Norm
JN §29Rechtssatz
Wie schon das Zitat des § 232 ZPO zeigt, versteht auch Art VIII der ZPONov 1955 unter "Streitanhängigkeit" erst die Zustellung der Klage an den Beklagten.Wie schon das Zitat des Paragraph 232, ZPO zeigt, versteht auch Artikel römisch acht, der ZPONov 1955 unter "Streitanhängigkeit" erst die Zustellung der Klage an den Beklagten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0036500Dokumentnummer
JJR_19571113_OGH0002_0070OB00313_5700000_002