RS Vwgh 1988/3/24 87/09/0298

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Veröffentlicht am 24.03.1988
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Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Norm

AKG 1954 §5 Abs2 litb;
ArbVG §36 Abs2 Z2;

Rechtssatz

Die Frage, ob den leitenden Angestellten, deren Arbeitsverhältnis nicht durch Kollektivvertrag, sondern durch Sondervertrag geregelt ist, ein eigener, erheblicher Entscheidungsspielraum eingeräumt ist, kann in aller Regel nur an Hand der Arbeitsverträge überprüft werden. Die Selbsteinschätzung der betroffenen Angestellten kann jedenfalls nicht als maßgebend erachtet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987090298.X04

Im RIS seit

07.04.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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