RS OGH 2011/4/26 8ObS12/10p

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Veröffentlicht am 26.04.2011
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Norm

IESG §3 Abs3

Rechtssatz

Die Begrenzung der Sicherung nach § 3 Abs 3 IESG umfasst grundsätzlich alle gesicherten Ansprüche, deren Berechnung Kündigungsfristen und -termine zugrunde liegen. Nach der Fälligkeit der Ansprüche vor oder nach Eintritt des Insolvenztatbestands nach § 1 Abs 1 IESG wird nicht unterschieden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0126736

Im RIS seit

07.06.2011

Zuletzt aktualisiert am

07.06.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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