Entscheidungen zu § 48c BörseG

Unabhängige Verwaltungssenate

12 Dokumente

Entscheidungen 1-12 von 12

TE Uvs Bescheid 2012/3/26 06/FM/47/14153/2011

Das angefochtene Straferkenntnis richtet sich gegen den Berufungswerber als Beschuldigten und enthält folgenden Spruch: „I. Sie sind seit 19.1.2001 Mitglied der Geschäftsleitung der T. (Europe) AG (in der Folge kurz: „T.“), eines Börsemitglieds (§ 14 BörseG) der Wiener Börse AG mit Sitz in der Schweizerische Eidgenossenschaft, Z., Go.-straße. Sie haben in dieser Funktion als zur Vertretung der Gesellschaft nach außen Berufener gemäß § 9 Abs 1 VStG zu verantworten, dass T. Sie sind se... mehr lesen...

Entscheidung | Uvs Bescheid | 26.03.2012

TE Uvs Bescheid 2012/3/5 06/FM/47/14324/2011

Das angefochtene Straferkenntnis richtet sich gegen den Berufungswerber als Beschuldigten und enthält folgenden Spruch: „I. Sie sind seit 03.02.1995 Mitglied des Verwaltungsrates der T. (Europe) AG (in der Folge kurz: „T.“), eines Börsemitglieds (§ 14 BörseG) der Wiener Börse AG mit Sitz in der Schweizerische Eidgenossenschaft, Z., G.-straße. Sie haben in dieser Funktion als zur Vertretung der Gesellschaft nach außen Berufener gemäß § 9 Abs 1 VStG zu verantworten, dass T. Sie sind se... mehr lesen...

Entscheidung | Uvs Bescheid | 05.03.2012

TE Uvs Bescheid 2012/2/29 06/FM/47/1319/2012

Das angefochtene Straferkenntnis richtet sich gegen den Berufungswerber als Beschuldigten und enthält folgenden Spruch: „I. Sie sind seit 03.02.1995 Mitglied des Verwaltungsrates und waren im Tatzeitraum Delegierter des Verwaltungsrats der T. (Europe) AG (in der Folge kurz: „T.“), eines Börsemitglieds (§ 14 BörseG) der Wiener Börse AG mit Sitz in der Schweizerische Eidgenossenschaft, Z., G.-straße. Sie sind seit 03.02.1995 Mitglied des Verwaltungsrates und waren im Tatzeitraum Delegi... mehr lesen...

Entscheidung | Uvs Bescheid | 29.02.2012

TE Uvs Bescheid 2012/2/21 06/FM/47/14154/2011

Das angefochtene Straferkenntnis richtet sich gegen den Berufungswerber als Beschuldigten und enthält folgenden Spruch: „I. Sie sind seit 10.1.2001 Mitglied der Geschäftsleitung der T. (Europe) AG (in der Folge kurz: „T.“), eines Börsemitglieds (§ 14 BörseG) der Wiener Börse AG mit Sitz in der Schweizerische Eidgenossenschaft, Z., G.-straße. Sie haben in dieser Funktion als zur Vertretung der Gesellschaft nach außen Berufener gemäß § 9 Abs. 1 VStG zu verantworten, dass T. Sie sind se... mehr lesen...

Entscheidung | Uvs Bescheid | 21.02.2012

TE Uvs Bescheid 2011/6/20 06/FM/V/46/9400/2009

Der Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses lautet: „Sie sind Mitglied des Board of Directors der in J. registrierten M., N.-Street, S.. Sie haben in dieser Funktion als nach außen zur Vertretung der M. Berufener gemäß § 9 Abs 1 Verwaltungsstrafgesetz (VStG), BGBl. 52/1991, zu verantworten, dass diese Gesellschaft im Zeitraum 27.07.2007 bis 23.08.2007 Marktmanipulation betrieben hat, indem die M. Informationen verbreitet hat, die irreführende Signale in Bezug auf die unter der IS... mehr lesen...

Entscheidung | Uvs Bescheid | 20.06.2011

TE Uvs Bescheid 2010/7/19 06/FM/40/9919/2009

Im Straferkenntnis vom 10.9.2009 wird dem nunmehrigen Berufungswerber Folgendes zur Last gelegt: „Sehr geehrter Herr Dr. R.! I. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgenden Sachverhalt festgestellt: römisch eins. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgenden Sachverhalt festgestellt: Sie sind seit 01.07.2003 Vorstandsmitglied der Ra. Niederösterreich-Wien AG AG (in Folge Ra. NÖ-Wien AG) mit Sitz in Wien, F.-platz. Mit Vorstandsbeschluss vom 24.6.2003 wurden Sie zum Bea... mehr lesen...

Entscheidung | Uvs Bescheid | 19.07.2010

TE Uvs Bescheid 2010/4/15 06/FM/57/8517/2009

Das angefochtene Straferkenntnis ist gegen den Berufungswerber gerichtet und enthält folgenden Spruch: „Sie haben im Zeitraum 30.11.2007 bis 10.09.2008 (nachfolgend „Tatzeitraum“) als Wertpapierhändlerin und Börsebesucherin der H.-Bank AG am Geschäftssitz der H.-Bank AG in K., A-Platz, die in der Beilage ./6, die einen integrierten Bestandteil dieses Straferkenntnisses darstellt, aufgelisteten Käufe und Verkäufe (Limitorders) des H.- Immobiliengewinnscheins, ISIN AT000063, in das elek... mehr lesen...

Entscheidung | Uvs Bescheid | 15.04.2010

TE Uvs Bescheid 2010/4/15 06/FM/57/8518/2009

Das angefochtene Straferkenntnis ist gegen den Berufungswerber gerichtet und enthält folgenden Spruch: „I. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat folgenden Sachverhalt festgestellt: Sie waren von 01.05.2005 bis 30.04.2009 Vorstandsmitglied der H.-Bank AG mit Sitz in K., A-Platz. Sie haben in dieser Funktion 1. im Zeitraum 16.01.2006 bis 10.09.2008 (nachfolgend „Tatzeitraum“) gemäß § 9 Abs 1 Verwaltungsstrafgesetz (VStG), BGBl. Nr. 52/1991 idgF, zu verantworten, dass die H.- Bank A... mehr lesen...

Entscheidung | Uvs Bescheid | 15.04.2010

TE Uvs Bescheid 2010/4/15 06/FM/57/8519/2009

Das angefochtene Straferkenntnis ist gegen den Berufungswerber gerichtet und enthält folgenden Spruch: „Sie haben im Zeitraum 16.01.2006 bis 05.03.2008 (nachfolgend „Tatzeitraum“) als Wertpapierhändler und Bereichsleiter des Bereichs „Investmentservices/Private Banking“ der H.-Bank AG am Geschäftssitz der H.-Bank AG in K., Al.-Platz, den jeweils „aktuellen NAV“ des H.-Immobiliengewinnscheins, ISIN AT000063, berechnet und die Ergebnisse der Berechnung an Händler bzw. Händlerassistenten... mehr lesen...

Entscheidung | Uvs Bescheid | 15.04.2010

TE Uvs Bescheid 2009/12/21 06/FM/46/7475-2/2008

1.1. Das angefochtene Straferkenntnis richtet sich gegen den Berufungswerber als Beschuldigten und enthält folgenden Spruch: „I. Sie waren zwischen 18.03.1987 und 28.12.2007 Vorstand der M. Bank Aktiengesellschaft (im folgenden M. Bank) mit der Geschäftsanschrift B-markt, Wien. Sie haben in dieser Funktion gemäß § 9 Abs 1 iVm Abs 6 Verwaltungsstrafgesetz (VStG), BGBl. Nr. 52/1991 idgF Folgendes zu verantworten: „I. Sie waren zwischen 18.03.1987 und 28.12.2007 Vorstand der M. Bank Akt... mehr lesen...

Entscheidung | Uvs Bescheid | 21.12.2009

TE Uvs Bescheid 2009/9/14 06/FM/57/1414/2008

Das angefochtene Straferkenntnis ist gegen den Berufungswerber als Beschuldigten gerichtet und enthält folgenden Spruch: „Sie haben im Zeitraum von 15.3.2006 bis 28.6.2006 (nachfolgend „Tatzeitraum“) über das Büro der D-Bank F., H-gasse, Wien, und über Ihr Wertpapierkonto und Depot (Kontonummer: 123, Depotnummer: 143-0) bei der Ec. AG, FN 19 m, M-Straße, Wien, an der Wiener Börse für Aktien der Bn. AG (vormals BW-AG), B-gasse, Wien, FN 16 d, ISIN AT000076 – nachfolgend „Bn.“ – die ... mehr lesen...

Entscheidung | Uvs Bescheid | 14.09.2009

TE Uvs Bescheid 2009/6/19 06/FM/46/7475-1/2008

1.1. Das angefochtene Straferkenntnis richtet sich gegen den Berufungswerber als Beschuldigten und enthält folgenden Spruch: „„I. Sie waren zwischen18.03.1987 und 28.12.2007 Vorstand der M. Bank Aktiengesellschaft (im folgenden M. Bank) mit der Geschäftsanschrift B-markt, Wien. Sie haben in dieser Funktion gemäß § 9 Abs 1 iVm Abs 6 Verwaltungsstrafgesetz (VStG), BGBl. Nr. 52/1991 idgF Folgendes zu verantworten: „„I. Sie waren zwischen18.03.1987 und 28.12.2007 Vorstand der M. Bank Akt... mehr lesen...

Entscheidung | Uvs Bescheid | 19.06.2009

Entscheidungen 1-12 von 12

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten