RS Vwgh 2012/1/27 2011/17/0223

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.01.2012
beobachten
merken

Index

55 Wirtschaftslenkung

Norm

MOG 2007 §19 Abs3;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2011/17/0225 E 27. Januar 2012

Rechtssatz

Die belangte Behörde hat als Berufungsbehörde (auch) angesichts § 19 Abs. 3 MOG 2007 die Rechtsfrage, ob Kürzungen vorzunehmen sind, selbst zu klären. § 19 Abs. 3 MOG 2007 ermöglicht nur die Überbindung der Berechnung der Betriebsprämie, nicht aber eine Zurückverweisung der Sache zur Ergänzung des Sachverhalts und daran anschließend die Entscheidung noch offener Rechtsfragen.Die belangte Behörde hat als Berufungsbehörde (auch) angesichts Paragraph 19, Absatz 3, MOG 2007 die Rechtsfrage, ob Kürzungen vorzunehmen sind, selbst zu klären. Paragraph 19, Absatz 3, MOG 2007 ermöglicht nur die Überbindung der Berechnung der Betriebsprämie, nicht aber eine Zurückverweisung der Sache zur Ergänzung des Sachverhalts und daran anschließend die Entscheidung noch offener Rechtsfragen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2011170223.X01

Im RIS seit

05.03.2012

Zuletzt aktualisiert am

28.02.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten