Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG;FrG 1997 §36 Abs1;FrG 1997 §36 Abs2 Z8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/21/0183 E 20. Oktober 1998 RS 5
(hier nur der erste Satz) Stammrechtssatz Die Ausübung einer Beschäftigung durch einen Fremden, die er nach dem AuslBG nicht hätte ausüben dürfen, kann eine bestimmte Tatsache iSd § 36 Abs 1 FrG 1997 darstel... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 3. April 2001 wurde ein Antrag des Beschwerdeführers, eines Staatsangehörigen der Türkei, vom 20. April 2000 auf Erteilung einer Niederlassungsbewilligung gemäß § 14 Abs. 2 des Fremdengesetzes 1997 (FrG 1997) abgewiesen. Begründend führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdeführer sei am 9. April 1992 mit einem Einreisesichtvermerk mit Geltungsdauer vom 7. April 1992 bis 18. April 1992 in das öster... mehr lesen...
Index: E2D Assoziierung TürkeiE2D E02401013E2D E05204000E2D E1140102041/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ARB1/80 Art6 Abs1;AuslBG §15 Abs1 Z1;AuslBG §4c;FrG 1997 §30 Abs3;
Rechtssatz: Türkischen Arbeitnehmern, die die Rechte des Art. 6 Abs. 1 ARB Nr. 1/80 genießen, sind Befreiungsscheine gemäß § 4c AuslBG und nicht nach § 15 Abs. 1 Z. 1 AuslBG auszustellen. ... mehr lesen...
Der Arbeitgeber D, Inhaber eines Gastgewerbebetriebes in N, stellte am 12. November 1997 beim Arbeitsmarktservice Innsbruck (regionale Geschäftsstelle) den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den Beschwerdeführer, einen türkischen Staatsangehörigen, für die berufliche Tätigkeit als Küchenhilfe. Mit einem ebenfalls am 12. November 1997 beim Arbeitsmarktservice Innsbruck eingelangten Schriftsatz brachte der Beschw... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §21;AuslBG §4c idF 1997/I/078;
Rechtssatz: Durch die Bestimmung des § 4c AuslBG wurde nach der Absicht des Gesetzgebers unter anderem auch klargestellt, dass die nach den Sonderbestimmungen für türkische Staatsangehörige auszustellenden Berechtigungen weiterhin wie Berechtigungen nach dem AuslBG auf Höchstzahlen anzurechnen sind, und dass di... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE2D Assoziierung TürkeiE2D E02401013E2D E05204000E2D E11401020001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ARB1/80 Art7;AuslBG §13a;AuslBG §21;AuslBG §34 Abs19 idF 1997/I/078;AuslBG §4c idF 1997/I/078;AVG §38;EURallg;VwRallg;
Rechtssatz: Um über den Antrag des Arbeitgebers auf Erteilung einer Beschäftigungsbewill... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine türkische Staatsangehörige, stellte beim Arbeitsmarktservice Persönliche Dienste-Gastgewerbe Wien am 5. März 1998 mit dem amtlich aufgelegten Formular den Antrag auf "Ausstellung eines Befreiungsscheines nach § 4c Abs. 2 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes". Mit Bescheid vom 16. März 1998 lehnte das Arbeitsmarkservice Persönliche Dienste-Gastgewerbe Wien "den von Ihnen als Ausländer eingebrachten Antrag vom 5.3.1998 auf Ausstellung eines Befreiungssch... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §15 Abs1 Z1;AuslBG §4c;AVG §66 Abs4;
Rechtssatz: Ist Gegenstand des Antrages und damit der erstinstanzlichen Entscheidung ein Antrag nach § 4c AuslBG gewesen und war auch in der Berufung eine Änderung des Entscheidungsgegenstandes in diesem Sinne nicht enthalten, so ist es nicht rechtswidrig, wenn im Berufungsverfah... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein türkischer Staatsangehöriger, stellte am 18. April 1997 mit Schriftsatz vom 17. April 1997 bei der Regionalen Geschäftsstelle Bregenz des Arbeitsmarktservice den Antrag "auf Feststellung der Assoziationsintegration im Sinne des Art. 6 Abs. 1 letzter Fall des Assoziationsratsbeschlusses Nr. 1/80". Mit Bescheid vom 23. April 1997 hat die Regionale Geschäftsstelle Dornbirn des Arbeitsmarktservice den "Antrag vom 17. 4. 1997 auf Ausstellung eines Feststellun... mehr lesen...
Nach der Aktenlage stellte der Beschwerdeführer, ein türkischer Staatsangehöriger, an das Arbeitsmarktservice, Herbststraße, 1160 Wien mit 26. September 1996 datierten Antrag "auf Feststellung, dass die Voraussetzungen des ASSOZIATIONSABKOMMEN EU-TÜRKEI, Beschluss 1/80 dahin, dass ich ohne eine Beschäftigungserlaubnis erteilt zu erhalten, zur unselbstständigen Beschäftigung berechtigt bin, erfüllt sind". Mit Bescheid vom 16. Oktober 1998 stellte die Regionale Geschäftsstelle Wien... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein türkischer Staatsangehöriger, stellte am 21. August 1997 bei der Regionalen Geschäftsstelle Bludenz des Arbeitsmarktservice den Antrag festzustellen, dass er "die Voraussetzungen nach Art. 6 Abs. 1 dritter Gedankenstrich ARB Nr. 1/80 erfüllt und daher unbeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt genießt". Mit Bescheid vom 8. September 1997 hat die Regionale Geschäftsstelle Bludenz des Arbeitsmarktservice den "Antrag vom 20.8.1997 auf Ausstellu... mehr lesen...
I. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) vom 10. Jänner 1997 wurde der Beschwerdeführer, ein türkischer Staatsangehöriger, gemäß § 17 Abs. 1 des Fremdengesetzes - FrG, BGBl. Nr. 838/1992, ausgewiesen. Der Beschwerdeführer sei am 17. September 1993 ohne erforderlichen Sichtvermerk in das Bundesgebiet eingereist. Sein am 14. Dezember 1993 gestellter Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung sei rechts... mehr lesen...
Index: E2D Assoziierung TürkeiE2D E02401013E2D E05204000E2D E11401020E6J41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: 61989CJ0192 Sevince VORAB;61993CJ0434 Ahmet Bozkurt VORAB;ARB1/80 Art6 Abs1;AufG 1992;AuslBG;FrG 1993 §17 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/21/0382 E 10. Juni 1999 RS 1(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Auf ein Aufenthaltsrecht gem Art 6 A... mehr lesen...
Die vorliegende Beschwerde ist gegen einen im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Landesgeschäftsstelle Wien des Arbeitsmarktservice vom 1. Oktober 1998 gerichtet, mit dem der Antrag des Beschwerdeführers, eines türkischen Staatsbürgers, auf Ausstellung eines Befreiungsscheines gemäß § 4c Abs. 2 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) abgewiesen wurde. Diese Entscheidung wurde im Wesentlichen damit begründet, dass der Beschwerdeführer ab dem 4. März 1992 bis zum 9. Oktober 1994,... mehr lesen...
Index: E2D Assoziierung TürkeiE2D E02401013E2D E05204000E2D E11401020E6J60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: 61995CJ0351 Kadiman VORAB;ARB1/80 Art7;AuslBG §4c idF 1997/I/078; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):97/09/0307 E 12. April 2000 97/09/0200 E 12. April 2000
Rechtssatz: Die Zeiten des nicht dem innerstaatlichen Recht entsprechenden Aufenthaltes des türkischen St... mehr lesen...
Index: E2D Assoziierung TürkeiE2D E02401013E2D E05204000E2D E11401020E6J60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: 61995CJ0351 Kadiman VORAB;ARB1/80 Art14 Abs1;ARB1/80 Art7;AuslBG §4c idF 1997/I/078; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):97/09/0307 E 12. April 2000 97/09/0200 E 12. April 2000
Rechtssatz: Eine Entziehung oder Verneinung des Rechts, iSd Einleitungssatzes des Art ... mehr lesen...
Am 27. Februar 1998 stellte der Beschwerdeführer den an das Arbeitsmarktservice Salzburg gerichteten Antrag auf Ausstellung eines Befreiungsscheines nach § 4c Abs. 2 AuslBG. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Hallein vom 10. März 1998 wurde "auf Grund des Antrages des Beschwerdeführers festgestellt", dass er "die in Art. 7 Abs. 1 zweiter Gedankenstrich des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates vom 19. September 1990 (ARB Nr. 1/80) genannten Voraussetzungen nicht erfülle, weil e... mehr lesen...
Index: E2D Assoziierung TürkeiE2D E02401013E2D E05204000E2D E11401020E6J40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: 61995CJ0351 Kadiman VORAB;ARB1/80 Art7 Abs1;AufG 1992 §6 Abs3;AuslBG §1 Abs3;AuslBG §4c;AVG §68 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/09/0152 E 18. Dezember 1997 RS 1 Stammrechtssatz Liegen die Voraussetzungen des Art 7 Abs 1 e... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich (der belangten Behörde) vom 14. März 1996 wurde die Beschwerdeführerin, eine türkische Staatsangehörige, gemäß § 17 Abs. 1 Fremdengesetz - FrG, BGBl. Nr. 838/1992, ausgewiesen. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde nach Darstellung des Verfahrensganges und der maßgeblichen Rechtsvorschriften aus, die Beschwerdeführerin sei am 17. März 1992 unter Umgehung d... mehr lesen...
Index: E2D Assoziierung TürkeiE2D E02401013E2D E05204000E2D E11401020E6J41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: 61989CJ0192 Sevince VORAB;61993CJ0434 Ahmet Bozkurt VORAB;ARB1/80 Art6 Abs1;AsylG 1991 §7;AufG 1992;AuslBG;FrG 1993 §17 Abs1;
Rechtssatz: Auf ein Aufenthaltsrecht gem Art 6 Abs 1 Assoziationsratbeschluss Nr 1/80 EWG-Türkei können sich nur solche türkische A... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 1. Oktober 1998 die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Arbeitsmarktservice Bregenz vom 7. August 1998 wegen Zurückweisung seines Antrages vom 15. Juni 1998 auf Ausstellung eines Befreiungsscheines gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit § 13 Abs. 3 leg. cit. keine Fo... mehr lesen...
Index: E2A Assoziierung TürkeiE2A E02401013E2A E11401020E2D Assoziierung TürkeiE2D E02401013E2D E05204000E2D E11401020E6J60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: 21964A1229(01) AssAbk Türkei ;61989CJ0192 Sevince VORAB;61991CJ0237 Kazim Kus VORAB;ARB1/80 Art6 Abs3;AuslBG §19 Abs9;AuslBG §4c;
Rechtssatz: Die gemäß § 4c Abs 3 AuslBG zu beachtende Formvorschrift des § 19 Abs 9 AuslBG wird nicht durc... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) vom 23. Jänner 1998 wurde gegen die Beschwerdeführerin, eine kroatische Staatsangehörige, gemäß § 36 Abs. 1 iVm Abs. 2 Z. 1 Fremdengesetz 1997 - FrG, BGBl. I Nr. 75, ein Aufenthaltsverbot für die Dauer von zehn Jahren erlassen. Die Beschwerdeführerin, die seit April 1994 ohne Aufenthaltsbewilligung im Bundesgebiet bei verschiedenen Firmen einer Beschäfti... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG;FrG 1993 §82;FrG 1997 §36 Abs1;FrG 1997 §36 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Das der strafgerichtlichen Verurteilung des Fremden zu einer bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe in der Dauer von neun Monaten im Oktober 1997 wegen des Verbrechens der Hehlerei (nach § 164 Abs 2, § 164 Abs 3, § 164 Abs 4 zweiter fall StGB) zugrund... mehr lesen...
Die vorliegende Beschwerde ist gegen einen im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich vom 12. August 1996 gerichtet, mit dem der Beschwerdeführer, ein türkischer Staatsbürger, gemäß § 17 Abs. 1 des Fremdengesetzes - FrG, BGBl. Nr. 838/1992, ausgewiesen wurde. Diese Entscheidung wurde im wesentlichen damit begründet, daß der Beschwerdeführer am 11. Februar 1991 unter Umgehung der Grenzkontrolle in das Bundesgebiet gelangt sei. Er se... mehr lesen...
Index: E2D Assoziierung TürkeiE2D E02401013E2D E05204000E2D E11401020E6J41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: 61989CJ0192 Sevince VORAB;ARB1/80 Art6;AsylG 1968 §5;AsylG 1991 §7;AufG 1992 §5 Abs1;AuslBG;FrG 1993 §10 Abs1 Z6;FrG 1993 §17 Abs1;
Rechtssatz: Eine wenn auch allenfalls in Einklang mit den Bestimmungen des AuslBG stehende Beschäftigung eines Fremden, desse... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich (der belangten Behörde) vom 10. Februar 1998 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen ungarischen Staatsbürger, gemäß § 36 Abs. 1 des Fremdengesetzes 1997 - FrG, BGBl. I Nr. 75, ein bis zum 18. Juli 2002 befristetes Aufenthaltsverbot erlassen. Diese Entscheidung wurde im wesentlichen damit begründet, daß der Beschwerdeführer am 18. Juli 1997 von Beamten des "GÜP Dürnkrut" angehalten... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG;FrG 1997 §36 Abs1;FrG 1997 §36 Abs2 Z8;
Rechtssatz: Die Ausübung einer Beschäftigung durch einen Fremden, die er nach dem AuslBG nicht hätte ausüben dürfen, kann eine bestimmte Tatsache iSd § 36 Abs 1 FrG 1997 darstellen, und zwar auch dann, wenn der Fremde hiebei nicht iSd § 36 Abs 2 Z 8 legcit betreten wurde. Di... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte am 24. Jänner 1995 im Weg über die österreichische Botschaft in Budapest die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung. Dieser ausdrücklich als Erstantrag bezeichnete Antrag langte am 6. Februar 1995 bei der Aufenthaltsbehörde erster Instanz ein. Aus den dem Antrag beiliegenden Unterlagen ist ersichtlich, daß die Beschwerdeführerin am 16. September 1994 die Ehe mit einem österreichischen Staatsbürger geschlossen hatte und im Jahr 1995 in einem aufrechten... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AufG 1992 §5 Abs1;AuslBG;FrG 1993 §10 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/06/27 95/19/1615 1 Stammrechtssatz Ein langdauernder unberechtigter Aufenthalt des Fremden nach einer sichtvermerksfreien oder allenfalls sogar unrechtmäßigen Einreise rechtfertigt für sich alleine, jedenfalls aber in Verbindung m... mehr lesen...