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60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
ArbVG §36 Abs2 Z3;Rechtssatz
Weder aus einer erteilten Prokura noch aus dem Umstand der Vertretung des Firmeninhabers in dessen Abwesenheit kann ein Schluss darauf gezogen werden, inwieweit dem Beschäftigten tatsächlich ein maßgebender Einfluss auf die Führung des Betriebes zugestanden worden ist. Von der Behörde ist das für die Beantwortung dieser Fragen maßgebende Innenverhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Beschäftigten sowie die rechtliche Einflussmöglichkeit des Beschäftigten auf das Betriebsgeschehen zu klären.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986010156.X01Im RIS seit
11.04.2005