RS OGH 1951/9/10 2Ob591/51, 6Ob2072/96s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.09.1951
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Norm

JN §56
JN §60

Rechtssatz

Die Unterbewertung durch den Kläger bindet hinsichtlich der Frage der Zuständigkeit das Gericht und den Beklagten, in der Frage der Verfahrensart ist - im Hinblick auf die Beschränkungen des Rechtszuges im Bagatellverfahren - eine Erhöhung über die Bagatellgrenze zulässig. Die Vorschrift des § 60 Abs 2 JN ist nur bei übermäßig hoher Bewertung des Streitgegenstandes, nicht aber bei Unterbewertung heranzuziehen.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 591/51
    Entscheidungstext OGH 10.09.1951 2 Ob 591/51
  • 6 Ob 2072/96s
    Entscheidungstext OGH 30.09.1996 6 Ob 2072/96s
    nur: Die Unterbewertung durch den Kläger bindet das Gericht. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0046480

Dokumentnummer

JJR_19510910_OGH0002_0020OB00591_5100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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