Entscheidungen zu § 23 Abs. 1 AO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-23 von 23

RS OGH 1999/11/3 9ObA189/99f

Norm: AO §23 Abs1 Z3aAO §23a Z3
Rechtssatz: Auch wenn die durch das IRÄG 1997 eingefügten Bestimmungen der §§ 23 Abs 1 Z 3a oder § 23a Z 3 AO ein Austrittsrecht des Arbeitnehmers nicht ausdrücklich ausschließen, so regeln diese Bestimmungen nur, daß bei Beendigung aufgrund einer Rechtshandlung oder eines sonstigen Verhaltens des Schuldners oder Ausgleichsverwalters nach Ausgleichseröffnung, insbesondere die Nichtzahlung des Entgelts, entweder b... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.11.1999

RS OGH 1999/11/3 9ObA189/99f

Norm: AO §23 Abs1 Z3aAO §23a Z3
Rechtssatz: Auch wenn die durch das IRÄG 1997 eingefügten Bestimmungen der §§ 23 Abs 1 Z 3a oder § 23a Z 3 AO ein Austrittsrecht des Arbeitnehmers nicht ausdrücklich ausschließen, so regeln diese Bestimmungen nur, daß bei Beendigung aufgrund einer Rechtshandlung oder eines sonstigen Verhaltens des Schuldners oder Ausgleichsverwalters nach Ausgleichseröffnung, insbesondere die Nichtzahlung des Entgelts, entweder b... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.11.1999

RS OGH 1999/6/24 8ObA298/98a, 8ObA239/01g

Norm: AO §20cAO §23 Abs1 Z3KO idF IRÄG 1994 §25 Abs1KO idF IRÄG 1994 §46 Abs1
Rechtssatz: War zum Zeitpunkt des Austritts der Arbeitnehmer wegen Nichtzahlung des laufenden Lohns die Frist zur begünstigten Kündigung durch den Schuldner mit Zustimmung des Ausgleichverwalters noch offen und wurde weder vom Schuldner noch vom Ausgleichsverwalter ein Verhalten gesetzt, welches darauf schließen ließe, dass sie von der begünstigten Lösungsmöglichkeit ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.06.1999

RS OGH 1999/6/24 8ObA298/98a, 8ObA239/01g

Norm: AO §20c Abs3AO §23 Abs1KO idF IRÄG 1994 §25 Abs1KO idF IRÄG 1994 §46 Abs1
Rechtssatz: Hinsichtlich der Einordnung der Ansprüche aus der Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Konkursforderung beziehungsweise nicht bevorrechtete Forderung (§ 25 Abs 1 letzter Satz KO - § 20c Abs 3 letzter Satz AO) und der Regelung, was Masseforderung beziehungsweise bevorrechtete Forderung ist (laufendes Entgelt einschließlich der Sonderzahlungen für die Z... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.06.1999

RS OGH 1999/6/24 8ObA298/98a, 8ObA239/01g

Norm: AO §20cAO §23 Abs1 Z3KO idF IRÄG 1994 §25 Abs1KO idF IRÄG 1994 §46 Abs1
Rechtssatz: War zum Zeitpunkt des Austritts der Arbeitnehmer wegen Nichtzahlung des laufenden Lohns die Frist zur begünstigten Kündigung durch den Schuldner mit Zustimmung des Ausgleichverwalters noch offen und wurde weder vom Schuldner noch vom Ausgleichsverwalter ein Verhalten gesetzt, welches darauf schließen ließe, dass sie von der begünstigten Lösungsmöglichkeit ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.06.1999

RS OGH 1994/5/6 8ObS4/94, 8ObS2080/96g, 8ObS2030/96d, 8ObS294/97m, 8ObS3/98v, 8ObS2339/96w, 8ObS379/

Norm: ALVG §16 Abs2AO §20dAO §23 Abs1 Z3IESG §3 Abs3
Rechtssatz: § 3 Abs 3 IESG ist im Sinne einer Begrenzung aller auf einen nach Ende der Dreimonatsfrist des § 3 Abs 1 IESG liegenden Bemessungszeitraum entfallenden Ansprüche durch gesetzliche bzw kollektivvertragliche Kündigungsfristen und Kündigungstermine auszulegen. Der Anspruch des Arbeitnehmers nach § 20 d AO ist daher auch dann gesichert, wenn er einen nach Ablauf der Dreimonatsfrist l... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.05.1994

RS OGH 1994/5/6 8ObS4/94, 8ObS2080/96g, 8ObS2030/96d, 8ObS294/97m, 8ObS3/98v, 8ObS2339/96w, 8ObS379/

Norm: ALVG §16 Abs2AO §20dAO §23 Abs1 Z3IESG §3 Abs3
Rechtssatz: § 3 Abs 3 IESG ist im Sinne einer Begrenzung aller auf einen nach Ende der Dreimonatsfrist des § 3 Abs 1 IESG liegenden Bemessungszeitraum entfallenden Ansprüche durch gesetzliche bzw kollektivvertragliche Kündigungsfristen und Kündigungstermine auszulegen. Der Anspruch des Arbeitnehmers nach § 20 d AO ist daher auch dann gesichert, wenn er einen nach Ablauf der Dreimonatsfrist l... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.05.1994

RS OGH 1993/12/22 9ObS27/93

Norm: AO §23 Abs1 Z3 litaKO §46 Abs2 Z2 lita
Rechtssatz: Die Beschränkung der Forderungen der Arbeitnehmer für die Zeit nach der Eröffnung des Ausgleichsverfahren bzw für die Dauer des Ausgleichsverfahrens und für die Zeit nach der Konkurseröffnung auf bloße Ausgleichsforderungen bzw Konkursforderungen beruht nicht auf unsachlichen Gesichtspunkten. Entscheidungstexte 9 ObS 27/93 Ents... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.12.1993

RS OGH 1993/12/22 9ObS27/93

Norm: AO §23 Abs1 Z3 litaKO §46 Abs2 Z2 lita
Rechtssatz: Die Beschränkung der Forderungen der Arbeitnehmer für die Zeit nach der Eröffnung des Ausgleichsverfahren bzw für die Dauer des Ausgleichsverfahrens und für die Zeit nach der Konkurseröffnung auf bloße Ausgleichsforderungen bzw Konkursforderungen beruht nicht auf unsachlichen Gesichtspunkten. Entscheidungstexte 9 ObS 27/93 Ents... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.12.1993

RS OGH 1992/4/29 9Ob901/92, 9ObS27/93

Norm: AO §20 litc Abs2AO §23 Abs1 Z3 lita
Rechtssatz: Daß im Fall des Ausspruches einer Kündigung gemäß § 20 c Abs 2 AO die Forderung des Arbeitnehmers ihre Stellung als bevorrechtete Forderung verloren hätte, rechtfertigt im Zeitpunkt der Austrittserklärung nicht die Vorenthaltung des fälligen Entgeltes. Zu diesem Zeitpunkt handelt es sich um eine bevorrechtete Forderung, die fristgerecht und voll zu befriedigen ist. Dafür, daß das allgemeine ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.04.1992

RS OGH 1992/4/29 9Ob901/92, 9ObS9/92 (9ObS10/92)

Norm: AO §20 litc Abs2AO §23 Abs1 Z3 lita
Rechtssatz: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken: Der Gesetzgeber hat die Qualifikation der in § 23 Abs 1 Z 3 lit a AO genannten, grundsätzlich bevorrechteten Forderungen als Ausgleichsforderungen davon abhängig gemacht, daß die Lösung des Arbeitsverhältnisses durch eine Kündigung auf Grund einer gerichtlichen Ermächtigung gemäß § 20 c Abs 2 AO erfolgt. Die Regelung ist auf Fälle beschränkt, für die di... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.04.1992

RS OGH 1992/4/29 9Ob901/92, 9ObS27/93

Norm: AO §20 litc Abs2AO §23 Abs1 Z3 lita
Rechtssatz: Daß im Fall des Ausspruches einer Kündigung gemäß § 20 c Abs 2 AO die Forderung des Arbeitnehmers ihre Stellung als bevorrechtete Forderung verloren hätte, rechtfertigt im Zeitpunkt der Austrittserklärung nicht die Vorenthaltung des fälligen Entgeltes. Zu diesem Zeitpunkt handelt es sich um eine bevorrechtete Forderung, die fristgerecht und voll zu befriedigen ist. Dafür, daß das allgemeine ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.04.1992

RS OGH 1992/4/29 9Ob901/92, 9ObS9/92 (9ObS10/92)

Norm: AO §20 litc Abs2AO §23 Abs1 Z3 lita
Rechtssatz: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken: Der Gesetzgeber hat die Qualifikation der in § 23 Abs 1 Z 3 lit a AO genannten, grundsätzlich bevorrechteten Forderungen als Ausgleichsforderungen davon abhängig gemacht, daß die Lösung des Arbeitsverhältnisses durch eine Kündigung auf Grund einer gerichtlichen Ermächtigung gemäß § 20 c Abs 2 AO erfolgt. Die Regelung ist auf Fälle beschränkt, für die di... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.04.1992

RS OGH 1988/12/22 8Ob20/88

Norm: AO §23 Abs1 Z2
Rechtssatz: Ob Umsatzsteuerforderungen bevorrechtete Forderungen sind oder nicht, hängt im Sinne der ausdrücklichen Anordnung des § 23 Abs 1 Z 2 AO davon ab, ob sie das unter Ausgleichsverwaltung stehende Vermögen treffende Steuern sind, hinsichtlich welcher der die Abgabenpflicht auslösende Sachverhalt nach der Eröffnung des Ausgleichsverfahrens bewirkt wurde. (hier: halbfertiges Bauwerk) Entscheidungst... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.12.1988

RS OGH 1988/12/22 8Ob20/88

Norm: AO §23 Abs1 Z2
Rechtssatz: Ob Umsatzsteuerforderungen bevorrechtete Forderungen sind oder nicht, hängt im Sinne der ausdrücklichen Anordnung des § 23 Abs 1 Z 2 AO davon ab, ob sie das unter Ausgleichsverwaltung stehende Vermögen treffende Steuern sind, hinsichtlich welcher der die Abgabenpflicht auslösende Sachverhalt nach der Eröffnung des Ausgleichsverfahrens bewirkt wurde. (hier: halbfertiges Bauwerk) Entscheidungst... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.12.1988

RS OGH 1988/1/26 5Ob381/87, 9ObA134/95

Norm: AO §23 Abs1KO §46 Abs2 Z2
Rechtssatz: Abfertigungsansprüche aus vorzeitig gelöstem Dienstverhältnis (§ 25 KO) sind Masseforderungen. Entscheidungstexte 5 Ob 381/87 Entscheidungstext OGH 26.01.1988 5 Ob 381/87 Veröff: SZ 61/12 9 ObA 134/95 Entscheidungstext OGH 08.11.1995 9 ObA 134/95 Gegenteilig; Beisatz: Abfer... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.01.1988

RS OGH 1987/9/22 5Ob343/87

Norm: ABGB §1170AO §23 Abs1 Z2KO §46 Abs1 Z2UStG §19 Abs1
Rechtssatz: Der Werkunternehmer kann den ihm für das unfertige Werk gegenüber dem in Insolvenz geratenen Besteller zustehenden Werklohn auch nicht hinsichtlich jenes Teils, der auf die von ihm geschuldete (und entrichtete) USt entfällt als Masseforderung geltend machen. Entscheidungstexte 5 Ob 343/87 Entscheidungstext OGH 22... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.09.1987

RS OGH 1987/9/22 5Ob343/87, 5Ob216/13w

Norm: AO §23 Abs1 Z2KO §46 Abs1 Z2KO §46 Abs2 Z1UStG 1972 §19 Abs1
Rechtssatz: Steuerschuldner muß der Gemeinschuldner sein, nicht dessen Vertragspartner. Entscheidungstexte 5 Ob 343/87 Entscheidungstext OGH 22.09.1987 5 Ob 343/87 Veröff: SZ 60/175 = WBl 1987,347 5 Ob 216/13w Entscheidungstext OGH 25.07.2014 5 Ob 216/13w Vgl auch... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.09.1987

RS OGH 1987/9/22 5Ob343/87

Norm: ABGB §1170AO §23 Abs1 Z2KO §46 Abs1 Z2UStG §19 Abs1
Rechtssatz: Der Werkunternehmer kann den ihm für das unfertige Werk gegenüber dem in Insolvenz geratenen Besteller zustehenden Werklohn auch nicht hinsichtlich jenes Teils, der auf die von ihm geschuldete (und entrichtete) USt entfällt als Masseforderung geltend machen. Entscheidungstexte 5 Ob 343/87 Entscheidungstext OGH 22... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.09.1987

RS OGH 1987/9/22 5Ob343/87, 5Ob216/13w

Norm: AO §23 Abs1 Z2KO §46 Abs1 Z2KO §46 Abs2 Z1UStG 1972 §19 Abs1
Rechtssatz: Steuerschuldner muß der Gemeinschuldner sein, nicht dessen Vertragspartner. Entscheidungstexte 5 Ob 343/87 Entscheidungstext OGH 22.09.1987 5 Ob 343/87 Veröff: SZ 60/175 = WBl 1987,347 5 Ob 216/13w Entscheidungstext OGH 25.07.2014 5 Ob 216/13w Vgl auch... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.09.1987

RS OGH 1983/6/7 9Os142/82

Norm: BAO §21 Abs1BAO §23 Abs1HGB §335
Rechtssatz: Beurteilung des Vorliegens eines stillen Gesellschaftsverhältnisses einer liechtensteinischen Anstalt am Einzelunternehmen eines Steuerpflichtigen. VwGH vom 25.10.1977, 333/75, 1611, 1612/77 Entscheidungstexte 9 Os 142/82 Entscheidungstext OGH 07.06.1983 9 Os 142/82 Vgl auch; Veröff: GesRZ 1978,86 = ÖStG 1978,105 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.06.1983

RS OGH 1975/10/28 3Ob240/75

Norm: AO §23 Abs1EO §54Geo §216
Rechtssatz: Es genügt, daß sich aus der Zitierung der -gleichzeitig vorgelegten-Exekutionstitel im Exekutionsantrag ergibt, daß es sich um eine Exekution zur Hereinbringung von Gerichtsgebühren handelt. Entscheidungstexte 3 Ob 240/75 Entscheidungstext OGH 28.10.1975 3 Ob 240/75 European Case Law Identi... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.10.1975

RS OGH 1975/4/3 6Ob200/74, 1Ob23/83

Norm: ABGB §916 Abs1 ABAO §23 Abs1
Rechtssatz: Auch im Abgabenrecht gilt der Grundsatz des § 916 Abs 1 ABGB, daß für die Abgabenerhebung das verdeckte Geschäft maßgebend ist (§ 23 Abs 1 BAO). Entscheidungstexte 6 Ob 200/74 Entscheidungstext OGH 03.04.1975 6 Ob 200/74 Veröff: ImmZ 1975,320 = SZ 48/36 1 Ob 23/83 Entscheidungst... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.04.1975

Entscheidungen 1-23 von 23

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