Index
ArbeitsrechtNorm
AKG 1954 §5 Abs2 litbBeachte
Rechtssatz
§ 1 Abs 2 Z 8 AZG nimmt "leitende Angestellte, denen maßgebliche Führungsaufgaben selbstverantwortlich übertragen sind," vom Geltungsbereich des AZG aus. Schon in den Materialien zum AZG (Ausschussbericht, 1463 BlgNr XI. GP) wird dargelegt, der Gesetzgeber weiche mit dieser Begriffsbestimmung bewusst von bereits in der österreichischen Sozialgesetzgebung vorhandenen Vorbildern in gewisser Weise ab. Diese anderen gesetzlichen Bestimmungen betrefffend den Begriff "leitender Angestellter" sind nunmehr folgende: § 36 Abs 2 Z 2 ArbVG: "leitende Angestellte, denen maßgebender Einfluss auf die Führung des Betriebes zusteht"; § 5 Abs 2 lit AKG: "leitende Angestellte, denen DAUERND maßgebender Einfluß auf die Führung des Unternehmers zusteht"; § 2 Abs 2 lit l BG über die Nachtarbeit der Frauen: "Dienstnehmerinnen, die verantwortliche Stellungen leitender oder technischer Art innehaben".
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988080140.X03Im RIS seit
16.05.2022Zuletzt aktualisiert am
16.05.2022