Norm: JN §29 JN §76 JN § 29 heute JN § 29 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 29 gültig von 01.01.1898 bis 31.12.1997 JN § 76 heute ... mehr lesen...
Norm: JN §29 JN §104 F ZPO §235 A JN § 29 heute JN § 29 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 29 gültig von 01.01.1898 bis 31.12.1997 JN § 104 heute ... mehr lesen...
Norm: ABGB §7 ArbGerG §1 ff JN §29 ABGB Art. 4 § 7 heute ABGB Art. 4 § 7 gültig ab 01.01.2005 JN § 29 heute JN § 29 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ... mehr lesen...
Norm: HGB §118HGB §166HGB §338 JN §29 JN § 29 heute JN § 29 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 29 gültig von 01.01.1898 bis 31.12.1997
Rechtssatz: Sind nicht nur die Kontrollrechte und Übe... mehr lesen...
In der Klage wurde vorgebracht, die Klägerin sei als Schwester zu einem Fünftel die Erbin nach dem mit 8. Mai 1945 für tot erklärten Kaufmann Hugo S. Dieser sei zu 60% Mitinhaber der im Jahre 1946 zurückgestellten beklagten Firma gewesen. Der Übergang der Rechte auf die Klägerin als Miterbin sei auch hinsichtlich der Firmenbeteiligung von den übrigen Erben im Abhandlungsakt anerkannt worden. Um die hohen Kosten der Veröffentlichung im Handelsregister zu ersparen, habe sich die Kläg... mehr lesen...
Norm: JN §29 ZPNov 1955, BGBl Nr 282 ArtVIII ZPO §232 JN § 29 heute JN § 29 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 29 gültig von 01.01.1898 bis 31.12.1997 ZPO § 232 heute ... mehr lesen...
Norm: JN §29 JN §55 JN § 29 heute JN § 29 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 29 gültig von 01.01.1898 bis 31.12.1997 JN § 55 heute ... mehr lesen...
Norm: JN §29 WohnungsanforderungsG §17WohnungsanforderungsG §24 ZPO §240 Abs2 CIa JN § 29 heute JN § 29 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 29 gültig von 01.01.1898 bis 31.12.1997 ZPO § 240 he... mehr lesen...
Norm: 6.DVEheG §1 Abs26.DVEheG §18 JN §1 DVa3bb JN §29 JN Art. 18 § 1 heute JN Art. 18 § 1 gültig ab 01.01.2010 JN § 29 heute JN § 29 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ... mehr lesen...
Norm: JN §29 JN §93 Abs1 JN § 29 heute JN § 29 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 29 gültig von 01.01.1898 bis 31.12.1997 JN § 93 heute ... mehr lesen...
Norm: JN §29 JN §54 ZPO §235 Abs4 E ZPO §261 Abs1 JN § 29 heute JN § 29 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 29 gültig von 01.01.1898 bis 31.12.1997 JN § 54 heute ... mehr lesen...
Das mit der Pflegschaftssache bisher rechtmäßig befaßte Bezirksgericht Groß Enzersdorf als Erstgericht hat nach Abschluß seiner Erhebungen am 28. Oktober 1954 einen noch im Jahre 1953 von der Mutter gestellten Antrag, das beim Vater untergebrachte eheliche Kind Heinz in ihre Pflege und Erziehung zu geben, abgewiesen und gleichzeitig das Besuchsrecht der Mutter geregelt. Vorstellung und Rekurs der Mutter blieben erfolglos; insbesondere wurde auch die Auffassung der Rechtsmittelwerb... mehr lesen...
Norm: JN §29 JN § 29 heute JN § 29 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 29 gültig von 01.01.1898 bis 31.12.1997
Rechtssatz:
Der Umstand, daß eine Verordnung eine Gerichtssprengelveränderu... mehr lesen...
Norm: JN §29 JN § 29 heute JN § 29 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 29 gültig von 01.01.1898 bis 31.12.1997
Rechtssatz:
Gemäß § 29 JN hat nur die rechtmäßigerweise angebrachte Klage d... mehr lesen...
Die Kuratelsache ist am 6. April 1951 beim Bezirksgericht für Zivilrechtssachen Graz angefallen. Der eheliche Vater hatte damals noch seinen Wohnsitz in Graz, X.straße 14. Das Bezirksgericht Graz genehmigte damals den Scheidungsvergleich der Eltern hinsichtlich des Minderjährigen. Nunmehr hat sich das Bezirksgericht Graz zur Erledigung weiterer Anträge für unzuständig erklärt, weil der Vater seinen Wohnsitz nach Wien verlegt hat. Aber auch das Bezirksgericht Innere Stadt - Wien häl... mehr lesen...
Norm: Geo §420 Abs6Geo §463 Abs5 JN §29 JN §109 JN § 29 heute JN § 29 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 29 gültig von 01.01.1898 bis 31.12.1997 JN § 109 heute ... mehr lesen...
Begründung: Die Pflegschaftssache ist beim damaligen Bezirksgericht für Zivilrechtssachen Graz II am 4.3.1936 anhängig geworden. Wie die Erhebungen des Jugend- und Fürsorgeamtes Eggenberg bei Graz ergaben (Seite 2 des Aktes) wohnte der eheliche Vater der mj. Dorothea J***** zu dieser Zeit in G*****. Gemäß §§ 109 Abs. 1 , 71, 66 Abs. 1 JN war die örtliche Zuständigkeit des erwähnten Bezirksgerichtes gegeben. Sie wurde später nicht deshalb aufgehoben, weil der eheliche Vater kurz n... mehr lesen...
Norm: JN §29 JN §109 JN § 29 heute JN § 29 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 29 gültig von 01.01.1898 bis 31.12.1997 JN § 109 heute ... mehr lesen...
Die Streitparteien haben am 4. Oktober 1931 in der Pfarrkirche in M. (Italien) nach röm.-kath. Ritus geheiratet. Die Ehe wurde in den standesamtlichen Registern des Standesamtes der Gemeinde Montebelluna sub N 69 II Serie A/1931 eingetragen. Beide Streitteile sind italienische Staatsbürger; angeblich wohnt der Beklagte in Spital am Semmering. Klägerin begehrt beim Bezirksgericht Mürzzuschlag mit der Behauptung, sie sei im Zeitpunkt der Eheschließung geisteskrank gewesen, die Festst... mehr lesen...
Das Erstgericht hielt sich nach § 76 Abs. 1 JN. für zuständig, wies aber das Ehescheidungsbegehren der Klägerin ab, da sie durch die nach Prozeßbeginn erfolgte Wiedereinbürgerung des Beklagten italienische Staatsbürgerin geworden sei, in Italien aber die Scheidung einer Ehe dem Bande nach nicht möglich sei und daher ein österreichisches Gericht die Ehe der beiden Streitteile nicht auflösen könne. Das Erstgericht hielt sich nach Paragraph 76, Absatz eins, JN. für zuständig, wies abe... mehr lesen...
Norm: JN §29 Satz2 JN § 29 heute JN § 29 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 29 gültig von 01.01.1898 bis 31.12.1997
Rechtssatz:
Anwendung des § 29 Satz 2 JN, wenn die Parteien während ei... mehr lesen...
Das Erstgericht bewilligte infolge Antrages der Kläger mit Beschluß vom 30. Dezember 1947, 11 Cg 149/47-19, die Verlängerung der ursprünglich mit Beschluß vom 22. August 1947 erlassenen und mit 1. Jänner 1948 befristeten einstweiligen Verfügungen bis längstens 1. Oktober 1948, weil der Rechtsstreit 11 Cg 149/47 noch nicht beendet sei und die Voraussetzungen noch immer gegeben seien, die für die Bewilligung der einstweiligen Verfügung maßgebend gewesen waren. Gegen diesen Beschluß... mehr lesen...
Norm: JN §29 JN § 29 heute JN § 29 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 29 gültig von 01.01.1898 bis 31.12.1997
Rechtssatz:
Die Voraussetzungen des § 29 JN letzter Satz, sind nur dann geg... mehr lesen...