1 1.1. Mit Bescheid vom 26. Mai 2011 änderte die belangte Behörde ihren Bescheid vom 29. März 2007, mit dem den Revisionswerbern eine einheitliche Betriebsprämie für das Jahr 2006 in bestimmter Höhe gewährt worden war, gemäß § 19 Abs. 2 Marktordnungsgesetz 2007 - MOG 2007 dahin ab, dass deren Antrag auf Gewährung der einheitlichen Betriebsprämie abgewiesen wurde. Unter Berücksichtigung des bereits an die Revisionswerber überwiesenen Betrags von € 1.621,66 ergebe dies eine Rückf... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren55 Wirtschaftslenkung
Norm: AVG §66 Abs4MOG 2007 §19 Abs3 AVG § 66 heute AVG § 66 gültig ab 01.01.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/1998 AVG § 66 gültig von 01.02.1991 bis 31.12.1998 ... mehr lesen...
Index: 55 Wirtschaftslenkung
Norm: MOG 2007 §19 Abs3 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2019/07/0038Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2019/07/0039 B 30.06.2022Ra 2019/07/0041 B 30.06.2022 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ro 2014/17/0109 E 22. Februar 2017 RS 2 (hier für das Jahr 2006) Stammrechtssatz Der Bundesminister für Land- und Forstwir... mehr lesen...
Index: 55 Wirtschaftslenkung
Norm: MOG 2007 §19 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2011/17/0143 E 10. Oktober 2011 RS 2
(hier ohne Bezugnahme auf § 66 Abs 4 AVG) Stammrechtssatz § 19 Abs. 3 MOG 2007 ist - auch als eng zu interpretierende Ausnahme vor dem Hintergrund der allgemeinen Bestimmung des § 66 Abs. 4 AVG - so zu verstehen, dass die Berufungsbehörde bereits im - allein der Rechtskraft fähigen - S... mehr lesen...
Index: 55 Wirtschaftslenkung
Norm: MOG 2007 §19 Abs3;
Rechtssatz: Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat den Erfordernissen des § 19 Abs 3 MOG 2007, die anhängige Sache im
Spruch: abschließend zu erledigen und nur die konkrete Berechnung der Behörde erster Instanz vorzubehalten, durch den Ausspruch, es werde der Berufung teilweise stattgegeben und der bekämpfte Besch... mehr lesen...
Mit "BESCHEID - EINHEITLICHE BETRIEBSPRÄMIE 2007" vom 28. Dezember 2007 des Vorstandes für den Geschäftsbereich II der Agrarmarkt Austria (AMA) wurde dem Revisionswerber aufgrund seines Antrags auf Gewährung der einheitlichen Betriebsprämie unter Berücksichtigung allfällig erforderlicher Anpassungen des Wertes der Zahlungsansprüche für das Jahr 2007 eine Betriebsprämie in Höhe von EUR 9.198,81 zuerkannt. Mit "BESCHEID - EINHEITLICHE BETRIEBSPRÄMIE 2007" vom 28. Dezember 2007 des Vors... mehr lesen...
Index: 55 Wirtschaftslenkung
Norm: MOG 2007 §19 Abs3; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2013/17/0155 E 15. Dezember 2014
2013/17/0156 E 15. Dezember 2014 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2013/17/0111 E 17. November 2014 RS 3
(hier nur Bezugnahme auf das Jahr 2006) Stammrechtssatz Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat den Erfordernissen des... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 30. Dezember 2005 gewährte der Vorstand für den Geschäftsbereich II der Agrarmarkt Austria (AMA) als Behörde erster Instanz der Beschwerdeführerin für das Jahr 2005 eine einheitliche Betriebsprämie (EBP) in der Höhe von EUR 1.981,66. 1.1. Mit Bescheid vom 30. Dezember 2005 gewährte der Vorstand für den Geschäftsbereich römisch zwei der Agrarmarkt Austria (AMA) als Behörde erster Instanz der Beschwerdeführerin für das Jahr 2005 eine einheitliche Betrieb... mehr lesen...
Index: 55 Wirtschaftslenkung
Norm: MOG 2007 §19 Abs3;
Rechtssatz: Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat den Erfordernissen des § 19 Abs. 3 MOG, die anhängige Sache im
Spruch: abschließend zu erledigen und nur die konkrete Berechnung der Behörde erster Instanz vorzubehalten, durch den Ausspruch, es sei - unter Abweisung des Mehrbegehrens - für die Jahre 2006 und 2007... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 29. Dezember 2006 gewährte der Vorstand für den Geschäftsbereich II der Agrarmarkt Austria (AMA) als Behörde erster Instanz dem Beschwerdeführer für das Jahr 2006 eine einheitliche Betriebsprämie (EBP) in der Höhe von EUR 3.446,57. 1.1. Mit Bescheid vom 29. Dezember 2006 gewährte der Vorstand für den Geschäftsbereich römisch zwei der Agrarmarkt Austria (AMA) als Behörde erster Instanz dem Beschwerdeführer für das Jahr 2006 eine einheitliche Betriebsprä... mehr lesen...
1.1. Dem Beschwerdeführer war mit Bescheiden des Vorstandes für den Geschäftsbereich II der Agrarmarkt Austria (AMA) einheitliche Betriebsprämie für die Jahre 2005, 2006 und 2008 gewährt worden. Nach einer am 7. und 14. Oktober 2008 auf dem Betrieb des Beschwerdeführers durchgeführten Vor-Ort-Kontrolle durch Organe der AMA erließ der Vorstand für den Geschäftsbereich II der Agrarmarkt Austria Änderungsbescheide betreffend die genannten Jahre: a) Mit Änderungsbescheid vom 29.... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof55 Wirtschaftslenkung
Norm: MOG 2007 §19 Abs3; VwGG §30 Abs2; VwGG § 30 heute VwGG § 30 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VwGG § 30 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 12... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer (Antragsteller) bekämpft mit seiner zur hg. Zl. 2012/17/0099 protokollierten Beschwerde die Berechnung der einheitlichen Betriebsprämie bzw. des zusätzlichen Beihilfebetrages für die Jahre 2005 bis 2009. Mit der Beschwerde ist der Antrag verbunden, dieser aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Es bestehe die Gefahr, dass ohne Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung die Berechnung der genauen Prämienbeträge der einheitlichen Betriebsprämie und des zusätzlichen Beihilf... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin (Antragstellerin) bekämpft mit ihrer zur hg. Zl. 2012/17/0100 protokollierten Beschwerde die Berechnung der einheitlichen Betriebsprämie bzw. des zusätzlichen Beihilfebetrages für die Jahre 2006, 2007 sowie 2009. Mit der Beschwerde ist der Antrag verbunden, dieser aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Es bestehe die Gefahr, dass ohne Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung die Berechnung der genauen Prämienbeträge der einheitlichen Betriebsprämie und des zusätzlic... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer (Antragsteller) bekämpft mit seiner zur hg. Zl. 2012/17/0101 protokollierten Beschwerde die Berechnung der einheitlichen Betriebsprämie bzw. des zusätzlichen Beihilfebetrages für das Jahr 2005. Mit der Beschwerde ist der Antrag verbunden, dieser aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Es bestehe die Gefahr, dass ohne Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung die Berechnung der genauen Prämienbeträge der einheitlichen Betriebsprämie und des zusätzlichen Beihilfebetrages ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin (Antragstellerin) bekämpft mit ihrer zur hg. Zl. 2012/17/0102 protokollierten Beschwerde die Berechnung der einheitlichen Betriebsprämie bzw. des zusätzlichen Beihilfebetrages für die Jahre 2005 bis 2009. Mit der Beschwerde ist der Antrag verbunden, dieser aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Es bestehe die Gefahr, dass ohne Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung die Berechnung der genauen Prämienbeträge der einheitlichen Betriebsprämie und des zusätzlichen Beih... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin (Antragstellerin) bekämpft mit ihrer zur hg. Zl. 2012/17/0103 protokollierten Beschwerde die Berechnung der einheitlichen Betriebsprämie bzw. des zusätzlichen Beihilfebetrages für die Jahre 2005 bis 2007. Mit der Beschwerde ist der Antrag verbunden, dieser aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Es bestehe die Gefahr, dass ohne Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung die Berechnung der genauen Prämienbeträge der einheitlichen Betriebsprämie und des zusätzlichen Beih... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer (Antragsteller) bekämpft mit seiner zur hg. Zl. 2012/17/0104 protokollierten Beschwerde die Berechnung der einheitlichen Betriebsprämie für das Jahr 2009. Mit der Beschwerde ist der Antrag verbunden, dieser aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Es bestehe die Gefahr, dass ohne Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung die Berechnung des genauen Prämienbetrages der einheitlichen Betriebsprämie unter Zugrundelegung des von der belangten Behörde ermittelten beihilfefähig... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof55 Wirtschaftslenkung
Norm: MOG 2007 §19 Abs3; VwGG §30 Abs2; VwGG § 30 heute VwGG § 30 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VwGG § 30 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 12... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer (Antragsteller) bekämpft mit seiner zur hg. Zl. 2012/17/0098 protokollierten Beschwerde die Berechnung der einheitlichen Betriebsprämie bzw. des zusätzlichen Beihilfebetrages für die Jahre 2005 bis 2009. Mit der Beschwerde ist der Antrag verbunden, dieser aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Es bestehe die Gefahr, dass ohne Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung die Berechnung der genauen Prämienbeträge der einheitlichen Betriebsprämie und des zusätzlichen Beihilf... mehr lesen...
Index: 55 Wirtschaftslenkung
Norm: MOG 2007 §19 Abs3; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2011/17/0225 E 27. Januar 2012
Rechtssatz: Die belangte Behörde hat als Berufungsbehörde (auch) angesichts § 19 Abs. 3 MOG 2007 die Rechtsfrage, ob Kürzungen vorzunehmen sind, selbst zu klären. § 19 Abs. 3 MOG 2007 ermöglicht nur die Überbindung der Berechnung der Betriebsprämie, nicht aber eine Z... mehr lesen...
1.1. Mit dem erstinstanzlichen Bescheid des Vorstandes für den Geschäftsbereich II der Agrarmarkt Austria (AMA) vom 30. März 2011 wurde in Abänderung des Bescheides vom 30. Mai 2007 betreffend die einheitliche Betriebsprämie für das Jahr 2005 ausgesprochen, dass der Antrag des Beschwerdeführers auf Gewährung einer Betriebsprämie abgewiesen werde. Unter Berücksichtigung des bereits überwiesenen Betrages von EUR 12.318,37 ergebe dies eine Rückforderung in derselben Höhe zuzüglich ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren55 Wirtschaftslenkung
Norm: AVG §66 Abs4;MOG 2007 §19 Abs3; AVG § 66 heute AVG § 66 gültig ab 01.01.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/1998 AVG § 66 gültig von 01.02.1991 bis 31.12.1998 ... mehr lesen...
1.1. Mit dem erstinstanzlichen Bescheid des Vorstandes für den Geschäftsbereich II der Agrarmarkt Austria (AMA) vom 26. Mai 2010 wurde in Abänderung des Bescheides vom 30. Dezember 2009 betreffend die einheitliche Betriebsprämie für das Jahr 2009 ausgesprochen, dass dem Beschwerdeführer auf Grund seines Antrages eine Betriebsprämie in der Höhe von EUR 7.155,80 gewährt werde. Unter Berücksichtigung des bereits überwiesenen Betrages von EUR 13.824,79 ergebe dies eine Rückforderung... mehr lesen...