Norm
IESG §3 Abs3Rechtssatz
Die Begrenzung der Sicherung nach § 3 Abs 3 IESG umfasst grundsätzlich alle gesicherten Ansprüche, deren Berechnung Kündigungsfristen und -termine zugrunde liegen. Nach der Fälligkeit der Ansprüche vor oder nach Eintritt des Insolvenztatbestands nach § 1 Abs 1 IESG wird nicht unterschieden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0126736Im RIS seit
07.06.2011Zuletzt aktualisiert am
07.06.2011