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60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
AKG 1954 §5 Abs2 litb;Rechtssatz
Hauptsächlich sachbezogene, mit der Unternehmensführung nicht zusammenhängende Tätigkeiten eines Angestellten sind kein Qualifikationsmerkmal für "leitende Angestellte", auch wenn diese Tätigkeit mit relativ großer eigener Verantwortung ausgeführt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987090298.X05Im RIS seit
07.04.2006