Auf Grund einer Anzeige des Arbeitsinspektorates für den zweiten Aufsichtsbezirk wurde nach Durchführung eines Ermittlungsverfahrens mit Punkt II.) des Bescheides des Magistratischen Bezirksamtes für den 11. Bezirk vom 9. September 1986 festgestellt, daß der Beschwerdeführer als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der H. GmbH folgende Verwaltungsübertretungen zu verantworten habe: Unter Spruchteil A) 34 Verwaltungsübertretungen nach § 9, erster Fall iVm § 3 Abs. 1 des Arbeitszei... mehr lesen...
Index: Arbeitsrecht60/02 Arbeitnehmerschutz60/03 Kollektives Arbeitsrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AKG 1954 §5 Abs2 litbArbVG §36 Abs2 Z2AZG §1 Abs2 Z8Nachtarbeit der Frauen 1969 §2 Abs2 litl Beachte Besprechung in:ZAS 1990/3, S 1019;
Rechtssatz: § 1 Abs 2 Z 8 AZG nimmt "leitende Angestellte, denen maßgebliche Führungsaufgaben selbstverantwortlich übertragen sind," vom Geltungsbereich des AZ... mehr lesen...
Index: Arbeitsrecht60/02 Arbeitnehmerschutz60/03 Kollektives Arbeitsrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AKG 1954 §5 Abs2 litbArbVG §36 Abs2 Z2AZG §1 Abs2 Z8Nachtarbeit der Frauen 1969 §2 Abs2 litl Beachte Besprechung in:ZAS 1990/3, S 1019;
Rechtssatz: § 1 Abs 2 Z 8 AZG nimmt "leitende Angestellte, denen maßgebliche Führungsaufgaben selbstverantwortlich übertragen sind," vom Geltungsbereich des AZ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/03 Kollektives Arbeitsrecht62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: ABGB §7;ArbVG §36 Abs2 Z1;ArbVG §36 Abs2;IESG §1 Abs6 Z2;VwRallg;
Rechtssatz: Die Ausschlußbestimmung des § 1 Abs 6 Z 2 IESG kann nicht analog auf "faktische Geschäftsführer", dh auf Personen, die - ohne Geschäftsführer zu sein - sich als Ges... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/03 Kollektives Arbeitsrecht62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: ABGB §7;ArbVG §36 Abs2 Z1;ArbVG §36 Abs2;IESG §1 Abs6 Z2;VwRallg;
Rechtssatz: Die Ausschlußbestimmung des § 1 Abs 6 Z 2 IESG kann nicht analog auf "faktische Geschäftsführer", dh auf Personen, die - ohne Geschäftsführer zu sein - sich als Ges... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: AKG 1954 §5 Abs2 litb;ArbVG §36 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Hauptsächlich sachbezogene, mit der Unternehmensführung nicht zusammenhängende Tätigkeiten eines Angestellten sind kein Qualifikationsmerkmal für "leitende Angestellte", auch wenn diese Tätigkeit mit relativ großer eigener Verantwortung ausgeführt wird. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: AKG 1954 §5 Abs2 litb;ArbVG §36 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Die Herausnahme der leitenden Angestellten aus der Anwendung des Arbeiterkammergesetzes erfolgte wegen ihrer funktionellen Nähe zum Unternehmer ("typische Unternehmerfunktion"). Es ist demnach erforderlich, dass der leitende Angestellte regelmäßig unter eigener Verantwortung bedeutsame und echte unternehmerische Leitun... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: AKG 1954 §5 Abs2 litb;ArbVG §36 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Prokuristen gelten nicht in jedem Fall als leitende Angestellte. Prokuristen, die nur aus Zweckmäßigkeitgründen (etwa um stets einen Zeichnungsberechtigen zur Stelle zu haben) ohne Leitungsfunktion bestellt sind, oder Titularprokuristen, gehören als Dienstnehmer den Arbeiterkammern an (Hinweis auf E 26.10.1956, 1325/56... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: AKG 1954 §5 Abs2 litb;ArbVG §36 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Die Frage, ob den leitenden Angestellten, deren Arbeitsverhältnis nicht durch Kollektivvertrag, sondern durch Sondervertrag geregelt ist, ein eigener, erheblicher Entscheidungsspielraum eingeräumt ist, kann in aller Regel nur an Hand der Arbeitsverträge überprüft werden. Die Selbsteinschätzung der betroffenen Angestell... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: AKG 1954 §5 Abs2 litb;ArbVG §36 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Dass jemand hinsichtlich der ihm unterstellten Arbeitnehmer berechtigt ist, selbstständig über Aufnahme oder Auflösung von Dienstverhältnissen zu entscheiden, ist auch nur ein Indiz für eine typische Unternehmerfunktion. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987090298.X06 ... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: AKG 1954 §5 Abs2 litb;ArbVG §36 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Zweifellos ist die Leitungsebene (Delegationsstufe), welcher ein Angestellter innerhalb eines Unternehmens zugeordnet wird, ein wichtiges Indiz für die Abgrenzung. Je nach der Delegationsbereitschaft des Unternehmens können noch auf der dritten oder vierten Leitungsebene Entscheidungen zu treffen sein, die in manchen K... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: AKG 1954 §5 Abs2 litb;ArbVG §36 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Hauptsächlich sachbezogene, mit der Unternehmensführung nicht zusammenhängende Tätigkeiten eines Angestellten sind kein Qualifikationsmerkmal für "leitende Angestellte", auch wenn diese Tätigkeit mit relativ großer eigener Verantwortung ausgeführt wird. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: AKG 1954 §5 Abs2 litb;ArbVG §36 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Die Herausnahme der leitenden Angestellten aus der Anwendung des Arbeiterkammergesetzes erfolgte wegen ihrer funktionellen Nähe zum Unternehmer ("typische Unternehmerfunktion"). Es ist demnach erforderlich, dass der leitende Angestellte regelmäßig unter eigener Verantwortung bedeutsame und echte unternehmerische Leitun... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: AKG 1954 §5 Abs2 litb;ArbVG §36 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Prokuristen gelten nicht in jedem Fall als leitende Angestellte. Prokuristen, die nur aus Zweckmäßigkeitgründen (etwa um stets einen Zeichnungsberechtigen zur Stelle zu haben) ohne Leitungsfunktion bestellt sind, oder Titularprokuristen, gehören als Dienstnehmer den Arbeiterkammern an (Hinweis auf E 26.10.1956, 1325/56... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: AKG 1954 §5 Abs2 litb;ArbVG §36 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Die Frage, ob den leitenden Angestellten, deren Arbeitsverhältnis nicht durch Kollektivvertrag, sondern durch Sondervertrag geregelt ist, ein eigener, erheblicher Entscheidungsspielraum eingeräumt ist, kann in aller Regel nur an Hand der Arbeitsverträge überprüft werden. Die Selbsteinschätzung der betroffenen Angestell... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: AKG 1954 §5 Abs2 litb;ArbVG §36 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Dass jemand hinsichtlich der ihm unterstellten Arbeitnehmer berechtigt ist, selbstständig über Aufnahme oder Auflösung von Dienstverhältnissen zu entscheiden, ist auch nur ein Indiz für eine typische Unternehmerfunktion. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987090298.X06 ... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: AKG 1954 §5 Abs2 litb;ArbVG §36 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Zweifellos ist die Leitungsebene (Delegationsstufe), welcher ein Angestellter innerhalb eines Unternehmens zugeordnet wird, ein wichtiges Indiz für die Abgrenzung. Je nach der Delegationsbereitschaft des Unternehmens können noch auf der dritten oder vierten Leitungsebene Entscheidungen zu treffen sein, die in manchen K... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §105;ArbVG §36 Abs1;ArbVG §36 Abs2;
Rechtssatz: Der Arbeitnehmerbegriff nach § 36 ArbVG erfasst österreichische Staatsbürger in gleicher Weise wie Ausländer, weil das Gesetz in dieser Richtung nicht unterscheidet. Auch die Bestimmungen über die Anfechtung von Kündigungen (§ 105 ArbVG) unterscheiden für die Voraussetzungen der Kündigungsanfechtung nicht zwischen öst... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §105;ArbVG §36 Abs1;ArbVG §36 Abs2;
Rechtssatz: Zu den Ausnahmetatbeständen des § 36 Abs 2 ArbVG gehören auch die Mitglieder des Organes einer juristischen Person, das zur Vertretung berufen ist, wozu insbesondere auch die Geschäftsführer einer GmbH zählen. Die Ausnahmebestimmung des § 36 Abs 2 ArbVG hat insofern konstitutive Bedeutung, als auch Personen, die an si... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/03 GesmbH-Recht60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ABGB §1153;ABGB §1158;ArbVG §105 Abs3 Z2;ArbVG §36 Abs2 Z1;GmbHG §15;
Rechtssatz: Die Zeitspanne, in der ein Dienstnehmer einer GmbH auch deren Geschäftsführer ist, unterbricht das privatrechtliche Dienstverhältnis mit der Wirkung, dass die von § 105 Abs 3 Z 2 ArbVG geforderte 6-Monats-Frist mit der Beendi... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/03 GesmbH-Recht60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ABGB §1153;ABGB §1158;ArbVG §105 Abs3 Z2;ArbVG §36 Abs2 Z1;GmbHG §15;
Rechtssatz: Die Zeitspanne, in der ein Dienstnehmer einer GmbH auch deren Geschäftsführer ist, unterbricht das privatrechtliche Dienstverhältnis mit der Wirkung, dass die von § 105 Abs 3 Z 2 ArbVG geforderte 6-Monats-Frist mit der Beendi... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §36 Abs2 Z3;
Rechtssatz: Weder aus einer erteilten Prokura noch aus dem Umstand der Vertretung des Firmeninhabers in dessen Abwesenheit kann ein Schluss darauf gezogen werden, inwieweit dem Beschäftigten tatsächlich ein maßgebender Einfluss auf die Führung des Betriebes zugestanden worden ist. Von der Behörde ist das für die Beantwortung dieser Fragen maßgebende In... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §36 Abs2 Z3;
Rechtssatz: Weder aus einer erteilten Prokura noch aus dem Umstand der Vertretung des Firmeninhabers in dessen Abwesenheit kann ein Schluss darauf gezogen werden, inwieweit dem Beschäftigten tatsächlich ein maßgebender Einfluss auf die Führung des Betriebes zugestanden worden ist. Von der Behörde ist das für die Beantwortung dieser Fragen maßgebende In... mehr lesen...