Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat die in erster Instanz erfolgte Abweisung des Ablehnungsantrages der Klägerin bestätigt. Beide Vorinstanzen haben den Ablehnungsantrag meritorisch behandelt. Der Oberste Gerichtshof vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß gegen eine bestätigende Ablehnungsentscheidung ein Rechtsmittel nicht zulässig ist (4 Ob 2061/96h, 7 Ob 121/97p uva). Ein solches wäre nur im hier nicht vorli... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt im vorliegenden Rechtsstreit von der beklagten Gebietskrankenkasse die Zahlung von Krankengeld. Sein Antrag auf Ablehnung des in erster Instanz tätigen Vorsitzenden des Landesgerichtes Steyr als Arbeits- und Sozialgerichtes wegen Befangenheit wurde mit Beschluß des zuständigen Senates dieses Gerichtshofes abgewiesen. Das Rekursgericht gab dem dagegen vom Kläger erhobenen Rekurs nicht Folge und sprach aus, daß der Revisionsrekurs jedenfalls unzulä... mehr lesen...
Begründung: In ihrer zu 11 C 1029/96f des Bezirksgerichtes Feldkirch eingebrachten Klage, mit der die Klägerin begehrt, den Anspruch des Beklagten auf Prozeßkosten von S 27.892,30, zu deren Hereinbringung dieser Exekution gegen sie führt, für erloschen zu erklären, lehnte sie sämtliche Richterinnen und Richter des Bezirksgerichtes sowie des Landesgerichtes Feldkirch und die Richter sämtlicher weiterer Bezirksgerichte im Lande Vorarlberg ab. Die Klage stützt sich auf Aufrechn... mehr lesen...
Begründung: Beim Landesgericht Klagenfurt sind zu AZ 29 Cg 33/94k, 29 Cg 83/94p und 29 Cg 96/96b drei Zivilprozesse mit erheblichen Streitwerten anhängig, an denen der Ablehnungswerber als klagende bzw beklagte Partei beteiligt ist und die nach Richterwechsel von der Richterin des Landesgerichts Dr. Ulrike S***** (im folgenden nur Verhandlungsrichterin) zu verhandeln und entscheiden sind. Im Verfahren AZ 29 Cg 33/94k hielt die Verhandlungsrichterin in der Tagsatzung zur mündlichen S... mehr lesen...
Begründung: Die Klage wurde der Beklagten vom Landesgericht Feldkirch mit dem Auftrag gemäß § 243 Abs 4 ZPO zugestellt, binnen zwei Wochen schriftlich eine Klagebeantwortung zu erstatten. Die Klage wurde der Beklagten vom Landesgericht Feldkirch mit dem Auftrag gemäß Paragraph 243, Absatz 4, ZPO zugestellt, binnen zwei Wochen schriftlich eine Klagebeantwortung zu erstatten. Innerhalb dieser Frist teilte die Beklagte mit, daß insbesondere aufgrund der Entscheidungen des Ob... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin (als Klägerin bzw betreibende Partei) lehnte in zahlreichen Rechtssachen und einer Exekutionssache des Bezirksgerichtes Josefstadt dessen Richter Mag.***** als befangen ab. Das Erstgericht wies diese Ablehnungsanträge (entsprechend der sich aus § 24 Abs 2 JN ergebenden üblichen Terminologie) zurück, setzte sich aber inhaltlich mit den Ablehnungsgründen auseinander. Das Erstgericht wies diese Ablehnungsanträge (entsprechend der sich aus Paragr... mehr lesen...
Begründung: Der Verpflichtete behauptete die Befangenheit der richterlichen Leiterin und des Kanzleibeamten jener Gerichtsabteilung, in der das wider ihn betriebene Exekutionsverfahren geführt wird. Die Richterin und der Kanzleibeamte verneinten in ihren Äußerung die behaupteten Ablehnungsgründe. Mit Beschluß vom 13. Dezember 1996 gab der Gerichtsvorsteher dem Ablehnungsantrag "nicht Folge" und führte zur
Begründung: aus, es seien keine
Gründe: für eine Befangenheit der abge... mehr lesen...
Begründung: Klägerin und Drittbeklagter sind Eigentümer benachbarter Liegenschaften in B*****. Mit ihrer beim Bezirksgericht Reutte eingebrachten Eigentumsfreiheitsklage begehrt die Klägerin, den beklagten Parteien aufzutragen, jegliche Eingriffe in ihr Eigentum, insbesondere das Überfahren der Grundgrenze und die Zerstörung von auf ihrem Grundstück befindlichen Pflanzungen zu unterlassen. Erst- und Zweitbeklagte hätten mit Zustimmung des Drittbeklagten eine auf dem Grundstü... mehr lesen...
Begründung: Am 29.11.1995 beantragte der Revisionsrekurswerber zu 6 N 69/95z des Landesgerichtes Leoben die Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Einbringung einer Klage auf Zahlung des Betrages von S 8,207.374,15 sA gegen Rechtsanwalt Dr. Robert P*****. Der beim Landesgericht Leoben zuständige Richter wies den Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe mit Beschluß vom 9.1.1996 ab. Mit dem Rekurs gegen diese Entscheidung verband der Revisionsrekurswerber einen Antrag auf Able... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat die allein entscheidende Frage, ob gegen einen die Zurückweisung eines Ablehnungsantrages bestätigenden Beschluß des Rekursgerichtes ein Revisionsrekurs an den Obersten Gerichtshof zulässig ist, zutreffend verneint (§ 24 Abs 2 JN; vgl iü die ständige Rechtsprechung seit SZ 18/6; RZ 1955, 95; EvBl 1975/121; EvBl Das Rekursgericht hat die allein entscheidende Frage, ob gegen einen die Zurückweis... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht faßte am 1.August 1995 gemäß § 72 Abs 1 AußStrG den Beschluß, daß wegen Vermögenslosigkeit des Nachlasses keine Verlassenschaftsabhandlung stattfinde (ON 9). Am 23.August 1995 beantragten eine Tochter des Erblassers und deren Ehegatte die Einleitung eines „offiziellen Erbverfahrens“ (ON 11), machten gegen den als Gerichtskommissär bestellten öffentlichen Notar mit Schriftsatz vom 12.Oktober 1995 (Datum des Einlangens bei Gericht) den Ausschließungsgrun... mehr lesen...
Begründung: Der erblasserische Sohn und der erblasserische Enkel hatten im Verlassenschaftsverfahren nach ihrer Mutter bzw. Großmutter den zuständigen Richter und mehrere Rechtspfleger abgelehnt. Das Erstgericht wies den Ablehnungsantrag zurück. Rechtliche Beurteilung Die Zurückweisung des Rekurses des erblasserischen Sohnes durch das Gericht zweiter Instanz aus dem Grund, daß der Rekurswerber noch keine Erbserklärung abgegeben hat und es ihm dahe... mehr lesen...
Norm: JN §24 Abs2 GKG §6 Abs1 GKG §6 Abs2 JN § 24 heute JN § 24 gültig ab 10.08.1933 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 346/1933 GKG § 6 heute GKG § 6 gültig ab 01.01.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2003 ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den (neuerlichen) Antrag des Erben (ON 121) auf "Ersatz des Notars" (Widerruf des dem Gerichtskommissär erteilten Auftrages zur Besorgung der im Zuge der Verlassenschaftsabhandlung erforderlichen Amtshandlungen) ab (Punkt 1 des Beschlusses ON 127), verhängte gegen den Erben wegen der im einzelnen angeführten beleidigenden Ausfälle gegen den Gerichtskommissär im Schreiben vom 11.10.1994 eine Ordnungsstrafe von S 5.000 (Punkt 2 des Beschlusses ON... mehr lesen...
Begründung: Auf Antrag der klagenden Partei erließ das Erstgericht am 3.7.1995 gegen die beklagte Partei ein Versäumungsurteil, weil keine Klagebeantwortung erstattet worden war. Nach Zustellung des Versäumungsurteils beantragte die beklagte Partei die Bewilligung der Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Frist zur Erstattung der Klagebeantwortung, holte die versäumte Prozeßhandlung nach und erhob hilfsweise Widerspruch gegen das Versäumungsurteil. Das Erstgericht wies den Wie... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 26.Juni 1995 begründete das Erstgericht in Ansehung der Betroffenen „eine Sachwalterschaft“, legte diese gemäß § 273 Abs 3 Z 3 ABGB „für alle Angelegenheiten“ fest, bestellte einen Mitarbeiter eines Vereins für Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft zum Sachwalter und sprach im übrigen aus, daß die Betroffene die Verfahrenskosten selbst zu tragen hat (ON 16). Dieser Entscheidung dienten ua Feststellungen als Grundlage, wonach die Betroffene an ein... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin beantragte, die Kostenentscheidung des Berufungsurteils vom 8.Juni 1995, 6 R 6/95, dahin zu berichtigen, daß die Erstbeklagte zum Ersatz der Kosten des Verfahrens erster und zweiter Instanz verurteilt werde. Das Berufungsgericht wies den Berichtigungsantrag der Klägerin zurück. Mit dem angefochtenen Beschluß wies die zweite Instanz den Rekurs der Klägerin gegen den Zurückweisungsbeschluß zurück und sprach aus, daß der Rekurs an den Obersten Gerichtsh... mehr lesen...
Begründung: Mit seinem Antrag, den ihm rechtskräftig eingeantworteten Nachlaß kridamäßig zu verteilen, ist der Rechtsmittelwerber in beiden Instanzen erfolglos geblieben. Die bestätigende Entscheidung des Rekursgerichtes enthält den Ausspruch, daß der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 50.000,- nicht übersteigt und der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig sei. Der dagegen erhobene Revisionsrekurs ist unzulässig. Rechtliche Beurteilung Wie d... mehr lesen...
Begründung: Die Vorsteherin des Bezirksgerichtes Mödling wies den von der Beklagten im Verfahren 3 C 520/94 dieses Gerichtes eingebrachten und gegen die Verhandlungsrichterin gerichteten Ablehnungsantrag mit der
Begründung: zurück, daß es an einem zureichenden Grund fehle, die Unbefangenheit der Verhandlungsrichterin in Zweifel zu ziehen. Das Rekursgericht bestätigte diese Sachentscheidung nach meritorischer Überprüfung und sprach aus, daß der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig... mehr lesen...
Begründung: Im vorliegenden Rechtsstreit wurde die nach der Geschäftsverteilung des Erstgerichtes berufene Richterin vom Kläger wegen Befangenheit abgelehnt. Der für die Entscheidung über diese Ablehnung zuständige Senat des Erstgerichtes wies den Antrag zurück, das Rekursgericht gab dem Rekurs des Klägers Folge und der Ablehnung statt. Es sprach aus, daß der Prozeß durch den nach der Geschäftsverteilung des Erstgerichtes bestimmten Vertreter der abgelehnten Richterin weiterz... mehr lesen...
Begründung: Im Rahmen des anhängigen Zwangsversteigerungsverfahrens lehnten die verpflichteten Parteien die Exekutionsrichterin ab. Der Vorsteher des Bezirksgerichtes Tulln wies den Ablehnungsantrag ab. Den dagegen erhobenen Rekurs der verpflichteten Parteien wies das Rekursgericht zurück und sprach aus, daß ein Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig sei. Der Rekurs sei wieder nicht mit der Unterschrift eines Rechtsanwaltes versehen. Das Erfordernis sei den Verpflichteten aber ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Schlosser als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Schiemer, Dr.Gerstenecker, Dr.Rohrer und Dr.Zechner als weitere Richter in den Ablehnungssachen der Antragsteller 1.) Wilhelm P*****Gesellschaft mbH & Co KG, 2.) Wilhelm P***** Gesellschaft mbH, 3.) H***** Gesellschaft mbH, 4.) D***** Gesellschaft mbH, 5.) Wilhelm P***** Gesellschaft mbH, 6.) Dipl.Ing.Dr.Wilhelm ... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Verfahrens ist die vom Antragsteller in zahlreichen Schriftsätzen vorgebrachte Ablehnung des Richters des Landesgerichtes Wels Mag.H***** wegen angeblicher Unregelmäßigkeiten in den den Gemeinschuldner Dipl.Ing.Dr.Wilhelm P***** und seine Unternehmen betreffenden, ursprünglich vor dem Landesgericht Wels geführten Konkursverfahren. Diese Konkursverfahren wurden mit Beschlüssen des Obersten Gerichtshofes vom 19.11.1993 an das Handelsgericht Wien delegi... mehr lesen...
Norm: JN §24 Abs2 JN §25 JN § 24 heute JN § 24 gültig ab 10.08.1933 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 346/1933 JN § 25 heute JN § 25 gültig ab 10.08.1933 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 346/1933 ... mehr lesen...
Begründung: Die Klage wurde der Beklagten vom Landesgericht Feldkirch vom 25.3.1994 zugestellt. In der ersten Tagsatzung vom 13.4.1994 wurde der unvertretenen Beklagten eine Frist zur Erstattung der Klagebeantwortung bis zum 4.5.1994 erteilt. Am 3.5.1994 gab die Beklagte den Antrag zur Post, ihr die Verfahrenshilfe in vollem Umfang zu bewilligen; gleichzeitig legte sie ein Vermögensbekenntnis vor. Am 9.5.1994 zeigte der zuständige Richter des Landesgerichtes Feldkirch seine ... mehr lesen...
Begründung: Im Verfahren AZ 7 C 423/94i des Bezirksgerichtes Baden belangt die Klägerin den Beklagten wegen Zahlung von 18.175,27 S sA an rückständigem Mietzinses und Räumung des Bestandobjektes. Der nach der Geschäftsverteilung des Bezirkgerichtes Baden zuständige Richter erachtete sich aus dem Grund des § 20 Z 4 JN als ausgeschlossen, weil er während seiner Ausbildungszeit einem Rechtsanwalt zugeteilt gewesen und dabei in einem näher bezeichneten Verfahren (wegen Zahlung rü... mehr lesen...
Begründung: Die im
Kopf: dieser Entscheidung genannten gefährdeten Parteien, vertreten durch ihren Geschäftsführer, den Revisionsrekurswerber, brachten gegen die Gegnerin der gefährdeten Partei beim Landesgericht Wels einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung ein. Das Landesgericht Wels sprach durch seinen Richter Dr.Josef Mistelberger-Bramböck seine sachliche Unzuständigkeit aus und überwies den Antrag gemäß § 44 Abs 1 JN an das Bezirksgericht Wels (9 Cg 45/93h... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Rekursgericht den Rekursen des Erben Dieter F***** gegen die Beschlüsse, mit denen das ergänzte Inventar zu Gericht angenommen und der Vorstellung gegen diesen Beschluß nicht Folge gegeben wurde, nicht Folge gegeben und ausgesprochen, der Wert des Entscheidungsgegenstandes übersteige nicht 50.000,-- S, der Revisionsrekurs sei jedenfalls unzulässig. Der gegen den rekursgerichtlichen Beschluß erhobene Revisionsrekurs ist unzul... mehr lesen...
Begründung: Den auf Rückzahlung eines darlehensweise zugezählten Betrages von mehr als 100.000 S Beklagten wurde Verfahrenshilfe in vollem Umfang bewilligt. Sie wurden fortan von dem ihnen beigegebenen Rechtsanwalt vertreten. Nach Durchführung eines Teiles des Beweisverfahrens nahm das Prozeßgericht erster Instanz im Hinblick auf die vorliegenden Beweisergebnisse die Aussichtslosigkeit der weiteren Prozeßführung an (§ 68 Abs 1 ZPO) und sprach beschlußmäßig aus, daß die den Be... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zur Hereinbringung der Kostenersatzforderung von S 3.035,- aus dem vollstreckbaren Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 22.Mai 1991 beantragte die betreibende Partei die Bewilligung der Forderungs- und der Fahrnisexekution. Dem Rekurs des Verpflichteten gegen den Exekutionsbewilligungsbeschluß wurde nicht Folge gegeben. Das Erstgericht gab dem darauf vom Verpflichteten gegen den Vorsitzenden des Rekurssen... mehr lesen...