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60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
AKG 1954 §5 Abs2 litb;Rechtssatz
Zweifellos ist die Leitungsebene (Delegationsstufe), welcher ein Angestellter innerhalb eines Unternehmens zugeordnet wird, ein wichtiges Indiz für die Abgrenzung. Je nach der Delegationsbereitschaft des Unternehmens können noch auf der dritten oder vierten Leitungsebene Entscheidungen zu treffen sein, die in manchen Konzernunternehmen nicht einmal Vorstandsmitgliedern vorbehalten sind. Es kommt auf die Struktur des Unternehmens an.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987090298.X03Im RIS seit
07.04.2006