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55 WirtschaftslenkungNorm
MOG 2007 §19 Abs3;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2011/17/0225 E 27. Januar 2012Rechtssatz
Die belangte Behörde hat als Berufungsbehörde (auch) angesichts § 19 Abs. 3 MOG 2007 die Rechtsfrage, ob Kürzungen vorzunehmen sind, selbst zu klären. § 19 Abs. 3 MOG 2007 ermöglicht nur die Überbindung der Berechnung der Betriebsprämie, nicht aber eine Zurückverweisung der Sache zur Ergänzung des Sachverhalts und daran anschließend die Entscheidung noch offener Rechtsfragen.Die belangte Behörde hat als Berufungsbehörde (auch) angesichts Paragraph 19, Absatz 3, MOG 2007 die Rechtsfrage, ob Kürzungen vorzunehmen sind, selbst zu klären. Paragraph 19, Absatz 3, MOG 2007 ermöglicht nur die Überbindung der Berechnung der Betriebsprämie, nicht aber eine Zurückverweisung der Sache zur Ergänzung des Sachverhalts und daran anschließend die Entscheidung noch offener Rechtsfragen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2011170223.X01Im RIS seit
05.03.2012Zuletzt aktualisiert am
28.02.2017