Norm
AußStrG 2005 §9 Abs1Rechtssatz
Ein im außerstreitigen Verfahren beim Kartellgericht einzubringender Antrag auf Verhängung einer Geldbuße ist nicht an den formstrengen Erfordernissen einer strafrechtlichen Anklageschrift zu messen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122740Im RIS seit
12.09.2007Zuletzt aktualisiert am
12.02.2025