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60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
AKG 1954 §5 Abs2 litb;Rechtssatz
Die Frage, ob den leitenden Angestellten, deren Arbeitsverhältnis nicht durch Kollektivvertrag, sondern durch Sondervertrag geregelt ist, ein eigener, erheblicher Entscheidungsspielraum eingeräumt ist, kann in aller Regel nur an Hand der Arbeitsverträge überprüft werden. Die Selbsteinschätzung der betroffenen Angestellten kann jedenfalls nicht als maßgebend erachtet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987090298.X04Im RIS seit
07.04.2006