Die A***, vertreten durch X*** (in der Folge Antragstellerin), stellte mit Schriftsatz vom 23. August 2013 einen Antrag auf Nichtigerklärung der Ausschreibung, auf Ersatz der Pauschalgebühren sowie auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung. Mit Schriftsatz vom 23. August 2013 brachte die Antragstellerin im Wesentlichen vor: Die BBG führe das Vergabeverfahren als Vertreter der Republik Österreich (Bund). Gegenstand der Ausschreibung sei der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die ... mehr lesen...
Die Antragstellerin stellte am 28.11.2012, beim Bundesvergabeamt protokolliert am 29.11.2012, neben dem im Spruch: ersichtlichen Begehren Anträge auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, auf Gebührenersatz, auf Akteneinsicht und auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung. 1. Ziffer eins Vorbringen der Parteien Die Antragstellerin brachte im Wesentlichen vor, die Entscheidung der Auftraggeberin vom 22.11.2012, mit welchen Unternehmern die Rahmenvereinbarung abgeschlossen ... mehr lesen...
Norm: BVergG 2006 §324 Abs2 BVergG 2006 § 324 gültig von 01.01.2014 bis 20.08.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 65/2018 BVergG 2006 § 324 gültig von 05.03.2010 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2010 BVergG 2006 § 324 gültig von 01.02.2006 bis 04.03.2010 ... mehr lesen...
Die Antragstellerin stellte am 8. April 2011 (zugewiesen zunächst dem Senat 4 mit der GZ: N/0028-BVA/04/2011) die im Spruch: ersichtlichen Begehren. Sie brachte vor, dass die Ausscheidensentscheidung vom 31. März 2011 im Wesentlichen aus folgenden Gründen rechtswidrig sei: Sämtliche der vom Auftraggeber in der Ausscheidensentscheidung genannten Ausscheidensgründe seien bereits in den mündlichen Verhandlungen im Oktober 2010 vor dem Bundesvergabeamt (idF BVA) zu den Verfahren N/0069-BVA/04/2... mehr lesen...
Norm: BVergG 2006 §324 Abs2 BVergG 2006 § 324 gültig von 01.01.2014 bis 20.08.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 65/2018 BVergG 2006 § 324 gültig von 05.03.2010 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2010 BVergG 2006 § 324 gültig von 01.02.2006 bis 04.03.2010 ... mehr lesen...
1. Ziffer eins Verfahrensgang und Sachverhalt Die Einschreiterinnen verfassten am 10.3.2009 „ begründete Einwendungen“. Die Einschreiterinnen legten dazu am 10.3.2009 ua die Anzeige der Bildung einer Bietergemeinschaft vor. Das Bundesvergabeamt verfasste dazu am 11.3.2009 einen umfangreichen Vorhalt an die Einschreiterinnen. In diesem Vorhalt wurde den Einschreiterinnen insbesondere auch die fehlende Bindung der Auftraggeberin an die kassatorischen Gründe: eines Nichtigerklärungsbe... mehr lesen...
Die A***, vertreten durch X*** (in der Folge Antragstellerin) stellte mit Schriftsatz vom 1. Februar 2008, beim Bundesvergabeamt eingelangt am 4. Februar 2008, verbessert eingebracht am 5. Februar 2008, Anträge auf Nichtigerklärung der Ausschreibung und auf Nichtigerklärung einer sonstigen Festlegung während der Angebotsfrist (Anfragebeantwortung vom 24.1.2008), auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung, auf Akteneinsicht sowie auf Ersatz der (nachträglich) entrichteten Pauschalgebühren... mehr lesen...
BESCHEID Das Bundesvergabeamt hat durch die Vorsitzende des Senats 3, Dr. Sibyll Huber-Matauschek und die Beisitzer Mag. Manfred Rosenbaum als Mitglied der Auftraggeberseite und Mag. Helmut Heindl als Mitglied der Auftragnehmerseite im Nachprüfungsverfahren gemäß § 312 Abs. 2 Z 2 Bundesvergabegesetz 2006 - BVergG 2006, BGBl I Nr. 17/2006 betreffend das Vergabeverfahren "S 37 Klagenfurter Schnellstraße - Teilabschnitt 1 und 2 Scheifling-Friesach Nord - Mölbling, Fachbereiche Fische,... mehr lesen...
Norm: BVergG 2006 §324 Abs1 BVergG 2006 §324 Abs2 BVergG 2006 §324 Abs3 BVergG 2006 § 324 gültig von 01.01.2014 bis 20.08.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 65/2018 BVergG 2006 § 324 gültig von 05.03.2010 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2010 BVergG 2006 § 324 gültig von 01.02.2006 bis 04.03.20... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 17. Oktober 2007 beantragte die A*** (im Weiteren: Antragstellerin), vertreten durch X***, wie im Spruch: dieses Bescheides wiedergegeben. Ergänzt wurde das Antragsbegehren durch einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, welchem mit Bescheid des Bundesvergabeamtes vom 23. Oktober 2007, N/0100-BVA/05/2007-EV8, stattgegeben wurde sowie einen Antrag auf Akteneinsicht und einen Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung, welche am 6. November 2007 st... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 14. September 2007 beantragte A*** (im Weiteren: Antragstellerin), vertreten durch X***, wie im Spruch: dieses Bescheides wiedergegeben. Ergänzt wurde das Antragsbegehren durch einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, welchem mit Bescheid des Bundesvergabeamtes vom 20. September 2007, N/0084-BVA/05/2007-EV9, stattgegeben wurde sowie einen Antrag auf Akteneinsicht, einen Antrag auf Überprüfung der Angebotsprüfung und einen Antrag auf Durchführung einer mün... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 10. April 2007 beantragte die A***, (im Weiteren: Antragstellerin), vertreten durch X***, die im Vergabeverfahren des Bundes, vertreten durch den Bundesminister für Finanzen, dieser vertreten durch die Bundesbeschaffung GmbH, Lassallestraße 9b, 1020 Wien (im Weiteren: Auftraggeber) mit der Bezeichnung „E-Finanz (Finanz-Redesign) BBG-GZ 9000.00310“ getroffenen Entscheidungen, das Angebot der Antragstellerin auszuscheiden für nichtig zu erklären sowie den Kostenersatz der b... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 22. Februar 2007 beantragte die A*** (im Weiteren: Antragstellerin), vertreten durch X***, wie im Spruch: dieses Bescheides wiedergegeben. Ergänzt wurde das Antragsbegehren durch einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, welchem mit Bescheid des Bundesvergabeamtes vom 28. Februar 2007, N/0015-BVA/05/2006-EV13, stattgegeben wurde. Das Nachprüfungsbegehren wird in Schriftsätzen vom 22. Februar 2007 und vom 10. März 2007 sowie in der mündlichen Verhandlung a... mehr lesen...
Norm: BVergG 2006 §324 Abs2 BVergG 2006 § 324 gültig von 01.01.2014 bis 20.08.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 65/2018 BVergG 2006 § 324 gültig von 05.03.2010 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2010 BVergG 2006 § 324 gültig von 01.02.2006 bis 04.03.2010 ... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 11. Dezember 2006 beantragte die Bietergemeinschaft A*** und B*** (im Weiteren: Antragstellerin), vertreten durch X***, die Nichtigerklärung der der Antragstellerin mit Telefax vom 24. November 2006 im Vergabeverfahren "Neubau ZMB - Zentrum für molekulare Biowissenschaften - Laboreinrichtung" bekannt gegebenen Zuschlagsentscheidung zu Gunsten der C*** (im Weiteren beabsichtigte oder präsumtive Zuschlagsempfängerin). Ergänzt wurde das Antragsbegehren durch einen Antrag a... mehr lesen...
1. Ziffer eins SACHVERHALT: Der gegenständliche Beschaffungsvorgang "E - Finanz (Finanz - Redesign) BBG-GZ 9000.00310" des öffentlichen Auftraggebers Bundesminister für Finanzen wird als zweistufiges Verhandlungsverfahren nach vorheriger Bekanntmachung im Oberschwellenbereich durchgeführt (geschätzter Nettoauftragswert: 90 Mio. Euro). Die Vergabebekanntmachung erfolgte im Amtsblatt der Europäischen Union unter 2005/S 102 - 102180. Gegenstand der Auftragsvergabe ist die grundle... mehr lesen...
1. Ziffer eins Sachverhalt: Der gegenständliche Beschaffungsvorgang "E - Finanz (Finanz - Redesign) BBG-GZ 9000.00310" des öffentlichen Auftraggebers Bundesminister für Finanzen wird als zweistufiges Verhandlungsverfahren nach vorheriger Bekanntmachung im Oberschwellenbereich durchgeführt (geschätzter Nettoauftragswert: 90 Mio. Euro). Die Vergabebekanntmachung erfolgte im Amtsblatt der Europäischen Union unter 2005/S 102 - 102180. Gegenstand der Auftragsvergabe ist die grundle... mehr lesen...
Norm: BVergG 2006 §324 Abs2 BVergG 2006 § 324 gültig von 01.01.2014 bis 20.08.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 65/2018 BVergG 2006 § 324 gültig von 05.03.2010 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2010 BVergG 2006 § 324 gültig von 01.02.2006 bis 04.03.2010 ... mehr lesen...
Am 13. Februar 2006 langte im Bundesvergabeamt ein mit 13. Februar 2006 datierter Nachprüfungsantrag der B***, (im Weiteren Antragstellerin) vertreten durch Y***, ein. In diesem wurde unter Bezugnahme auf das Vergabeverfahren "Ausschreibung - PPP Justizzentrum Wien - Beteiligung an einer gemischtwirtschaftlichen Kooperationsgesellschaft mit dem Auftraggeber zur gemeinsamen Errichtung eines neuen Gerichtsgebäudes und einer Justizanstalt in Wien (GZ: PPP/JZW)" die Nichtigerklärung der "Zuschl... mehr lesen...
Norm: BVergG 2006 §324 Abs2 BVergG 2006 § 324 gültig von 01.01.2014 bis 20.08.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 65/2018 BVergG 2006 § 324 gültig von 05.03.2010 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2010 BVergG 2006 § 324 gültig von 01.02.2006 bis 04.03.2010 ... mehr lesen...