Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Grundverfahren vor dem Bezirksgericht XXXX (in der Folge: BG) brachte die Beschwerdeführerin am 26.01.2023 einen Exekutionsantrag zur Hereinbringung der Geldforderung iHv € 6.528,89 sowie der Kosten des Antrags mittels zwangsweiser Pfandrechtsbegründung durch bücherliche Einverleibung auf EZ XXXX und EZ XXXX der KG XXXX ein, der in der Folge bewilligt worden war. 1. Im Grund... mehr lesen...