Begründung: Die Klägerin begehrte von der beklagten Vermieterin Schadenersatz und erhob darüber hinaus verschiedene Feststellungsbegehren zur Nutzung des Mietobjekts, ua betreffend Hundehaltung. Der Mietvertrag enthalte kein Verbot der Tierhaltung. Der Geschäftsführer der Klägerin habe einen Hund, den er in das Büro nehme, wobei er darauf achte, dass das Tier das Betriebsareal nicht frequentiere und verschmutze. Der Beklagten sei bekannt gewesen, dass auch eine Mitarbeiterin einen H... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehrten die Unterlassung einer konzentrierten Zuleitung von Wasser auf ihr Grundstück. Im Rubrum der Klage führten sie den „Streitwert gemäß § 5 Z 4 lit b AHK“ mit 21.800 EUR an. Eine Bewertung des Interesses nach § 59 JN sowie jeglicher Hinweis auf die Bewertungsvorschriften dieses Gesetzes fehlten. Das Erstgericht zog den Zweifelsstreitwert des § 56 Abs 2 Satz 3 JN heran und verneinte deshalb - nach Streitanhängigkeit - seine sachliche Zuständigkeit. Es hi... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt von dem in der tschechischen Republik ansässigen Beklagten die Bezahlung von 4.940 EUR sowie die mit 1.000 EUR bewertete Feststellung der Haftung des Beklagten für derzeit nicht bekannte kausale Schäden, die aus der Verletzung des Klägers durch einen Mitarbeiter des Beklagten resultieren. Zur Zuständigkeit des angerufenen Erstgerichts berief sich der Kläger auf die Art 15 f EuGVVO. Im erstinstanzlichen Verfahren schritt für den Beklagten der in der L... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger macht einen an ihn von einem Konsumenten abgetretenen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises für einen DVD-Recorder geltend, weil der Kaufvertrag infolge Fehlens der ausdrücklich vereinbarten „Show View"- Funktion zu wandeln sei; hilfsweise wird das Begehren auf Irrtumsanfechtung gestützt. Der Beklagte beantragt die Klagsabweisung. Die spezifische Funktion des Recorders sei nicht vereinbart worden. Im Fall der Berechtigung des Klagebegehrens habe die Zahlu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist grundbücherliche Eigentümerin von 91/2096-stel Anteilen an einer Liegenschaft, mit denen Wohnungseigentum an der Wohnung top Nr. 3 verbunden ist, überdies von 7/2096-stel und weiteren 7/2096-stel Anteilen (Kfz-Stellplätze Nr 9 und 10). Mit Kaufverträgen vom 10. 4. 2002 verkaufte die Klägerin diese Liegenschaftsanteile an den Beklagten. Der Kaufpreis sollte binnen vierzehn Tagen ab Vertragsunterfertigung beim einvernehmlich bestimmten Treuhänder... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Niederreiter als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Tittel, Dr. Baumann, Hon. Prof. Dr. Danzl und Dr. Veith als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei R*****, vertreten durch Dr. Alexander Matt, Rechtsanwalt in Bregenz, gegen die beklagten Parteien 1. B*****, und 2. Karl August B*****, beide vertreten durch Dr. Julius... mehr lesen...
Norm: ZPO §27JN §49 Abs1 Z5JN §104 Abs3 H
Rechtssatz: Es liegt keine Befreiung von der Anwaltspflicht vor, wenn eine in die Zuständigkeit des Landesgerichtes fallende Rechtssache fälschlich als Eigenzuständigkeit des Bezirksgerichtes vor diesem verhandelt wird. Die Außerachtlassung der Anwaltspflicht, dh die (vom Erstgericht) unrichtig erfolgte Annahme der Postulationsfähigkeit der nicht anwaltlich vertretenen Parteien und deren Zulassung zum V... mehr lesen...
Norm: ZPO §27JN §49 Abs1 Z5JN §104 Abs3 H
Rechtssatz: Es liegt keine Befreiung von der Anwaltspflicht vor, wenn eine in die Zuständigkeit des Landesgerichtes fallende Rechtssache fälschlich als Eigenzuständigkeit des Bezirksgerichtes vor diesem verhandelt wird. Die Außerachtlassung der Anwaltspflicht, dh die (vom Erstgericht) unrichtig erfolgte Annahme der Postulationsfähigkeit der nicht anwaltlich vertretenen Parteien und deren Zulassung zum V... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger erhob ein mit 8.500 EUR bewertetes Unterlassungsbegehren. Im Laufe des Verfahrens stellte er noch einen - nicht bewerteten - Zwischenantrag auf Feststellung (ON 7). Die beklagte Partei begehrte die Abweisung des Klagebegehrens und die Zurückweisung des Zwischenantrags auf Feststellung (ON 9 S. 2). Das Erstgericht wies den Feststellungsantrag zurück und gab dem Unterlassungsbegehren statt. Der Kläger habe den Feststellungsantrag nicht bewertet. Dessen Streitw... mehr lesen...
Norm: JN §49 Abs1ZPO §236 Abs2 CZPO §259 Abs2
Rechtssatz: In einem bezirksgerichtlichen Verfahren nach § 49 Abs 1 JN ist ein Zwischenantrag auf Feststellung gemäß § 236 Abs 2 ZPO nur dann zulässig, wenn weder der Streitwert des Feststellungsantrags für sich noch die Summe der zusammenzurechnenden Streitwerte des Klageanspruchs und des Feststellungsantrags 10.000 EUR übersteigt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die mit erheblich nachteiligem Gebrauch begründete Aufkündigung einer näher genannten Wohnung in Wien durch die nun beklagte Partei war zufolge verspäteter Erstattung von Einwendungen durch die dortige - inzwischen verstorbene - Beklagte und ihren Ehegatten, den nunmehrigen Exszindierungskläger, rechtswirksam geworden. Das Exekutionsgericht bewilligte der nun beklagten Partei die Räumungsexekution in Ansehung dieser Wohnung. Die Erstrichterin wies das dagegen gerichte... mehr lesen...
Begründung: Der Erleger ist Rechtsanwalt und war Rechtsvertreter des Ersterlagsgegners in einem Kündigungsstreit, im Rahmen dessen es zu einer vergleichsweisen Regelung zwischen beiden Erlagsgegnern kam, auf Grund welcher von der Zweiterlagsgegnerin insgesamt S 305.000,-- an den Erleger gezahlt wurden. Da der Ersterlagsgegner über mehrere Jahre "verschollen" war, hinterlegte der Erleger nach Abzug eines Kostenanteiles von S 10.000,-- den Restbetrag von S 295.000,-- gemäß § 1425 ABG... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei - eine Gesellschaft mbH - begehrte zunächst nur den Ausspruch, dass die Exekution durch zwangsweise Räumung eines Wohnungseigentumsobjekts, die den beklagten Parteien gegen eine Aktiengesellschaft als verpflichtete Partei bewilligt wurde, unzulässig sei, weil sie - die klagende Partei - zufolge eines Bestandvertrags mit der verpflichteten Partei und einer anderen Gesellschaft Mieterin des Wohnungseigentumsobjekts sei. Aufgrund einer späteren Klage... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hatte von der Beklagten eine Wohnung gemietet. Mit Versäumungsurteil des Erstgerichtes vom 4. 8. 1997 wurde er schuldig erkannt, der beklagten Partei S 14.635,42 sA als Mietzinsrückstand zu bezahlen und diese Wohnung zu räumen. Mit Beschluss vom 19. 9. 1997 bewilligte das Erstgericht der beklagten Partei die Exekution durch zwangsweise Räumung des Bestandgegenstandes. Mit seiner Klage begehrt der Kläger in erster Linie, diese Exekution für unzulässig zu ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte, die beklagte Partei - eine ägyptische Gesellschaft - schuldig zu erkennen, "den bereits erfolgten Abruf" der von einer österreichischen Bank "ausgestellten Bankgarantie ... im Umfang von 47.000 DM zu widerrufen". Die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts
Gründe: sich auf § 99 JN. Die klagende Partei habe eine Bankgarantie zugunsten der beklagten Partei über 133.652,98 DM in Auftrag gegeben. Davon habe die beklagte Partei am 29. 2. 2000 Bet... mehr lesen...
Begründung: Der Vorwurf, das Berufungsgericht sei von der gesicherten Judikatur des Obersten Gerichtshofes dazu, wann ein eindeutiges Überwiegen der Verdienstlichkeit eines Maklers an der Vermittlung eines Geschäftes iSd § 6 Abs 5 MaklerG gegeben ist, abgewichen, wird von der Revisionsrekurswerberin im Wesentlichen wie folgt erläutert: Zur Vorgängerbestimmung des § 6 Abs 5 MaklerG, dem § 8 IMV sei es stRsp des OGH, dass der Makler nur zu beweisen brauche, dass er die Kaufgelege... mehr lesen...
Norm: EO §37 AhEO §37 HJN §49 Abs1 Z5ZPO §500 Abs2 Z1 IZPO §502 Abs3 Z2 K
Rechtssatz: Erhebt ein Dritter bei einer Räumungsexekution mit der Behauptung, er sei Hauptmieter der zu räumenden Wohnung, eine Exszindierungsklage, hat das Berufungsgericht den Entscheidungsgegenstand zu bewerten. Entscheidungstexte 3 Ob 5/97z Entscheidungstext OGH 29.01.1997 3 Ob 5/97z ... mehr lesen...
Norm: EO §37 AhEO §37 HJN §49 Abs1 Z5ZPO §500 Abs2 Z1 IZPO §502 Abs3 Z2 K
Rechtssatz: Erhebt ein Dritter bei einer Räumungsexekution mit der Behauptung, er sei Hauptmieter der zu räumenden Wohnung, eine Exszindierungsklage, hat das Berufungsgericht den Entscheidungsgegenstand zu bewerten. Entscheidungstexte 3 Ob 5/97z Entscheidungstext OGH 29.01.1997 3 Ob 5/97z ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger stellte das Begehren, den Beklagten schuldig zu erkennen, im Sinne des Punktes 1 des zwischen den Streitteilen geschlossenen Zusatzmietvertrages vom 30.November 1985 die Durchführung der in dieser Vereinbarung vorgesehenen baulichen Veränderungen laut angeschlossenem Plan zu dulden. Demgegenüber bestritt der Beklagte eine solche Verpflichtung und beantragte die Abweisung des Klagebegehrens mit der
Begründung: , er habe diese Zusatzvereinbarung nur auf Grund ... mehr lesen...
Norm: JN §49 Abs1JN §56 Abs2ZPO §500 IIB2ZPO §501RATG §10 Z2GGG §16 Abs1 Z1
Rechtssatz: Gibt der Kläger den "Streitwert nach Rechtsanwaltstarif" mit S 12.000,-- und den "Streitwert für GGG" mit S 6.000,-- an, hat er damit nur auf die bindenden einschlägigen Bemessungsgrundlagen für die Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtsgebühren nach § 10 Z 2 lit b RATG und nach § 16 Abs 1 lit c GGG hingewiesen, nicht aber im Sinne des § 56 Abs 1 und 2 JN den (i... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Hälfteeigentümer des Doppelwohnhauses Lauterach, Bundesstraße 76; die andere Hälfte steht im Eigentum seiner Schwester Else L***. Zwischen den Miteigentümern besteht "seit eh und je" die Abmachung, daß der Kläger die näher zur Bundesstraße gelegene Hälfte des Hauses benützt und verwaltet. Der Beklagte ist der Sohn des Klägers. Er bewohnt in diesem Haus mit seiner Frau und seinen zwei minderjährigen Kindern die Parterrewohnung bestehend aus drei Zimmern, ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte mit der am 8.März 1985 beim Landesgericht Feldkirch überreichten Klage, die Beklagten zur ungeteilten Hand zur Zahlung von S 127.870,-- samt Anhang zu verhalten, und brachte zur
Begründung: im wesentlichen vor: Am 14.August 1982 habe sich auf der B 200 im Gemeindegebiet von Mellau ein Verkehrsunfall zwischen dem Kläger als Lenker und Halter des PKWs mit dem Kennzeichen V 33.120 und dem vom Erstbeklagten gelenkten, von der Zweitbeklagten gehaltenen un... mehr lesen...
Norm: JN §1 DVIa2JN §49 Abs1 Z1JN §50 Abs1JN §51 Abs2 Z10ZPO §41 B1
Rechtssatz: Hat der Beklagte den Hauptanspruch erfüllt und kommt es daher nicht mehr zu einem mit dem behaupteten Eingriff im Zusammenhang stehenden Hauptprozeß, wird der Kostenanspruch zum Hauptanspruch, der nicht (mehr) in jener
Norm: seine Grundlage hat, in der der seinerzeitige Hauptanspruch wurzelte. Dieser einseitige Hauptanspruch ist nur mehr eine Vorfrage für die materie... mehr lesen...
Norm: JN §1 DVIa2JN §49 Abs1 Z1JN §50 Abs1JN §51 Abs2 Z10ZPO §41 B1
Rechtssatz: Hat der Beklagte den Hauptanspruch erfüllt und kommt es daher nicht mehr zu einem mit dem behaupteten Eingriff im Zusammenhang stehenden Hauptprozeß, wird der Kostenanspruch zum Hauptanspruch, der nicht (mehr) in jener
Norm: seine Grundlage hat, in der der seinerzeitige Hauptanspruch wurzelte. Dieser einseitige Hauptanspruch ist nur mehr eine Vorfrage für die materie... mehr lesen...
Die Streitteile sind österreichische Staatsbürger und seit 26. Mai 1953 verheiratet; ihr letzter gemeinsamer Wohnsitz war Villach. Seit 1957 leben die Ehegatten getrennt. Mit der am 23. Mai 1975 eingebrachten Klage begehrte die Klägerin die Scheidung der mit dem Beklagten am 26. Mai 1953 vor dem Standesamt L geschlossenen Ehe aus dem Verschulden des Beklagten, dessen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland liegt. Mit der Ehescheidungsklageverband die Klägerin das Begehren auf Bezah... mehr lesen...
Norm: ABGB §94 FJN §7aJN §49 Abs1 Z2aJN §100 Abs1ZPO §227 II
Rechtssatz: Mit der Ehescheidungsklage können nur jene Ansprüche aus dem Eheverhältnis verbunden werden, die sich aus dessen mit dem Scheidungsbegehren angestrebten Auflösung ergeben, also zwar Unterhaltsansprüche für die Zeit ab Rechtskraft der Scheidung der Ehe, nicht aber für die Zeit des noch aufrechten Bestehens der Ehe. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §94 FJN §7aJN §49 Abs1 Z2aJN §100 Abs1ZPO §227 II
Rechtssatz: Mit der Ehescheidungsklage können nur jene Ansprüche aus dem Eheverhältnis verbunden werden, die sich aus dessen mit dem Scheidungsbegehren angestrebten Auflösung ergeben, also zwar Unterhaltsansprüche für die Zeit ab Rechtskraft der Scheidung der Ehe, nicht aber für die Zeit des noch aufrechten Bestehens der Ehe. Entscheidungstexte ... mehr lesen...