RS OGH 1987/1/27 4Ob393/86

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.01.1987
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Norm

UrhG §74 Abs1

Rechtssatz

Unter das Recht, das Lichtbild "durch optische Einrichtungen öffentlich vorzuführen" fällt auch die öffentliche Vorführung von auf Videobändern festgehaltenen Darstellungen; der Begriff der "optischen Einrichtungen" muß nämlich in Anpassung an die technische Entwicklung so ausgelegt werden, daß es lediglich auf das Ergebnis, nämlich die optische Wiedergabe, und nicht darauf ankommt, ob diese mit Hilfe eines Projektors oder auf elektromagnetischem Wege unter Verwendung eines Videorecorders und eines Monitors erfolgt. - "Sexshop-Video"

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 393/86
    Entscheidungstext OGH 27.01.1987 4 Ob 393/86
    Veröff: SZ 60/9 = ÖBl 1987,82 = MR 1987,54 (M Walter) = GRURInt 1987,603

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0077129

Dokumentnummer

JJR_19870127_OGH0002_0040OB00393_8600000_006
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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