Begründung: Der Minderjährige lebte zum Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens mit seiner obsorgeberechtigten Mutter im Sprengel des Bezirksgerichts Salzburg. Der Vater, dessen Unterhaltsherabsetzungsantrag vom 7. April 2009 (ON 104) noch offen ist, wohnt im Sprengel des Bezirksgerichts Neunkirchen. Laut einer Auskunft einer Mitarbeiterin der Bezirkshauptmannschaft Salzburg/Umgebung als bisheriger Vertreterin des Minderjährigen in Unterhaltssachen lebt der Minderjährige nunmehr mit... mehr lesen...
Begründung: Das Bezirksgericht Floridsdorf übertrug mit Beschluss vom 5. 1. 2009 die Zuständigkeit zur Besorgung der Pflegschaftssache gemäß § 111 JN an das Bezirksgericht Wolfsberg, weil sich das Kind jetzt ständig im Sprengel dieses Gerichts aufhalte. Der Übertragungsbeschluss wurde nach der Aktenlage den Parteien bisher nicht zugestellt. Das Bezirksgericht Wolfsberg lehnte die Übernahme der Pflegschaftssache ab. Das Bezirksgericht Floridsdorf legte den Akt dem Obersten Gerichtsho... mehr lesen...
Norm: JN §29JN §44 Abs1
Rechtssatz: Die Übertragung der Zuständigkeit gemäß §44 JN kommt wegen des Grundsatzes der perpetuatio fori nicht in Frage, wenn das angerufene Gericht zum Zeitpunkt der Antragstellung zuständig war. Nachträgliche Tatbestandsänderungen sind unbeachtlich. Entscheidungstexte 3 Nc 1/08i Entscheidungstext OGH 27.02.2008 3 Nc 1/08i ... mehr lesen...
Norm: JN §29JN §110RHV Österreich - Liechtenstein Art14RHV Österreich - Liechtenstein Art15
Rechtssatz: Aus Art14 des Vertrages ergibt sich unmissverständlich, dass die internationale Zuständigkeit den Aufenthalt des Pflegebefohlenen im jeweiligen Vertragsstaat voraussetzt, was gemäß Art 15 des Vertrages auch für vorläufige und dringliche pflegschaftsbehördliche Maßnahmen gilt. Bei Einleitung des Verfahrens lag die internationale Zuständigkeit ... mehr lesen...
Norm: JN §29
Rechtssatz: Seit der Novellierung des § 29 JN durch die WGN 1997 ist der Mangel der inländischen Gerichtsbarkeit grundsätzlich wie die unverzichtbare Unzuständigkeit zu behandeln. Die perpetuatio fori (perpetuatio iurisdictionis) tritt also in der Regel (vom Fall, dass einer Partei des Verfahrens Immunität zuerkannt wird, abgesehen) auch dann ein, wenn die die inländische Gerichtsbarkeit begründenden Tatbestände - gleich, ob die in... mehr lesen...
Norm: JN §29ZPO §577
Rechtssatz: Gibt der Beklagte, nachdem das ordentliche Gericht mangels Wirksamkeit einer Schiedsvereinbarung ordnungsgemäß angerufen wurde, nachträglich eine Unterwerfungserklärung hinsichtlich eines Schiedsgerichtes ab, ändert dies auf Grund der perpetuatio fori nichts an der Zuständigkeit des Gerichtes. Entscheidungstexte 7 Ob 67/01f Entscheidungstext OGH 17.... mehr lesen...
Norm: JN §29JN §110HKÜ .Übereinkommen vom 25.10.1980 über die zivilen Aspekte internationaler Kindesentführung, BGBl Nr. 512/1988, art3HKÜ .Übereinkommen vom 25.10.1980 über die zivilen Aspekte internationaler Kindesentführung, BGBl Nr. 512/1988, art8HKÜ .Übereinkommen vom 25.10.1980 über die zivilen Aspekte internationaler Kindesentführung, BGBl Nr. 512/1988, art15
Rechtssatz: Die "perpetuatio fori" hindert das AußStrG nicht, von der Möglichke... mehr lesen...