Norm: UrhG §1 Abs1UrhG §3UrhG §74 Abs1
Rechtssatz: Leistungsschutzrechte nach § 74 Abs 1 UrhG stehen unabhängig davon zu, ob das Lichtbild auch ein Werk der bildenden Künste im Sinn des § 1 Abs 1 und § 3 UrhG ist. Entscheidungstexte 4 Ob 92/08w Entscheidungstext OGH 26.08.2008 4 Ob 92/08w Bem: So bereits 4 Ob 90/90. (T1) Europea... mehr lesen...
Norm: MRK Art10 Abs2 IV4cMRK Art10 Abs2 IV4gUrhG §74 Abs1UrhG §81
Rechtssatz: Bringt ein Bildzitat unwahre, ehrenrührige Tatsachenbehauptungen zum Ausdruck, ist ein Eingriff in die Rechte des Lichtbildherstellers auch durch Art 10 MRK nicht gerechtfertigt. Entscheidungstexte 4 Ob 120/02d Entscheidungstext OGH 28.05.2002 4 Ob 120/02d Eur... mehr lesen...
Norm: UrhG §74 Abs1
Rechtssatz: Wer die erforderlichen technischen Arbeiten (Beschaffung der Materialien, Installation und Programmierung des Gesamtsystems, Einstellung der Kamera einschließlich Wahl des Kamerastandorts und damit auch des Bildausschnitts) erbracht hat, ist deshalb jedenfalls (Mit-)Hersteller der Standbilder im Sinne des § 74 Abs 1 UrhG. Entscheidungstexte 4 Ob 15/00k ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte, welcher sein Studium im Sommersemester 1982 beendet hatte, war dann zunächst als Studienassistent und in der Folge vom 31.1.1983 bis zum 31.1.1989 als Universitätsassistent am Institut für Baustatik der Technischen Universität Wien beschäftigt. Die Anstellung war gemäß §§ 3 bis 5 BDG BGBl 1979/333 in Verbindung mit § 6 Abs 2 HochschulassistentenG BGBl 1962/216 und § 40 Abs 2 UOG BGBl 1975/258 erfolgt. Der Beklagte bezog neben dem normalen Gehalt ei... mehr lesen...
Norm: UrhG §38 Abs1UrhG §74 Abs1UrhG §76 Abs1
Rechtssatz: Zweck der angeführten Bestimmungen ist der Schutz bestimmter gewerblicher Erzeugnisse im Hinblick darauf, daß der Gewerbeinhaber (Unternehmer) bei solchen Erzeugnissen (letztlich) alle Herstellungskosten (Materialkosten, Lohnkosten, Generalunkosten) sowie das Risiko des Mißlingens des geschützten Erzeugnisses trägt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: UrhG §38 Abs1UrhG §74 Abs1UrhG §76 Abs1
Rechtssatz: In diesen gesetzlich geregelten Fällen stehen dem Unternehmer die Rechte an den Arbeitsergebnissen zu, die seine Dienstnehmer auf Grund des Arbeitsverhältnisses geschaffen haben. Zusätzliche Leistungen, zu denen ein Dienstnehmer nur durch seine Berufstätigkeit angeregt oder deren Zustandekommen durch die Benützung der Erfahrungen oder der Hilfsmittel des Unternehmens wesentlich erleichte... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin ist die Witwe und alleinige Gesamtrechtsnachfolgerin nach dem am 27.6.1975 verstorbenen Komponisten Prof.Robert Stolz. Der Zweitkläger ist amerikanischer Staatsbürger; er ist Schriftsteller und hält sich in den USA auf. Im Jahre 1980 erschien im Blanvalet-Verlag in München das Buch "Servus Du" mit dem Untertitel "Robert Stolz und sein Jahrhundert" von Robert und Einzi Stolz. Grundlage dieses von der Erstklägerin und dem Zweitkläger gemeinsam geschaffen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit dem - ursprünglich bis 1.11.1984 befristeten, seither aber bis zum heutigen Zeitpunkt laufend verlängerten - Vertrag vom 12.8.1983 samt Ergänzungen vom 1.11.1984 und 1.2.1986 hat die Vertriebsgesellschaft RCA/Columbia Pictures Video GmbH & Co KG in München (vormals Hamburg) der Klägerin das ausschließliche Verbreitungsrecht für Videokassetten mit dem Label "RCA/Columbia Pictures" für das Gebiet der Republik Österreich übertragen. Mit dem - nach wie vor... mehr lesen...
Norm: UrhG §38 Abs1UrhG §74 Abs1
Rechtssatz: "Filmhersteller (Laufbildhersteller)" ist aber nicht schon derjenige, der bloße Filmkopien, also Kopien eines abgedrehten und fertiggestellten Filmwerkes oder ebensolcher Laufbilder, auf Videokassetten ziehen lässt. "Filmhersteller (Laufbildhersteller" ist vielmehr, wer im Rahmen seines Unternehmens die für das Zustandekommen des Filmwerkes (Laufbildes) erforderlichen wirtschaftlichen und organisator... mehr lesen...
Norm: UrhG §74 Abs1
Rechtssatz: Diese Regelung findet ihre sachliche Rechtfertigung darin, daß der Gewerbeinhaber (Unternehmer) bei solchen Erzeugnissen (letztlich) alle Herstellungskosten (Materialkosten, Lohnkosten, Generalunkosten) sowie das Risiko des Mißlingens des geschützten Erzeugnisses trägt. Das gilt auch dann, wenn etwa der Fotojournalist selbst Eigentümer des Fotoapparates ist, mit dem er für seinen Arbeitgeber Bilder herstellt. ... mehr lesen...
Norm: UrhG §74 Abs1
Rechtssatz: Entgegen der Meinung Zangers (in Zanger (Hrsg;), Urheberrecht für Fotografen 20 ff) kann weder eine historische noch eine objektiv-teleologische Interpretation die einschränkende Auslegung des § 74 Abs 1 Satz 2 UrhG dahin rechtfertigen, daß damit nur die im Betrieb eines fotografischen Gewerbes hergestellten Lichtbilder gemeint wären. Entscheidungstexte 4 Ob ... mehr lesen...
Norm: UrhG §74 Abs1
Rechtssatz: § 74 Abs 1 Satz 2 UrhG ist dahin zu verstehen, dass jedem Unternehmer an den Lichtbildern, die in seinem Betrieb für dessen Zwecke von unselbständig Beschäftigten hergestellt werden, die Rechte nach § 74 UrhG zustehen. Entscheidungstexte 4 Ob 152/90 Entscheidungstext OGH 09.10.1990 4 Ob 152/90 Veröff: SZ 63/169 = WBl 1991,33 = MR 1992,114 (M Walter) ... mehr lesen...
Norm: UrhG §74 Abs1
Rechtssatz: § 74 Abs 1 Satz 2 UrhG betrifft nicht nur fotografische Gewerbe im engeren Sinne; es ist kein Grund zu sehen, Unternehmern, die nicht Fotografen im Sinne des § 94 Z 17 GewO sind, in deren Betrieb aber für Zwecke des Unternehmens Lichtbilder hergestellt werden - wie das insbesondere auf Zeitungen und Zeitschriften, vor allem Illustrierte, zutrifft - den Schutz ihrer gewerblichen Erzeugnisse zu verwehren. Es kann a... mehr lesen...
Norm: UrhG §74 Abs1
Rechtssatz: "Gewerbsmäßig" wird in der österreichischen Rechtsordnung eine Tätigkeit genannt, die selbständig, regelmäßig und in der Absicht betrieben wird, einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen, gleichgültig, für welche Zwecke dieser bestimmt ist (§ 1 Abs 2 GewO; vgl § 70 StGB). Ein Lichtbild ist also dann "gewerbsmäßig" hergestellt, wenn es im Zuge einer solchen wirtschaftlichen Tätigkeit - und n... mehr lesen...
Norm: UrhG §74 Abs1UrhG §86 Abs1 Z4UrhG §87 Abs3
Rechtssatz: Nur die Verletzung der dem Lichtbildhersteller gemäß § 74 Abs 1 UrhG zustehenden Verwertungsrechte kann überhaupt einen Bereicherungsanspruch nach § 86 UrhG in der Form einer angemessenen Lizenzgebühr für den unbefugten Gebrauch des geschützten Immaterialgutes auslösen. Daß damit auch der pauschalierte Schadenersatz gemäß § 87 Abs 3 UrhG auf die Fälle einer schuldhaften Verletzung sol... mehr lesen...
Norm: UrhG §74 Abs1
Rechtssatz: Unter das Recht, das Lichtbild "durch optische Einrichtungen öffentlich vorzuführen" fällt auch die öffentliche Vorführung von auf Videobändern festgehaltenen Darstellungen; der Begriff der "optischen Einrichtungen" muß nämlich in Anpassung an die technische Entwicklung so ausgelegt werden, daß es lediglich auf das Ergebnis, nämlich die optische Wiedergabe, und nicht darauf ankommt, ob diese mit Hilfe eines Proje... mehr lesen...
Norm: UrhG §74 Abs1
Rechtssatz: Der Begriff der "Öffentlichkeit" kann bei der Vorführung von Lichtbildern (Laufbildern) im Sinne des § 74 Abs 1 UrhG nicht anders beurteilt werden als bei der Aufführung eines Filmwerks nach § 18 Abs 1 UrhG. - "Sexshop-Video" Entscheidungstexte 4 Ob 393/86 Entscheidungstext OGH 27.01.1987 4 Ob 393/86 Veröff: SZ 60/9 = WBl 1987,127 (Scolik, 117... mehr lesen...
Norm: UrhG §74 Abs1UrhG §91 Abs3
Rechtssatz: Aktivlegitimation einer Kommanditgesellschaft zur Verfolgung von Eingriffen in die ihr nach § 74 Abs 1 UrhG als Inhaberin des Unternehmens zustehenden Rechte. Entscheidungstexte 9 Os 347/62 Entscheidungstext OGH 23.04.1963 9 Os 347/62 Veröff: ÖBl 1963,115 European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...