Rechtssatz
Auch in der Zeit zwischen der Wiedereinführung des Schadenersatzanspruches nach § 25 Abs 2 KO durch das IRÄG 1994 und dem Inkrafttreten der IESG Nov 1997 waren befristete Arbeitsverhältnisse nur im Umfang der gesetzlichen Kündigungsfrist und des gesetzlichen Kündigungstermines gesichert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115887Im RIS seit
29.12.2001Zuletzt aktualisiert am
06.07.2017