RS Vwgh 2020/2/18 Ra 2019/07/0037

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.02.2020
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Index

55 Wirtschaftslenkung

Norm

MOG 2007 §19 Abs3

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2019/07/0038

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ro 2014/17/0109 E 22. Februar 2017 RS 2(hier für das Jahr 2006)

Stammrechtssatz

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat den Erfordernissen des § 19 Abs 3 MOG 2007, die anhängige Sache im Spruch abschließend zu erledigen und nur die konkrete Berechnung der Behörde erster Instanz vorzubehalten, durch den Ausspruch, es werde der Berufung teilweise stattgegeben und der bekämpfte Bescheid insofern abgeändert, dass - unter impliziter Abweisung der Berufung im Übrigen - für das Jahr 2007 keine Flächensanktion verhängt werde, ausreichend Rechnung getragen (vgl VwGH vom 17. November 2014, 2013/17/0111).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019070037.L02

Im RIS seit

04.05.2020

Zuletzt aktualisiert am

04.05.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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