Begründung: Mit Beschluß des Vorstehers des Bezirksgerichtes Schwaz vom 15.9.1995 wurde der Ablehnungsantrag des Klägers gegen den Richter des Bezirksgerichtes Schwaz Dr.Peter S***** "abgewiesen". Der mit dem Rekurs gegen diesen Beschluß verbundene Antrag des Klägers, dem Rekurs aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, wurde mit Beschluß des Vorstehers des Bezirksgerichtes Schwaz vom 19.9.1995 abgewiesen. Der Kläger erhob auch gegen diesen Beschluß Rekurs. Das Rekursgericht gab d... mehr lesen...
Norm: JN §24 JN § 24 heute JN § 24 gültig ab 10.08.1933 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 346/1933
Rechtssatz: Auch die Zurückweisung des Rekurses gegen die Abweisung eines auf die meritorische Enderledigung bezogenen Antrags auf Beschlußergänzung ist unanfechtbar. Ents... mehr lesen...
Begründung: Die Vorsteherin des Bezirksgerichtes Mödling wies den von der Beklagten im Verfahren 3 C 520/94 dieses Gerichtes eingebrachten und gegen die Verhandlungsrichterin gerichteten Ablehnungsantrag mit der
Begründung: zurück, daß es an einem zureichenden Grund fehle, die Unbefangenheit der Verhandlungsrichterin in Zweifel zu ziehen. Das Rekursgericht bestätigte diese Sachentscheidung nach meritorischer Überprüfung und sprach aus, daß der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig... mehr lesen...
Begründung: Im vorliegenden Rechtsstreit wurde die nach der Geschäftsverteilung des Erstgerichtes berufene Richterin vom Kläger wegen Befangenheit abgelehnt. Der für die Entscheidung über diese Ablehnung zuständige Senat des Erstgerichtes wies den Antrag zurück, das Rekursgericht gab dem Rekurs des Klägers Folge und der Ablehnung statt. Es sprach aus, daß der Prozeß durch den nach der Geschäftsverteilung des Erstgerichtes bestimmten Vertreter der abgelehnten Richterin weiterz... mehr lesen...
Begründung: Im Rahmen des anhängigen Zwangsversteigerungsverfahrens lehnten die verpflichteten Parteien die Exekutionsrichterin ab. Der Vorsteher des Bezirksgerichtes Tulln wies den Ablehnungsantrag ab. Den dagegen erhobenen Rekurs der verpflichteten Parteien wies das Rekursgericht zurück und sprach aus, daß ein Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig sei. Der Rekurs sei wieder nicht mit der Unterschrift eines Rechtsanwaltes versehen. Das Erfordernis sei den Verpflichteten aber ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Schlosser als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Schiemer, Dr.Gerstenecker, Dr.Rohrer und Dr.Zechner als weitere Richter in den Ablehnungssachen der Antragsteller 1.) Wilhelm P*****Gesellschaft mbH & Co KG, 2.) Wilhelm P***** Gesellschaft mbH, 3.) H***** Gesellschaft mbH, 4.) D***** Gesellschaft mbH, 5.) Wilhelm P***** Gesellschaft mbH, 6.) Dipl.Ing.Dr.Wilhelm ... mehr lesen...
Begründung: In der vorliegenden Rechtssache erklärte sich die zur Verhandlung und Entscheidung zuständige Richterin des Bezirksgerichtes Eisenstadt für befangen. Dieser Befangenheitsanzeige wurde mit Beschluß vom 18.11.1994 stattgegeben. Daraufhin beantragte der Beklagte, die Befangenheitsanzeige als unbegründet zurückzuweisen und den Beschluß vom 18.11.1994 zu beheben. Das Erstgericht wies diesen Antrag mit Beschluß vom 6.12.1994 ab. Das Rekursgericht gab dem wider diesen B... mehr lesen...
Begründung: Beim Landesgericht Feldkirch ist eine Klage der Sparkasse der Stadt Feldkirch gegen den Beklagten über den Betrag von S 370.000,-- anhängig. Anläßlich einer Befragung zum Zwecke der Verbesserung des vom Beklagten gestellten Verfahrenshilfeantrages, lehnte dieser den zuständigen Richter Dr.Gerhard W***** und alle anderen Richter des Landesgerichtes Feldkirch mit der
Begründung: als befangen ab, daß die Staatsanwaltschaft Feldkirch und das Landesgericht Feldkirch se... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Verfahrens ist die vom Antragsteller in zahlreichen Schriftsätzen vorgebrachte Ablehnung des Richters des Landesgerichtes Wels Mag.H***** wegen angeblicher Unregelmäßigkeiten in den den Gemeinschuldner Dipl.Ing.Dr.Wilhelm P***** und seine Unternehmen betreffenden, ursprünglich vor dem Landesgericht Wels geführten Konkursverfahren. Diese Konkursverfahren wurden mit Beschlüssen des Obersten Gerichtshofes vom 19.11.1993 an das Handelsgericht Wien delegi... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit dem angefochtenen Beschluß gab das Rekursgericht dem Rekurs, den der Ablehnungswerber gegen die Abweisung seines Ablehnungsantrags durch den Vorsteher des Erstgerichtes erhob, nicht Folge. Im § 24 Abs 2 JN ist gegen die Abweisung (Zurückweisung) des Ablehnungsantrags nun der Rekurs an das zunächst übergeordnete Gericht vorgesehen. Entscheidet dieses über den Rekurs in der Sache, so ist daher ein weiteres Rechts... mehr lesen...
Begründung: Die Klage wurde der Beklagten vom Landesgericht Feldkirch vom 25.3.1994 zugestellt. In der ersten Tagsatzung vom 13.4.1994 wurde der unvertretenen Beklagten eine Frist zur Erstattung der Klagebeantwortung bis zum 4.5.1994 erteilt. Am 3.5.1994 gab die Beklagte den Antrag zur Post, ihr die Verfahrenshilfe in vollem Umfang zu bewilligen; gleichzeitig legte sie ein Vermögensbekenntnis vor. Am 9.5.1994 zeigte der zuständige Richter des Landesgerichtes Feldkirch seine ... mehr lesen...
Begründung: Der Vorsteher des Bezirksgerichtes wies einen in einem Verfahren wegen Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse eingebrachten Ablehnungsantrag des Antragsgegners zurück. Hiegegen richteten sich die Schriftsätze des Antragsgegners ON 68 und ON 70. Das Rekursgericht wertete den ersten Schriftsatz als "Unmutsäußerungen und Ankündigung eines Rekurses", den zweiten als meritorisch zu behandelnden Rekurs. Es gab dem Rekurs nicht Folge u... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß bestätigte das Rekursgericht den Beschluß des gemäß § 19 Z 10 Geo bestellten Senates des Erstgerichtes, womit der Ablehnungsantrag der Revisionsrekurswerberin zurückgewiesen wurde. Weiters sprach das Rekursgericht aus, daß der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig sei. Mit dem angefochtenen Beschluß bestätigte das Rekursgericht den Beschluß des gemäß Paragraph 19, Ziffer 10, Geo bestellten Senates des Erstgerichtes, womit der Ablehnu... mehr lesen...
Begründung: Der Vorsteher des Bezirksgerichtes Klosterneuburg wies den Antrag der verpflichteten Partei, die Befangenheit der zuständigen Richterin ***** im Exekutionsverfahren E 15/85 des Bezirksgerichtes Klosterneuburg festzustellen, zurück. Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht gab dem Rekurs der verpflichteten Partei nicht Folge und sprach aus, daß der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig sei. Der dennoch erhobene Revisionsrekurs ist unz... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 24.9.1993 trug das Erstgericht dem Rekurswerber auf, sein Rechtsmittel (Rekurs, Berufung) gegen das Urteil des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien vom 5.4.1993, GZ 25 Cga 779/91-25, durch Beisetzung der Unterschrift eines zur Vertretung gemäß § 40 ASGG qualifizierten Person zu verbessern zugleich verhängte das Erstgericht über ihn wegen beleidigender Äußerungen im Rechtsmittelschriftsatz eine Ordnungsstrafe. Mit Beschluß vom 24.9.1993 trug das Erstg... mehr lesen...
Begründung: Gegen den Verpflichteten ist zu E 19/92 des Bezirksgerichtes Leibnitz zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Geldforderung der betreibenden Partei das Zwangsversteigerungsverfahren anhängig. Der Verpflichtete lehnte den mit der Exekutionssache befaßten Vorsteher des Bezirksgerichtes wegen Befangenheit ab. Das Erstgericht als nach § 23 JN zur Entscheidung berufener Gerichtshof wies die Ablehnung zurück (§ 24 Abs 2 JN). Das Erstgericht als nach Paragraph 23,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Maßgeblich für den Amtshaftungsanspruch der Kläger ist der Inhalt des - noch anhängigen - zivilgerichtlichen Verfahrens AZ 27 Cg 169/85 des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien (im Folgenden Vorverfahren), in dem die Kläger als dortige Beklagte (im Folgenden als Kläger bezeichnet) ebenfalls durch ihren nunmehrigen Rechtsbeistand (im Folgenden Klagevertreter) vertreten waren: Im Vorverfahren belangte am 26. Juni 1985 Martin S*****, vertreten durch Rechtsanw... mehr lesen...
Begründung: Dr.Rudolf M***** lehnte die zur Führung der Pflegschaftssache betreffend seine Tochter Nadja M***** nach der Geschäftsverteilung des Bezirksgerichtes Salzburg zuständige Richterin Dr.***** K***** mit Schriftsatz vom 23.1.1992 ab. Der Vorsteher des Bezirksgerichtes Salzburg gab mit Beschluß vom 5.3.1992 (Jv 119/92-10) diesem Ablehnungsantrag Folge (Punkt 1.) des Spruches), wies die Pflegschaftssache dem Stellvertreter der abgelehnten Richterin (Dr.***** B*****) ... mehr lesen...
Begründung: Der Rekurswerber ist der eheliche Vater der im
Kopf: dieser Entscheidung genannten Kinder. Seine Ehe mit der Mutter dieser Kinder wurde im Jahre 1982 geschieden. Das Pflegschaftsverfahren war seit dem Jahre 1980 beim Bezirksgericht Groß Gerungs anhängig und ist nunmehr gemäß Art I § 60 der Verordnung der Bundesregierung BGBl 1971/478 idF Art II Z 9 der Verordnung der Bundesregierung BGBl 1991/586 beim Bezirksgericht Zwettl anhängig. Der Rekurswerber ist der eheliche Va... mehr lesen...
Begründung: Der Verpflichtete stellte in einem gegen ihn geführten Zwangsversteigerungsverfahren einen Ablehnungsantrag, der vom Erstgericht abgewiesen wurde. Dagegen erhob er einen nicht von einem Rechtsanwalt unterschriebenen Rekurs, in dem er ua beantragte, den Schriftsatz "zwecks anwaltlicher Verbesserung" einem Rechtsanwalt zuzustellen, der ihm im Rahmen der Verfahrenshilfe beigegegeben wurde. Das Rekursgericht wies den Rekurs des Verpflichteten zurück und sprach aus, daß d... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß gab das Rekursgericht dem Rekurs der beklagten Partei gegen den Beschluß des Erstgerichtes, mit dem der Antrag der beklagten Partei, den erkennenden Senat im Sinne des § 19 Z 2 JN wegen Befangenheit abzulehnen, zurückgewiesen wurde, keine Folge. Mit dem angefochtenen Beschluß gab das Rekursgericht dem Rekurs der beklagten Partei gegen den Beschluß des Erstgerichtes, mit dem der Antrag der beklagten Partei, den erkennenden Senat im Sinne ... mehr lesen...
Begründung: Der Verpflichtete stellte in einem gegen ihn geführten Zwangsversteigerungsverfahren einen Ablehnungsantrag, der vom Erstgericht abgewiesen wurde. Dagegen erhob er einen nicht von einem Rechtsanwalt unterschriebenen Rekurs, in dem er ua beantragte, den Schriftsatz "zwecks anwaltlicher Verbesserung" einem Rechtsanwalt zuzustellen, der ihm im Rahmen der Verfahrenshilfe beigegegeben wurde. Das Rekursgericht wies den Rekurs des Verpflichteten zurück und sprach aus, daß d... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Wurz als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Warta, Dr. Egermann, Dr. Niederreiter und Dr. Schalich als weitere Richter im Verfahren über die Ablehnung der Richterin Dr. Andrea B***** in der Rechtssache der klagenden Parteien S***** Großhandelsgesellschaft mbH ua, *****, vertreten durch Dr. Andreas Mirecki, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei U... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies im Verfahren 17 Cg 254/90 einen Antrag des Klägers auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung ab. Der Rekurs des Klägers gegen diesen Beschluß blieb erfolglos. In der Folge brachte der Kläger vor, die drei Richter, die den erstgerichtlichen Beschluß gefaßt haben, seien ausgeschlossen. Sie hätten sich bereits ein Urteil über die Berechtigung des geltend gemachten Anspruches gebildet und könnten die Rechtssache nicht mehr unbefangen beurteilen. Da... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Wurz als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Warta, Dr. Egermann, Dr. Niederreiter und Dr. Schalich als weitere Richter im Verfahren über die Ablehnung des Richters Dr. Josef F***** in der Rechtssache der Antragstellerin Elfriede G*****, vertreten durch Dr. Walter Schlick, Rechtsanwalt in Graz, wider den Antragsgegner Karl L*****, vertreten durch Dr. Helmu... mehr lesen...
Begründung: Mit zwei am 18.9.1990 beim Prozeßgericht eingelangten Schriftsätzen erklärte die Mutter des beklagten Kindes im Ehelichkeitsbestreitungsverfahren 1 C 33/90 des Bezirksgerichtes Neumarkt bei Salzburg ihren Beitritt als Nebenintervenientin auf Seiten der Beklagten, die Ablehnung des Verhandlungsrichters (der auch Gerichtsvorsteher des Prozeßgerichtes ist) wegen Befangenheit (ON 7) und beantragte weiters die Bewilligung der Verfahrenshilfe sowie die Bestellung eines Proze... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger lehnte mit Schriftsatz vom 5. Feber 1991 den Prozeßrichter wegen Befangenheit ab. Das Erstgericht wies den Ablehnungsantrag zurück. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Klägers nicht Folge und sprach aus, daß ein Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig sei. Der "außerordentliche" Revisionsrekurs des Klägers ist unzulässig. Rechtliche Beurteilung Nach zahlreichen Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes schließt § 24 Abs 2 JN ... mehr lesen...
Norm: JN §24 ZPO nF §528 Abs2 Z1 KAußStrG 2005 §71 Abs1 JN § 24 heute JN § 24 gültig ab 10.08.1933 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 346/1933
Rechtssatz: Im Falle einer Entscheidung über die Ablehnung eines Richters ist Entscheidungsgegenstand die in der Klage geltend gemachte Forderung. ... mehr lesen...
Begründung: Beim Oberlandesgericht Wien ist über eine vom Antragsteller erhobene Amtshaftungsklage ein Berufungsverfahren anhängig. Im Zuge dieses Berufungsverfahrens lehnte der Antragsteller alle Richter der Senatsgruppe B, zu denen sowohl die Mitglieder des zur Entscheidung über die Berufung zuständigen Senates 14 als auch die zur Entscheidung über den Ablehnungsantrag zuständigen Richter des Senates 13 gehörten, sowie einige weitere Richter am 21. 6. 1989 ab. Der Ablehnungsa... mehr lesen...
Begründung: Dr. Bibiane M*** ist die Mutter der mj. Christine M***. Der Vater ist der beim Landesgericht Klagenfurt als Richter tätige Dr. Hubertus H***. Zur Bearbeitung der beim Bezirksgericht Klagenfurt anhängigen Pflegschaftssache betreffend die mj. Christine M*** ist nunmehr die Richterin Dr. Ulrike S*** zuständig. Der Vorsteher des Bezirksgerichtes erkannte die Ablehnung dieser Richterin durch die Mutter als nicht berechtigt und wies demgemäß den Ablehnungsantrag zurück. Da... mehr lesen...