Entscheidungen zu § 2 Abs. 4 AuslBG

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Entscheidungen 1-22 von 22

RS UVS Oberösterreich 2007/04/10 VwSen-251353/5/Py/Ga

Rechtssatz: Gemäß § 3 Abs.1 AuslBG darf ein Arbeitgeber, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, einen Ausländer nur beschäftigen, wenn ihm für diesen eine Beschäftigungsbewilligung, eine Zulassung als Schlüsselkraft oder eine Entsendebewilligung erteilt oder eine Anzeigebestätigung ausgestellt wurde oder wenn der Ausländer eine für diese Beschäftigung gültige Arbeitserlaubnis oder einen Befreiungsschein oder einen Niederlassungsnachweis besitzt. Nach § 2 Abs.2 AuslBG gil... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 10.04.2007

TE UVS Wien 2005/03/30 07/A/36/7710/2004

Herr Mag. Franz R war unbestritten im Zeitpunkt der ihm im vorliegenden Fall vorgeworfenen Verstöße gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) Vorstandsmitglied und somit nach außen vertretungsberechtigtes Organ der f-AG. Das Zollamt G erstattete am 3.11.2003 gegen die f-AG mit dem Sitz in Wien Anzeige nach dem AuslBG, weil die beiden slowakischen Staatsbürger Pavel J und Juraj S in der Zeit vom 1.9.2003 bis 13.10.2003 mit dem Verteilen von Prospekten ohne arbeitsmarktbehördliche Bew... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 30.03.2005

RS UVS Wien 2005/03/30 07/A/36/7710/2004

Rechtssatz: Nähere Ermittlungen bzw. Feststellungen über die Umstände, wie es zu diesen Antragstellungen (auf Aufenthaltstitel) gekommen ist und wie die Abläufe dabei gewesen sind, brauchten nicht vorgenommen (getroffen) zu werden, weil aus dem Umstand, dass den beiden Ausländern Aufenthaltstitel für die Tätigkeit als Selbstständiger erteilt wurden, noch nicht der Schluss gezogen werden kann, dass sie auch tatsächlich als ?selbstständige Werbemittelverteiler" tätig gewesen sind. Die Beurte... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 30.03.2005

TE UVS Wien 2004/11/05 07/A/42/6658/2004

Der Schuld- und Strafausspruch des erstinstanzlichen Straferkenntnisses lautet wie folgt: "Sie haben als persönlich haftender Gesellschafter und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der D-KEG zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeberin mit Sitz in Wien, Di-platz, am 9.3.2004 um 13.30 Uhr im dort befindlichen Gastgewerbebetrieb die ausländischen Staatsbürger Grzegorz G, geb. 24.5.1972, und Barbara Sylwia G, geb. 27.2.1974, Staatsangehörigkeit Polen, als Kellner... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 05.11.2004

RS UVS Wien 2004/11/05 07/A/42/6658/2004

Rechtssatz: Gemäß § 2 Abs 4 AuslBG ist für die Beurteilung, ob eine Beschäftigung im Sinne des Abs 2 vorliegt, der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgebend. Eine Beschäftigung im Sinne des Abs 2 liegt insbesondere auch dann vor, wenn 1. ein Gesellschafter einer Personengesellschaft zur Erreichung des gemeinsamen Gesellschaftszweckes oder 2. ein Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem Geschäftsanteil von weni... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 05.11.2004

RS UVS Kärnten 2003/08/28 KUVS-1986/6/2002

Rechtssatz: Für die Beurteilung der Frage, ob eine Beschäftigung eines Ausländers nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz vorliegt, kommt es auf den organisatorischen Aspekt der wirtschaftlichen Abhängigkeit, sowie auf das konkrete Gesamtbild der Tätigkeit an, die die Person im Auftrag und für Rechnung eines anderen leistet. Weiters ob diese Tätigkeit so beschaffen ist, dass die Person aufgrund Art und Weise in der der Eine für den Anderen tätig ist, trotz allenfalls fehlender persönlicher ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 28.08.2003

TE UVS Burgenland 2002/04/10 019/05/01051

Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis vom 13 08 2001, Zl 300-2866-2001, wurde Herr *** wegen Übertretung des § 28 Abs 1 Z 1 lit a iVm mit § 3 Abs 1 AuslBG (unbefugte Beschäftigung des ungarischen Staatsangehörigen ***, geb ***, zwischen 03 04  und 07 04 2001 in seinem Transportunternehmen) gemäß § 28 Abs 1 Z 1 lit a 1 Strafsatz zu einer Geldstrafe von ATS 10000,-- (ds nunmehr Euro 726,73), im Falle ihrer Uneinbringlichkeit zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 3 Tagen verurteilt.   Üb... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Burgenland | 10.04.2002

RS UVS Burgenland 2002/04/10 019/05/01051

Rechtssatz: Lenkt ein ungarischer Staatsangehöriger, der bei einem ungarischen Tochterunternehmen eines österreichischen Transportunternehmens unter Arbeitsvertrag steht und in Ungarn sozialversichert ist, einen LKW, dessen Zulassungsbesitzer das österreichische Transportunternehmen ist und liegt ein Frachtbrief nicht vor, ergibt der wahre wirtschaftliche Gehalt ein Beschäftigungsverhältnis zwischen dem Ungarn und dem österreichischen Transportunternehmen, weil dieses wirtschaftlicher Nutz... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 10.04.2002

TE UVS Steiermark 2000/11/06 303.12-25/2000

Die Bezirkshauptmannschaft Leibnitz als erste Instanz warf der Berufungswerberin vor, sie habe es als "persönlich haftender Gesellschafter" der F & R OEG in St. G zu verantworten, dass in dieser Firma der kroatische Staatsangehörige G R, vom 13.01.1998 bis 22.12.1999 ohne Beschäftigungsbewilligung oder Anzeigenbestätigung , Arbeitserlaubnis, Befreiungsschein oder Entsendebewilligung beschäftigt worden sei, und verhängte eine Geldstrafe von S 40.000,--. Die Beschuldigte berief: Sie sei ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 06.11.2000

RS UVS Steiermark 2000/11/06 303.12-25/2000

Rechtssatz: Erbringt ein ausländischer Gesellschafter für die Gesellschaft Arbeitsleistungen, die - wie LKW-Fahrten und -Reparaturen - typischerweise in einem Arbeitsverhältnis geleistet werden, ist dies dann keine Beschäftigung durch die Gesellschaft im Sinne des § 2 Abs 2 und § 28 Abs 1 z 1 lit a AuslBG, wenn der Gesellschafter auf Grund seiner Gesellschafterstellung die Ausübung der Dienstgeberfunktionen und damit die Gestaltung des eigenen Arbeitsplatzes mitregeln kann. In diesem Fall ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 06.11.2000

RS UVS Oberösterreich 1999/08/18 VwSen-250699/2/Lg/Shn

Rechtssatz: Der Beschuldigte ist mit der Auffassung, daß niemand zu sich selbst in einem Beschäftigungsverhältnis (§ 2 Abs.2 AuslBG) stehen kann, im Recht. Dies gilt - nach dem wahren wirtschaftlichen Gehalt (§ 2 Abs.4 AuslBG) - auch bei Zwischenschaltung einer Gesellschaft. Schlagworte wahrer wirtschaftlicher Gehalt mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 18.08.1999

TE UVS Wien 1998/07/14 07/A/25/155/97

Begründung: Der
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses hat folgenden Wortlaut: "Sie haben als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der A-Gesellschaft mbH zu verantworten, daß diese Gesellschaft als Arbeitgeber mit Sitz in Wien, H-Straße am 14.11.1995 in Wien, B-gasse, den Ausländer Jan S, geb am 15.8.1967, als Arbeitnehmer mit Durchführung von Schneeräumungsarbeiten beschäftigt hat, obwohl für diesen Ausländer vom zuständigen Lande... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 14.07.1998

TE UVS Tirol 1996/04/23 17/151-4/1995

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde Herr A A für schuldig befunden, eine Verwaltungsübertretung nach §28 Abs1 Z1 lita AuslBG begangen zu haben. Über ihn wurde eine Geldstrafe in der Höhe von S 5.000,-- verhängt. Die Erstbehörde hat das strafbare Verhalten im Spruch: des Bescheides wie folgt umschrieben:   "Durch die B HandelsgmbH mit Sitz in I wurde in der Zeit von 11.12.1994 bis 24.2.1995 in deren Niederlassung in I, der Ausländer (türk. Staatsangeh.) M T, geb., als Helfer beschäftigt... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 23.04.1996

TE UVS Burgenland 1996/01/22 19/05/95006

Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis wurde die Berufungswerberin wegen der am 26 06 1994 in erfolgten unerlaubten Beschäftigung von drei namentlich genannten ausländischen Staatsangehörigen einer Übertretung nach § 28 Abs 1 Z 1 lit a) iVm § 3 Abs 1 AuslBG schuldig erkannt und zu einer (Gesamt)Geldstrafe von S 15000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 9 Tage) verurteilt. Der Verurteilung liegt die Gendarmerieanzeige vom 27 07 1994 zugrunde, wonach die drei Ausländer im Hause der Berufungswer... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Burgenland | 22.01.1996

RS UVS Burgenland 1996/01/22 19/05/95006

Rechtssatz: Ein arbeitnehmerähnliches Verhältnis gemäß § 2 Abs 2 lit b AuslBG und kein Werkvertrag liegt im konkreten Fall aus nachstehenden Gründen vor:   Die Verrichtung der Tätigkeit erfolgte nicht im örtlichen Umfeld des Verpflichteten (Ausländer), sondern im örtlichen Bereich (Haus) der Berufungswerberin. Aus den vorliegenden Werkverträgen ergibt sich auch die Verpflichtung zur persönlichen Erbringung der geschuldeten Leistung, weil sich in den Verträgen keine Regelung über eine allfä... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 22.01.1996

RS UVS Oberösterreich 1995/10/16 VwSen-250437/31/Lg/Bk

Rechtssatz: Es steht fest, daß der Berufungswerber die Firma M. mit der Durchführung von Stapler-Arbeiten beauftragte. Berechnungsgrundlage war die Arbeitszeit bzw die Tonnage. Im Detail lagen modifizierte Abmachungen vor. Die Stapler-Arbeiten wurden vom handelsrechtlichen Geschäftsführer der Firma M., welcher (zur Tatzeit) als Gesellschafter einen Stammkapitalanteil von 25 % (später von 33 %) innehatte. Fälle dieser Art versuchte die AuslBG Nov. BGBl. Nr.502/1993 zu bereinigen, indem dort... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 16.10.1995

RS UVS Oberösterreich 1995/06/26 VwSen-250360/33/Lg/Bk

Rechtssatz: Im gegenständlichen Fall ist davon auszugehen, daß zwischen dem Berufungswerber und der OEG (im Rahmen ihrer "Teilrechtsfähigkeit" - § 124 Abs.1 HGB; vgl Kastner-Doralt-Nowotny, Grundriß des österreichischen Gesellschaftsrechts, 5. A, 34f, 83ff) Verträge über die Erbringung von Arbeitsleistungen geschlossen wurden. Es stellt sich die Frage, ob die Erbringung der Arbeitsleistungen durch die Gesellschaft der OEG als Beschäftigung durch den Berufungswerber qualifiziert werden kann... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 26.06.1995

RS UVS Oberösterreich 1995/05/06 VwSen-250478/27/Lg/Bk

Rechtssatz: Zur angewendeten Rechtslage ist insbesondere anzumerken, daß zur Tatzeit bereits § 2 Abs.4 AuslBG (eingefügt durch Art.III Z1 der "Beschäftigungssicherungsnovelle 1993", BGBl. Nr.502) in Geltung stand und daher im Verfahren vor dem unabhängigen Verwaltungssenat anzuwenden ist. Hingegen sind die mit dem "Antimißbrauchsgesetz" (BGBl. Nr.895/1995) verschärften Strafsätze des § 28 Abs.1 Z1 lit.a AuslBG noch nicht anzuwenden. Gemäß § 28 Abs.1 Z1 lit.a AuslBG ist nach der hier anzuwe... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 06.05.1995

RS UVS Burgenland 1995/04/26 13/02/94052

Rechtssatz: Solange ein Bescheid nach § 2 Abs 4 AuslBG nicht wirksam ist, ist bei typischen Arbeitnehmerleistungen von Arbeitsgesellschaftern von der Bewilligungspflicht nach dem AuslBG auszugehen. Zum Nachweis der selbständigen Erwerbstätigkeit, die eine sichtvermerksfreie Einreise Fremder nach zwischenstaatlichem Abkommen häufig erlaubt, genügt der Gesellschaftsvertrag, aus dem nur ersichtlich ist, daß alle (ausländischen) Gesellschafter Geschäftsführer sind, nicht. Dies gilt auch für na... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 26.04.1995

RS UVS Kärnten 1994/09/20 KUVS-872/3/94

Rechtssatz: Das Arbeitsverhältnis umfaßt das auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhende Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die wesentlichsten Merkmale eines Arbeitsverhältnisses sind die persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber sowie die Einordnung in den Betrieb. Dies liegt dann nicht vor, wenn die Ausländerin zum Zeitpunkt der Kontrolle in Abwesenheit des Beschuldigten zwar beim Geschirrwaschen im nicht geöffneten Hotelbetrieb... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 20.09.1994

TE UVS Wien 1993/11/05 07/13/695/93

Begründung: Dem Berufungswerber war zur Last gelegt worden: "Sie haben es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Erich P GmbH mit Sitz in Wien, zu verantworten, daß diese Gesellschaft als Arbeitgeberin am 2.10.1992, um 10.45 Uhr auf der Baustelle in Wien, W-straße 1) Herrn Semsudin S, jugoslawischer Staatsangehöriger, geb 1960, als Maurer, 2) Herrn Mirsad S, jugoslawischer Staatsangehöriger, geb 1965, als Maurer und 3) Herrn Muzaf... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 05.11.1993

RS UVS Wien 1993/11/05 07/13/695/93

Beachte Ablehnung der Behandlung der Beschwerde durch den VwGH, Zl 93/09/0503 vom 21. Jänner 1994 Rechtssatz: Zweck des §4 AÜG ist die Ermöglichung der Aufdeckung von durch unzutreffende Bezeichnungen getarnte Arbeitskräfteüberlassungen. Der in ihm festgehaltene Beurteilungsmaßstab gilt jedoch nur für die Sachverhaltswürdigung und nicht auch für die Klärung von Rechtsfragen. Hiedurch wird die von unserer Rechtsordnung garantierte Gestaltungs- und Vertragsfreiheit keineswegs eingeschr... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 05.11.1993

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