche zugrundelegt. Sind im Dienstvertrag vom Gesetz bzw Kollektivvertrag abweichende Kündigungsfristen bzw. -termine vereinbart worden, so ist eine „Gesamtbetrachtung" anzustellen. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war ab 1. 8. 1999 war bei der späteren Gemeinschuldnerin als Angestellter beschäftigt. Über deren Vermögen wurde mit 1. 8. 2002 das Konkursverfahren eröffnet und der Kläger erklärte mit 9. 8. 2002 seinen vorzeitigen Austritt. Im Dienstvertrag vom 9. 7. 2001 wurde für beide Vertragsparteien eine dreimonatige Kündigungsfrist und die Kündigungsmöglichkeit zum 15. und Letzten jeden Monats vereinbart. Ein Teil der Ansprüche des Klägers gegenüber der spät... mehr lesen...
Begründung: Die nunmehr insolvente Dienstgeberin - eine GmbH - war eine 100-%ige Tochter einer anderen Gesellschaft mbH, von der sie sämtliche Kläger nahtlos mit 31. 9. 1998 übernommen hat, weil die "Muttergesellschaft" den eigenen Fertigungsbereich geschlossen hat. Die Kläger waren bei der Muttergesellschaft bereits seit 1969, 1972 und 1989 beschäftigt. Im Zuge der Übernahme wurden die Dienstverhältnisse zur Muttergesellschaft einvernehmlich gelöst und gleichzeitig in den Dienstv... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger stand ab 1. 7. 2001 bei einem Profifußballclub unter Vertrag über dessen Vermögen mit Beschluss des zuständigen Landesgerichtes vom 17. 12. 2001 der Konkurs eröffnet wurde. Am 29. 10. 2001 war der Kläger wegen Nichtzahlung zustehender Gehälter aus dem Vertragsverhältnis berechtigt vorzeitig ausgetreten. Der Kläger meldete im Konkursverfahren Kündigungsentschädigung für die Monate November 2001 bis Juni 2002 zuzüglich darauf entfallender Sonderzahlu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war ab 2. 6. 1997 als "angestellter" Kraftfahrer bei der L***** Handels GmbH beschäftigt. Der Geschäftsführer seiner Dienstgeberin kündigte das Dienstverhältnis am 19. 2. 2001 zum 28. 2. 2001. Mit Urteil vom 25. 9. 2001 des Landesgerichtes Linz als Arbeits- und Sozialgericht zu 31 Cga 81/01w wurden dem Kläger gegenüber seiner ehemaligen Dienstgeberin 221.017,48 S (16.061,97 EUR) brutto an Abfertigung, Urlaubsentschädigung, Kündigungsentschädigung un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war ab 3. 4. 1989 als Arbeiterin im Unternehmen der späteren Gemeinschuldnerin in der Abteilung Gießerei vollzeitbeschäftigt. Über Wunsch ihrer Arbeitgeberin vereinbarte die Klägerin eine Reduktion der wöchentlichen Normalarbeitszeit ab 1. 1. 1997 auf 30 Wochenstunden. Die Arbeitgeberin sicherte der Klägerin zu, dass ihr die bereits erworbenen Abfertigungsansprüche auf Basis der Vollzeitbeschäftigung erhalten bleiben. Nach Eröffnung des Konkurses... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war ab 2. Jänner 1987 bei der späteren Gemeinschuldnerin ganztags beschäftigt, stieg jedoch am 22. Februar 1999 auf eine Teilzeitbeschäftigung im Ausmaß von 24 Wochenstunden um. Nach Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der Gemeinschuldnerin am 13. Februar 2001 erklärte sie mit 14. Februar 2001 ihren begründeten vorzeitigen Austritt gemäß § 25 KO. Der auf ihr Arbeitsverhältnis anzuwendende Kollektivvertrag für Angestellte der Industrie sieht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war ab 11. 5. 1998 im Unternehmen der B***** GmbH als Angestellte beschäftigt. Vom 25. 8. 1998 bis 3. 9. 2000 befand sie sich im Mutterschutz- bzw Karenzurlaub. Mit Beschluss des Landesgerichtes Klagenfurt vom 7. 2. 2000 wurde über das Vermögen der Arbeitgeberin der Klägerin das Konkursverfahren eröffnet. Im Zuge des Konkurses erfolgte mit 13. 3. 2000 die Betriebsstilllegung. Die Klägerin erlangte erstmals Anfang August 2000 Kenntnis von der Konku... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Johannes D***** - ein Verbraucher iSd § 1 Abs 1 Z 2 KSchG - hatte bei der T***** Bank AG ein Sparbuch mit einer Einlage von S 200.000,--, die zufolge einer am 12. 2. 1999 eingegangenen Bindung auf 36 Monate mit 4 % per anno zu verzinsen war. Für die Jahre 1999 und 2000 wurden ihm diese Zinsen auf dem Sparbuch auch gutgeschrieben. Am 15. 2. 2001 wurde über das Vermögen der T***** Bank AG zu AZ 44 S 43/01x des HG Wien der Konkurs eröffnet. Am 20. 3. 2001 hat dara... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. 8. 1999 bis 31. 8. 2000 bei dem späteren Gemeinschuldner als Angestellter im Außendienst mit einem Bruttogehalt von S 20.300,-- zuzüglich 2 %iger Umsatzprovision und Kilometergeld beschäftigt. In seinem Dienstvertrag wurde eine Kündigungsfrist von vier Monaten vereinbart. Seit März 2000 erhielt er kein laufendes Entgelt ausbezahlt, nachdem ihm die letzten Spesen überhaupt Mitte Jänner 2000 bis einschließlich der 35. Kalenderwoche 1999 ausbe... mehr lesen...
Begründung: Am 14. 5. 1998 wurde der Konkurs über die Hans K***** GmbH eröffnet und die Beklagte als Masseverwalterin bestellt. Da diese für den Standort der Gemeinschuldnerin keine weiteren Mietzahlungen entstehen lassen wollte, beabsichtigte sie den Betrieb mit 31. 8. 1998 stillzulegen. Dies wurde den Dienstnehmern mitgeteilt. Im Hinblick darauf stellte die Beklagte einen Antrag auf Schließung des gemeinschuldnerischen Betriebes beim Konkursgericht; diese wurde mit Schließungsbesc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei einem Eishockeyclub seit 1. 8. 1996 als Eishockeyspieler beschäftigt. Über das Vermögen des Vereins wurde mit Beschluss vom 29. 9. 1997 der Konkurs eröffnet. Nach dem Inhalt des abgeschlossenen Spielervertrages war für die Saison 1998/99, die vom August 1998 bis März 1999 dauern sollte, ein Fixum von S 240.000,-- netto (8 x S 30.000,-- netto monatlich) sowie eine Punkteprämie von S 1.000,-- und eine Prämie von S 30.000,-- für das Erreich... mehr lesen...
Norm: IESG idF vor IESG Nov 1997, BGBl I 1997/107 §3 Abs3KO idF IRÄG 1994 §25 Abs2
Rechtssatz: Auch in der Zeit zwischen der Wiedereinführung des Schadenersatzanspruches nach § 25 Abs 2 KO durch das IRÄG 1994 und dem Inkrafttreten der IESG Nov 1997 waren befristete Arbeitsverhältnisse nur im Umfang der gesetzlichen Kündigungsfrist und des gesetzlichen Kündigungstermines gesichert. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Der Erstkläger war vom 1. 4. 1979 bis 27. 5. 1999 und die Zweitklägerin vom 1. 3. 1977 bis 27. 5. 1999 bei der späteren Gemeinschuldnerin, über deren Vermögen mit Beschluss vom 3. 5. 1999 das Konkursverfahren eröffnet wurde, als Angestellte beschäftigt. Dabei war das Dienstverhältnis des Erstklägers in den Zeiträumen vom 23. 12. 1986 bis 1. 2. 1987, 23. 12. 1987 bis 31. 1. 1988, 23. 12. 1988 bis 22. 1. 1989, 22. 12. 1989, bis 21. 1. 1990, 21. 12. 1990 bis 20. 1. 1991... mehr lesen...