RS OGH 1957/5/22 1Ob263/57

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Veröffentlicht am 22.05.1957
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Norm

JN §29
JN §55

Rechtssatz

Gemäß § 29 JN sind für die Beurteilung der Zuständigkeit die Umstände bei Einleitung des Verfahrens maßgebend. Die Möglichkeit, mehrere Ansprüche in derselben Klage zu verbinden, hat noch nicht zur Folge, daß die Ansprüche als eine einheitliche Forderung zu betrachten sind und daß auf den Wertbetrag aller Ansprüche auch dann Bedacht genommen werden muß, wenn überhaupt nur einer oder einzelne davon geltendgemacht werden.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 263/57
    Entscheidungstext OGH 22.05.1957 1 Ob 263/57

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0046109

Dokumentnummer

JJR_19570522_OGH0002_0010OB00263_5700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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