RS Vwgh 1988/3/24 87/09/0298

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Veröffentlicht am 24.03.1988
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Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Norm

AKG 1954 §5 Abs2 litb;
ArbVG §36 Abs2 Z2;

Rechtssatz

Hauptsächlich sachbezogene, mit der Unternehmensführung nicht zusammenhängende Tätigkeiten eines Angestellten sind kein Qualifikationsmerkmal für "leitende Angestellte", auch wenn diese Tätigkeit mit relativ großer eigener Verantwortung ausgeführt wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987090298.X05

Im RIS seit

07.04.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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