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55 WirtschaftslenkungNorm
MOG 2007 §19 Abs3;Rechtssatz
Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat den Erfordernissen des § 19 Abs 3 MOG 2007, die anhängige Sache im Spruch abschließend zu erledigen und nur die konkrete Berechnung der Behörde erster Instanz vorzubehalten, durch den Ausspruch, es werde der Berufung teilweise stattgegeben und der bekämpfte Bescheid insofern abgeändert, dass - unter impliziter Abweisung der Berufung im Übrigen - für das Jahr 2007 keine Flächensanktion verhängt werde, ausreichend Rechnung getragen (vgl VwGH vom 17. November 2014, 2013/17/0111).Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat den Erfordernissen des Paragraph 19, Absatz 3, MOG 2007, die anhängige Sache im Spruch abschließend zu erledigen und nur die konkrete Berechnung der Behörde erster Instanz vorzubehalten, durch den Ausspruch, es werde der Berufung teilweise stattgegeben und der bekämpfte Bescheid insofern abgeändert, dass - unter impliziter Abweisung der Berufung im Übrigen - für das Jahr 2007 keine Flächensanktion verhängt werde, ausreichend Rechnung getragen vergleiche VwGH vom 17. November 2014, 2013/17/0111).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RO2014170109.J02Im RIS seit
16.03.2017Zuletzt aktualisiert am
19.05.2017