Norm: JN §56ZPO §226
Rechtssatz: In einem Verfahren über einen Rechtsgestaltungsanspruch auf Aufhebung eines Kaufvertrags und über das damit verbundene Leistungsbegehren auf Rückzahlung des Kaufpreises bestimmt sich der Streitwert nur nach dem Leistungsbegehen. Entscheidungstexte 4 Ob 70/18z Entscheidungstext OGH 19.04.2018 4 Ob 70/18z Beisatz: Zieht der Kläger von sich aus in de... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte vom Beklagten die Herausgabe eines Druckgeräts der Marke Xerox DC 242. Alternativ stellte sie ein Zahlungsbegehren über EUR 31.035,-- sA. Sie brachte vor, dass sie das Gerät als Eigentümerin an den Beklagten vermietet habe. Der Mietvertrag sei von ihr wegen Verzugs der Mietzahlungen aufgelöst worden. Der Beklagte verweigere die Ausfolgung des Geräts. Der Listenpreis des Geräts betrage EUR 31.035,--. Die Zuständigkeit des Erstgerichts sei ausdrück... mehr lesen...
Norm: JN §51 JN §56 JN §104 JN § 51 heute JN § 51 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2012 JN § 51 gültig von 01.01.2015 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2012 JN § 51 gültig ab 01.01.201... mehr lesen...
Mit der am 17.5.2006 beim Erstgericht eingelangten Räumungsklage begehrte die Klägerin die Räumung des Hotels „Villa K*****" in 8380 Jennersdorf, *****. Sie brachte dazu vor, dass die erstbeklagte P***** GmbH bis Dezember 2005 Bestandnehmerin des Hotels gewesen sein. Mit der Drittbeklagten sei eine Vereinbarung getroffen worden, wonach diese bzw. die Erst- und Zweitbeklagte das Hotel bis längstens Ende 2006 weiterführten. Seit diesem Tag würden die beklagten Parteien das gegenständl... mehr lesen...
Norm: JN §56 JN §58 RATG §10 Z2 RATG §7 Abs2 JN § 56 heute JN § 56 gültig ab 01.07.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2009 JN § 56 gültig von 01.01.2002 bis 30.06.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 JN § 56 gültig von 01.01.19... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist grundbücherliche Eigentümerin von 91/2096-stel Anteilen an einer Liegenschaft, mit denen Wohnungseigentum an der Wohnung top Nr. 3 verbunden ist, überdies von 7/2096-stel und weiteren 7/2096-stel Anteilen (Kfz-Stellplätze Nr 9 und 10). Mit Kaufverträgen vom 10. 4. 2002 verkaufte die Klägerin diese Liegenschaftsanteile an den Beklagten. Der Kaufpreis sollte binnen vierzehn Tagen ab Vertragsunterfertigung beim einvernehmlich bestimmten Treuhänd... mehr lesen...
Begründung: Dem gegenständlichen Verfahren liegt eine bereits am 9. 1. 2001 eingebrachte und von der Klägerin vormals mit S 30.000,--, nunmehr EUR 2.180,-- bewertete Räumungsklage gegen die beklagten Eheleute, welche die vom Räumungsbegehren erfasste Liegenschaft titel- und entgeltlos benützten, zugrunde. Das Erstgericht gab dem Räumungsbegehren statt. Das Berufungsgericht gab der von den beklagten Parteien erhobenen Berufung nicht Folge und sprach aus, dass der Wert des Entschei... mehr lesen...
Norm: EO §354 EO §35 JN §54 JN §56 EO § 354 heute EO § 354 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 354 gültig von 01.04.1980 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 120/1980 EO § 35 heute... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Eigentümerin einer Liegenschaft die zum Teil vom Beklagten benützt wird. Die Klägerin begehrt vom Beklagten Räumung wegen titelloser Benützung und gab den Wert des Streitgegenstandes mit S 7.950,-- an. Das Vorliegen eines Bestandvertrages wurde von niemandem behauptet. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt. In der dagegen vom Beklagten erhobenen Berufung wird - zutreffend - darauf verwiesen, daß die Bewertung von Klagen auf Räumung wegen... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte, die Beklagten schuldig zu erkennen, ihm eine in seinem Eigentum stehende Liegenschaft mit Wohnhaus geräumt zu übergeben. Er brachte vor, die Beklagten benützten diese Liegenschaft ohne Rechtstitel. Die Beklagten wendeten ein, die Liegenschaft des Klägers aufgrund eines mündlichen Kaufvertrags erworben zu haben. Ein Räumungsvergleich sei „ins Auge gefaßt“, jedoch schließlich nicht abgeschlossen worden, weil sich der Kläger geweigert habe, eine an de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Unstrittig ist, daß die (ursprünglich) beklagte Kommanditgesellschaft nach dem Strukturverbesserungsgesetz in die S***** Gesellschaft mbH eingebracht worden war (S 2 zu ON 13). Die Klägerin und die Rechtsvorgängerin der Beklagten (im folgenden wird die Vertragspartnerin der Klägerin nur mehr Beklagte genannt) standen seit 1978 zueinander in ständiger Geschäftsbeziehung. Die Klägerin verkaufte der Beklagte Galanteriewaren, seit 1986 auch Wohnspiegel. Die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Hermann P***** war Eigentümer der Liegenschaft EZ *****. Nach seinem Tode im Jahre 1973 erhielten seine beiden Geschwister Ing.Walter P***** und Hermine E***** aufgrund eines mit der erblasserischen Witwe geschlossenen Erbübereinkommens unter anderem auf die Dauer von 25 Jahren das unentgeltliche und uneingeschränkte Fruchtnießungsrecht an dem im Parterre des Hauses N***** links vom Hauseingang gelegenen Zimmer samt Mitbenützung der sanitären Anlagen und f... mehr lesen...
Norm: JN §56 ZPO §500 IIA2 ZPO §502 Da3 JN § 56 heute JN § 56 gültig ab 01.07.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2009 JN § 56 gültig von 01.01.2002 bis 30.06.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 JN § 56 gültig von 01.01.1998 bis... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei unterlag der beklagten Partei in einem vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wien angestrengten Drittschuldnerprozeß und wurde letztlich zur Bezahlung von S 5.583,68 s.A. verurteilt. Sie begehrt mit der
Begründung: , daß die beklagte Partei schuldhaft durch eine unrichtige bzw. unvollständige Drittschuldneräußerung die Klägerin zu diesem Prozeß veranlaßt habe, die Feststellung, daß die zitierte Kostenersatzforderung der beklagten Partei erloschen sei... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte war bis 29.August 1990 mit Gerlinde R***** verheiratet, die Mieterin eines Reihenhauses in Trofaiach war, das als Ehewohnung diente. Gerlinde R***** kündigte das Bestandverhältnis zum 30.April 1989 auf. Am 18.Mai 1989 vermietete die Eigentümerin das Reihenhaus an den Kläger, der vom Beklagten die Räumung wegen titelloser Benützung begehrt. Den Wert des Streitgegenstandes gab der Kläger mit S 12.000 an. Das Reihenhaus liegt in einer beliebten Wohngegend u... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Hälfteeigentümer des Doppelwohnhauses Lauterach, Bundesstraße 76; die andere Hälfte steht im Eigentum seiner Schwester Else L***. Zwischen den Miteigentümern besteht "seit eh und je" die Abmachung, daß der Kläger die näher zur Bundesstraße gelegene Hälfte des Hauses benützt und verwaltet. Der Beklagte ist der Sohn des Klägers. Er bewohnt in diesem Haus mit seiner Frau und seinen zwei minderjährigen Kindern die Parterrewohnung bestehend aus drei Zimmern... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist bücherlicher Hälfteeigentümer der landwirtschaftlichen Liegenschaft EZ 11 KG Lichtenwörth (jetzt) bestehend aus den Grundstücken 123 Baufläche mit Haus KNr. 11, 742/3, 848/1, 904/6, 1299, 1594/2, 2310/15 ("Erschlacht"), 2509/1, 3803, 3856, 4176, 4177 und 4410 ("Fischafeld"). Die andere Hälfte der Liegenschaft stand im Eigentum der am 5.11.1980 verstorbenen Ehefrau des Beklagten und Mutter des Klägers, Elisabeth V***. Im Verlassenschaftsverfa... mehr lesen...
Norm: JN §56JN §58RATG §1RATG §3RATG §7RATG §8RATG §10ZPO §448 bZPO §501ZPO §502 Abs2 Z2 BaZPO §503 Z1 B
Rechtssatz: Wird ein Mieter auf Räumung außerhalb des Geltungsbereiches des Mietvertrages titellos benützter Räume geklagt, hat der Kläger den Streitgegenstand unabhängig von der durch den Rechtsanwaltstarif vorgeschriebenen Bemessungsgrundlage für die Rechtsanwaltskosten nach § 56 Abs 2 JN zu bewerten. Nach dieser Bewertung ist zu beurteile... mehr lesen...
Norm: JN §54JN §56RATG §4
Rechtssatz: Für Streitigkeiten nach der 6.DVEheG ist ein bestimmter Streitwert nicht normiert; es kommt die Bestimmungen der §§ 54, 56 JN, § 4 RATG zur Anwendung. Entscheidungstexte 3 Ob 83/64 Entscheidungstext OGH 31.08.1964 3 Ob 83/64 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0046462 ... mehr lesen...
Norm: JN §54 ffJN §56ZPO §448 a
Rechtssatz: Es widerspricht den öffentlich - rechtlichen Grundsätzen des Prozeßrechtes, dem Kläger die Bestimmung des anzuwendenden Verfahrens (ordentliches oder Bagatellverfahren) zu überlassen. Daher steht in solchen Fällen sowohl dem Gericht ein Überprüfungsrecht als auch dem Beklagten das Recht zu, gegen die Bewertung des Klägers Einwendungen zu erheben. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Am 20. 10. 1960 öffnete der Kläger in seinem Amtszimmer in Innsbruck zum Zwecke der Lüftung das Fenster. Dieses wurde durch einen Luftzug zugeschlagen, wobei eine Scheibe zerbrach. Am 27. 11. 1961 richtete die Finanzlandesdirektion ein Schreiben an den Kläger, in dem zuerst der Sachverhalt dargelegt, der Beklagte auf die Möglichkeit der Entlüftung des Zimmers durch Kippen des Fensters hingewiesen und ihm vorgehalten wurde, dass er den Erlass der Finanzlandesdirektion ... mehr lesen...
Norm: JN §56JN §60ZPO §596
Rechtssatz: Der Streitwert einer Klage auf Aufhebung eines Schiedsspruches muß dem dem Schiedsverfahren zugrundeliegenden Streitwert gleich sein. Entscheidungstexte 1 Ob 290/55 Entscheidungstext OGH 05.05.1955 1 Ob 290/55 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0045137 ... mehr lesen...
In der Klage wird begehrt, daß die Beklagte einen Viertelanteil der Liegenschaft Grundbuch R. EZ. 1130 dem Kläger zurückerstatte und in diesem Umfang in die Einverleibung von dessen Eigentumsrecht willige. Der Wert des Streitgegenstandes wurde vom Kläger gemäß §§ 56 Abs. 2 und 59 JN. mit 10.000 S angegeben. In der Streitverhandlung wendete die Beklagte unter anderem die sachliche Unzuständigkeit des angerufenen Bezirksgerichtes ein. Darauf "berichtigte" der Kläger in seinem Schrift... mehr lesen...
Der Kläger behauptet, daß der Beklagte ihm neun entliehene Radioapparate nicht zurückgestellt habe, und begehrt die Verurteilung des Beklagten zu deren Rückgabe. Für den Fall, daß der Beklagte die Apparate nicht mehr besitze, wird die Verurteilung des Beklagten zu dem vom Gericht gemäß § 273 ZPO. festzusetzenden Betrage begehrt, der vom Kläger mit 11.000 S beziffert wird. Der Kläger behauptet, daß der Beklagte ihm neun entliehene Radioapparate nicht zurückgestellt habe, und begehrt... mehr lesen...
Norm: JN §54JN §56ZPO §500 IIG
Rechtssatz: Zur Bewertung eines Eventualbegehrens. Entscheidungstexte 1 Ob 492/52 Entscheidungstext OGH 11.06.1952 1 Ob 492/52 Veröff: SZ 25/163 14 Ob 96/86 Entscheidungstext OGH 03.06.1986 14 Ob 96/86 Vgl auch; Beisatz: Der Ansicht bei einem auf Geld lautenden Eventualbegehren sei ... mehr lesen...
Norm: JN §56JN §60
Rechtssatz: Die Unterbewertung durch den Kläger bindet hinsichtlich der Frage der Zuständigkeit das Gericht und den Beklagten, in der Frage der Verfahrensart ist - im Hinblick auf die Beschränkungen des Rechtszuges im Bagatellverfahren - eine Erhöhung über die Bagatellgrenze zulässig. Die Vorschrift des § 60 Abs 2 JN ist nur bei übermäßig hoher Bewertung des Streitgegenstandes, nicht aber bei Unterbewertung heranzuziehen. ... mehr lesen...
Die Klägerin begehrt mit der Begründung: , sie habe von der beklagten Partei zum Zwecke der Errichtung eines Behelfsheimes das Teilstück einer Parzelle am 17. August 1944 um den Betrag von 99 RM gekauft, die beklagte Partei verweigere die Zulassung der endgültigen Vermarkung und die Errichtung eines einverleibungsfähigen Kaufvertrages, die Verurteilung der beklagten Partei zur Zulassung der endgültigen Vermarkung des Teilstückes durch das Bezirksvermessungsamt und zur Einwilligung in ... mehr lesen...