Norm: AußStrG 2005 §9 Abs1KEG §3 Abs2
Rechtssatz: Falls mehrere gleichartige Urkunden existieren, ist es unabdingbar, dass ein Antragsteller jene, deren Kraftloserklärung er begehrt, so bestimmt bezeichnet, dass eine Verwechslung ausgeschlossen ist. § 9 Abs 1 AußStrG 2005 ändert nichts daran, dass der Antrag auf Kraftloserklärung einer Urkunde nach § 3 Abs 2 KEG eine Abschrift der Urkunde, oder, falls dies nicht möglich ist, die Angabe ihres we... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §9 Abs1KartG 2005 §36
Rechtssatz: Auch im Kartellverfahren genügt es, wenn der Antrag „hinreichend" erkennen lässt, worauf er gerichtet ist. Entscheidungstexte 16 Ok 5/07 Entscheidungstext OGH 05.12.2007 16 Ok 5/07 Veröff: SZ 2007/191 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122929 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §9 Abs1KartG 2005 §29StPO §207
Rechtssatz: Ein im außerstreitigen Verfahren beim Kartellgericht einzubringender Antrag auf Verhängung einer Geldbuße ist nicht an den formstrengen Erfordernissen einer strafrechtlichen Anklageschrift zu messen. Entscheidungstexte 16 Ok 4/07 Entscheidungstext OGH 12.09.2007 16 Ok 4/07 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 Abs1 A2bAußStrG §9 Abs1 F
Rechtssatz: Wird im Verfahren außer Streitsachen die Sperre eines Sparbuches und eines Wertpapierbuches zur Sicherung des Vermögens eines von einem Sachwalterschaftsverfahren Betroffenen beschlossen, so steht jedenfalls demjenigen kein Recht zur Erhebung von Rechtsmitteln gegen diese Entscheidung zu, der weder Sachbesitzer noch Rechtsbesitzer des von der Sperre betroffenen Vermögens ist. ... mehr lesen...
Norm: ALöschG §2AußStrG §9 Abs1 J1FGG §141HGB §31 Abs2
Rechtssatz: Die Eintragung der Löschung der inländischen Zweigniederlassung einer ausländischen Aktiengesellschaft zufolge rechtsgeschäftlicher Auflösung der Zweigniederlassung durch Einbringung des ihm zugeordnet gewesenen Betriebes in eine neue gegründete inländische Aktiengesellschaft vermag einen Gläubiger, der im Zusammenhang mit dem Betrieb der Zweigniederlassung entstandene Forderung... mehr lesen...
Begründung: Der am ***** 1981 geborene E***** R***** stammt aus der Ehe der A***** R***** und des E***** R***** sen., die diese nachträglich am 23. 12. 1981 miteinander geschlossen haben. Die Ehe wurde am 13. 4. 1983 rechtskräftig geschieden. Mit Beschluss vom 21. 10. 1982 wurden der Mutter die elterlichen Rechte und Pflichten bezüglich des Minderjährigen zuerkannt, doch verblieb der Minderjährige bisher bei seinem Vater. Mehrere Versuche, das Kind zu seiner Mutter zu bringen, sind... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 Abs1 E2AußStrG §125 Satz2 C
Rechtssatz: Der erbserklärte Erbe, der die ihm nach § 125 Satz 2 AußStrG gesetzte Frist verstreichen ließ, ohne die Erbrechtsklage einzubringen, hat im fortgesetzten Verlassenschaftsverfahren keine Rekurslegitimation. Entscheidungstexte 5 Ob 745/82 Entscheidungstext OGH 29.10.1982 5 Ob 745/82 1... mehr lesen...
Norm: ABGB §180a Abs2ABGB idF KindNamRÄG 2013 §194 Abs2AußStrG §9 Abs1 QAußStrG §257 ffAußStrG 2005 §2 IE1
Rechtssatz: Dem leiblichen Kind des Annehmenden kommt keine unbedingte und unbeschränkte Beteiligtenstellung wie den im § 181 Abs 1 ABGB genannten Zustimmungsberechtigten und den in § 181a Abs 1 ABGB aufgezählten Anhörungberechtigten zu (verfassungskonforme Interpretationen der §§ 257 ff AußStrG). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §180a Abs2AußStrG §9 Abs1 Q
Rechtssatz: Einem vor Fassung des Bewilligungsbeschlusses übergangenen leiblichen Kind des Annehmenden ist gemäß § 9 AußStrG Rekursberichtigung insoweit zuzugestehen, als es in einer nicht in sich unschlüssigen Weise geltend macht, der Adoptionsbewilligung stünden seine eigenen nach § 180a Abs 2 ABGB zu beachtenden Interessen entgegen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §145cAußStrG §9 Abs1 B1
Rechtssatz: Rekursrecht des Sachwalters nach § 145 c ABGB in Fragen des Umfangs seiner Vertretungsbefugnis. Entscheidungstexte 5 Ob 519/82 Entscheidungstext OGH 09.03.1982 5 Ob 519/82 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0006196 Dokumentnummer JJR_... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z3 DAußStrG §9 Abs1 J3AußStrG §9 Abs1 A2cGmbHG §9GmbHG §18 Abs2GmbHG §51GmbHG §102
Rechtssatz: Der Geschäftsführer einer Gesellschaft mbH, der gemäß § 51 GmbHG die Abänderung des Gesellschaftsvertrages zum Handelsregister anmeldet, kann in dieser Eigenschaft auch im eigenen Namen gegen den Beschluß des Registergerichtes Rekurs erheben. Die hiezu von ihm erteilte Vollmacht muß er daher nicht firmenmäßig zeichnen. ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs1 AAußStrG §9 Abs1 NBStG §20 Abs2 und 5EisbEG §25 Abs4
Rechtssatz: Daß der Enteignete eine Erhöhung der für ihn selbst bestimmten Entschädigung begehrt, hindert nicht den Zuspruch dieser Erhöhung im Sinn des § 5 EisbEG zur Abgeltung von Nachteilen eines Bestandnehmers. Entscheidungstexte 7 Ob 664/78 Entscheidungstext OGH 01.03.1979 7 Ob 664/78 SZ 32/26 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 Abs1 A1Geo §60 Abs1GOG §89 Abs2ZPO §85 Abs2
Rechtssatz: Die in der Entscheidung des verstärkten Senates 2 Ob 123/73 (= SZ 47/35 ua) entgegen einigen
Leitsatz: -Veröffentlichungen offen gelassene Frage, ob der Partei (dem Beteiligten im Außerstreitverfahren) zur Verbesserung eines telegrafisch erhobenen Rechtsmittels eine Verbesserungsfrist zu setzen ist, ist zu bejahen, wenn das Telegramm die inhaltlichen Erfordernisse des erhobe... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 Abs1 A1AußStrG §9 Abs1 A2bAußStrG 2005 §45 IA
Rechtssatz: Zum Begriff der anfechtbaren Verfügung: a) Der Beteiligte hat grundsätzlich Anspruch auf Entscheidung über seine Anträge. b) Für die Anfechtbarkeit einer schriftlichen Erledigung ist die Form und Bezeichnung ohne Belang. c) Die Anfechtbarkeit ist nach dem Gesichtspunkt der Beeinträchtigung rechtlicher Interessen zu beurteilen. Bei dieser Prüfung ist kein kleinlicher Maßs... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 AAußStrG §9 Abs1 A2dZPO §84 IZPO §84 IIZPO §85
Rechtssatz: Die §§ 84 f ZPO sind im Außerstreitverfahren sinngemäß anzuwenden. Entscheidungstexte 7 Ob 654/76 Entscheidungstext OGH 17.03.1977 7 Ob 654/76 Veröff: JBl 1977,496 = SZ 50/41 6 Ob 723/80 Entscheidungstext OGH 12.11.1980 6 Ob 723/80 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 Abs1 A1AußStrG §9 Abs1 A2bAußStrG §14 Abs1 A5
Rechtssatz: Ist der Rekurs gegen eine unrichtige, aber an eine andere Behörde bereits abgesendete Mitteilung infolge fortdauernden Rechtsschutzinteresse zulässig und berechtigt, so lautet die Rekurserledigung auf Abänderung der angefochtenen Verfügung im Sinne des Widerrufes der Mitteilung. Entscheidungstexte 7 Ob 654/76 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §271AußStrG §9 Abs1 B1JWG §22 zweiter Satz
Rechtssatz: Wurde gem § 22 zweiter Satz JWG die Bezirksverwaltungsbehörde (zwecks Hereinbringung von Unterhaltsbeträgen für einen Minderjährigen) zum besonderen Kurator bestellt, so ist sie nicht auch befugt, Rechtsmittel gegen die Ablehnung des Antrages auf Aberkennung der väterlichen Gewalt zu erheben. Entscheidungstexte 8 Ob 239/74 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 Abs1 E1AußStrG §174 BAußStrG §177
Rechtssatz: Demjenigen, der sich seines Erbrechtes entschlagen hat, steht auch gegen die sogenannte Verbücherungsklausel kein Rekursrecht zu, solange nicht die Verbücherung selbst angeordnet ist. Entscheidungstexte 5 Ob 130/74 Entscheidungstext OGH 12.06.1974 5 Ob 130/74 European Cas... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 Abs1 C1
Rechtssatz: Derjenige, über dessen Antrag ein Abwesenheitskurator bestellt bzw eine Abwesenheitspflegschaft eröffnet wurde, hat gegen den Beschluß, womit die Abwesenheitspflegschaft eingestellt wird, ein Rekursrecht, da ihm der seinerzeitige Erfolg entzogen wurde. Entscheidungstexte 6 Ob 272/67 Entscheidungstext OGH 31.01.1968 6 Ob 272/67 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 J1: AußStrG §11 Abs1 AFBG §21HGB §37 Abs2HGB §146 Abs2
Rechtssatz: Auch ein Dritter, der durch eine Eintragung im Handelsregister in seinen Rechten verletzt wird, hat neben der Klage nach § 37 Abs 2 HGB auch das Rekursrecht gegen den Eintragungsbeschluss. Die Rekursfrist beginnt, wenn dem Rekurswerber der der Eintragung unterliegende Beschluss nicht zugestellt wurde, in dem Zeitpunkt, in welchem die Eintragung amtlich bekanntge... mehr lesen...