Entscheidungen zu § 1 Abs. 7 MeldeG

Verwaltungsgerichtshof

337 Dokumente

Entscheidungen 211-240 von 337

RS Vwgh 2002/1/29 2001/05/1188

Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Die Betroffene, die in Wien ihrem Studium nachgeht, hat im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides, mit dem der Bundesminister für Inneres den Antrag des reklamierenden Bürgermeisters auf Aufhebung des Hauptwohnsitzes der Betroffenen an der gemeldeten Adresse im Heimatort abgewiesen hat, das 26.... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.2002

RS Vwgh 2002/1/29 2001/05/1014

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Melderecht
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8 idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/05/0930 E 13. November 2001 RS 4 Stammrechtssatz Den Anforderungen an die Gesamtbetrachtung der beruflichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebensbeziehungen des Betroffenen wird das Ermittlungsv... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.2002

RS Vwgh 2002/1/29 2001/05/1029

Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;MeldeG 1991 §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/05/1020 E 29. Jänner 2002 RS 1 Stammrechtssatz Das subjektive Kriterium "überwiegendes Naheverhältnis", das nur in der persönlichen Einstellung des Betroffenen zum Ausdruck kommt, gibt nur in den Fällen den Ausschlag, in denen als Ergebnis de... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.2002

RS Vwgh 2002/1/29 2001/05/0982

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Melderecht
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8 idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/05/0930 E 13. November 2001 RS 4 Stammrechtssatz Den Anforderungen an die Gesamtbetrachtung der beruflichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebensbeziehungen des Betroffenen wird das Ermittlungsv... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.2002

RS Vwgh 2002/1/29 2001/05/1077

Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Der nunmehr 24-jährige Betroffene wohnt den Großteil des Jahres in Wien und ist dort seit längerer Zeit berufstätig. Wohl haben sog. "Wochenpendler", die eine Unterkunft (Wohnung) am Ort oder in der näheren Umgebung des Arbeitsplatzes als weiteren Wohnsitz nehmen, damit keinen Hauptwohnsi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.2002

RS Vwgh 2002/1/29 2001/05/1096

Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Der 24-jährige Betroffene geht in Wien einer Beschäftigung nach und lebt in eheähnlicher Gemeinschaft. In Anbetracht des angegebenen weitaus überwiegenden Aufenthaltes in Wien kann von einem "Wochenpendler" keine Rede sein; es muss vielmehr davon ausgegangen werden, dass auch die Freizeit an den Wochenenden ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.2002

RS Vwgh 2002/1/29 2001/05/1070

Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;MeldeG 1991 §17 Abs3;
Rechtssatz: Die nunmehr 22-jährige Betroffene geht in Wien einer Beschäftigung nach und wohnt in Wien in ihrer Wohnung zwar ohne Familienmitglieder, aber mit einem Lebensgefährten, dessen Hauptwohnsitz in Wien ist. Wohl spielt bei der erforderlichen Abwägung der einzelnen Kriteri... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.2002

RS Vwgh 2002/1/29 2001/05/1092

Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7MeldeG 1991 §17 Abs1MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2
Rechtssatz: Der Betroffene ist überwiegend in Wien berufstätig. Neben der familiären Bindung zu seinen Angehörigen im Heimatort ist aber auch von einer entsprechenden Beziehung in Wien auszugehen (der Betroffene wohnt in Wien mit einer Freundin). Im Beschwerdefall ist das Schwergewicht der Lebensbeziehungen zu Wien als der... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.2002

RS Vwgh 2002/1/29 2001/05/1120

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/02 Melderecht
Norm: B-VG Art6 Abs3;MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/05/0935 E 13. November 2001 RS 4 Stammrechtssatz Das subjektive Kriterium "überwiegendes Naheverhältnis", das nur in der persönlichen Einstellung des Betroffenen zum Ausdruck kommt, gibt nur in den Fällen den Ausschlag, in denen als Er... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.2002

RS Vwgh 2002/1/29 2001/05/0985

Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;MeldeG 1991 §17 Abs3;
Rechtssatz: Die nunmehr 38-jährige Betroffene geht in Wien einer Beschäftigung nach und wohnt in Wien in ihrer Wohnung ohne Familienmitglieder als Mitbewohner; sie macht gesellschaftliche, insbesondere familiäre Beziehungen zu Graz geltend, die in Wien nicht bestünden. Die erforderliche Gesamtbetrac... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.2002

RS Vwgh 2002/1/29 2001/05/0991

Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;MeldeG 1991 §17 Abs3;
Rechtssatz: Der nunmehr 26-jährige Betroffene geht in Wien einer auf zwei Jahre begrenzten Ausbildung nach und wohnt in Wien in einer Mietwohnung; er macht gesellschaftliche, insbesondere familiäre Beziehungen zu Jenbach geltend, die in Wien nicht bestünden. Durch die mit der Anschaffung einer Genos... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.2002

RS Vwgh 2002/1/29 2001/05/0991

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Melderecht
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8 idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/05/0930 E 13. November 2001 RS 4 Stammrechtssatz Den Anforderungen an die Gesamtbetrachtung der beruflichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebensbeziehungen des Betroffenen wird das Ermittlungsv... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.2002

RS Vwgh 2002/1/29 2001/05/0985

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Melderecht
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;MeldeG 1991 §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/05/0982 E 29. Jänner 2002 RS 2 Stammrechtssatz Für das vom Verfassungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 26. September 2001, G 139/00-10, u.a., als verfassungskonform bewertete Reklamationsverfahren gilt, dass nur... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.2002

RS Vwgh 2002/1/29 2001/05/1023

Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;MeldeG 1991 §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/05/1020 E 29. Jänner 2002 RS 1 Stammrechtssatz Das subjektive Kriterium "überwiegendes Naheverhältnis", das nur in der persönlichen Einstellung des Betroffenen zum Ausdruck kommt, gibt nur in den Fällen den Ausschlag, in denen als Ergebnis de... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.2002

RS Vwgh 2002/1/29 2001/05/1015

Index: 19/05 Menschenrechte41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;MRK Art8;
Rechtssatz: Da beide Ehegatten in Wien berufstätig sind und sowohl die Ehegattin als auch der 1981 geborene Sohn in Wien mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, kann die durch die Kapitalbindung für das Wohnhaus entstandene wirtschaftliche Beziehung jedenfalls noch nicht als derart intensiv angeseh... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.2002

RS Vwgh 2002/1/29 2001/05/1092

Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7MeldeG 1991 §1 Abs8 idF 2001/I/028MeldeG 1991 §17 Abs1MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/05/1029 E 29. Jänner 2002 RS 1 Stammrechtssatz Die Lösung der im Reklamationsverfahren maßgeblichen Rechtsfrage des Hauptwohnsitzes des Betroffenen hängt an dem materiell-rechtlichen Kriterium "Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen". Bei der Beurteilung... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.2002

RS Vwgh 2002/1/29 2001/05/1047

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/02 Melderecht
Norm: B-VG Art6 Abs3;MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/05/0935 E 13. November 2001 RS 4 Stammrechtssatz Das subjektive Kriterium "überwiegendes Naheverhältnis", das nur in der persönlichen Einstellung des Betroffenen zum Ausdruck kommt, gibt nur in den Fällen den Ausschlag, in denen als Er... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.2002

RS Vwgh 2002/1/29 2001/05/1031

Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Der Betroffene hat auf Grund des Schwerpunktes seiner beruflichen Tätigkeit in Wien in dieser Stadt einen "Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen". In Anbetracht des angegebenen weitaus überwiegenden Aufenthaltes in Wien kann von einem "Wochenpendler" keine Rede sein; es muss vielmehr davon ausgegangen werden,... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.2002

RS VwGH Erkenntnis 2002/01/29 2001/05/1020

Rechtssatz: Das subjektive Kriterium "überwiegendes Naheverhältnis", das nur in der persönlichen Einstellung des Betroffenen zum Ausdruck kommt, gibt nur in den Fällen den Ausschlag, in denen als Ergebnis des Ermittlungsverfahrens zwei oder mehrere "Mittelpunkte der Lebensbeziehungen" des Betroffenen hervorgekommen sind (also wenn ausnahmsweise zwei oder mehrere Wohnsitze des Betroffenen solche Mittelpunkte darstellen, wobei die vom Betroffenen vorgenommene Bezeichnung eines Hauptwohnsitze... mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Erkenntnis | 29.01.2002

RS Vwgh 2002/1/29 2001/05/1108

Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall wurde von der Betroffenen (unwidersprochen) angegeben, dass für sie Familienbeihilfe bezogen wird, sodass dem Studienort (Wien) keine Mittelpunktqualität zukäme. Die unstrittige Lebensgemeinschaft mit einem Studenten, der das 26. Lebensjahr schon vollendet hat (und dessen (Neben-)Wohnsit... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.2002

RS Vwgh 2002/1/29 2001/05/1014

Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/05/0945 E 13. November 2001 RS 5 Stammrechtssatz Der VwGH verkennt nicht, dass die aus beruflichen Gründen getroffene Wahl eines weiteren Wohnsitzes für den Betroffenen notgedrungen dort auch die zum Ausgleich erforderliche Freizeitgestaltung mit sich bringt und zu gesellschaftlichen un... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.2002

RS Vwgh 2002/1/29 2001/05/0955

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/02 Melderecht
Norm: B-VG Art6 Abs3;MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Ein Reklamationsverfahren wird nur dann für den antragstellenden Bürgermeister erfolgreich sein, wenn der Betroffene ein "überwiegendes Naheverhältnis" an einem Ort behauptet, an dem er keinen Mittelpunkt der Lebensbeziehungen (§ 1 Abs. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.2002

RS Vwgh 2002/1/29 2001/05/1006

Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/05/1000 E 11. Dezember 2001 RS 1 Stammrechtssatz Zum Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides, mit dem der Bundesminister für Inneres den Antrag des reklamierenden Bürgermeisters auf Aufhebung des Hauptwohnsitzes des Betroffenen (eines Studenten) an der gemeldeten Adresse in dessen He... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.2002

RS Vwgh 2002/1/29 2001/05/0983

Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Die 25-jährige Betroffene geht in Wien einer Beschäftigung nach und studiert in Wien. Wegen der Ausübung eines Berufes VERBUNDEN MIT einem Studium in Wien kann nicht mehr davon ausgegangen werden, dass zwei Wohnsitze der Betroffenen den Mittelpunkt der Lebensbeziehungen darstellen. Die erforderliche Gesamtbe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.2002

RS Vwgh 2002/1/29 2001/05/1047

Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Der nunmehr 27-jährige Betroffene wohnt schon seit 10 Jahren den überwiegenden Teil des Jahres in Wien und ist dort seit längerer Zeit berufstätig. Er bewohnt in St. Georgen am Längsee eine Wohnung in Untermiete. Hier kommt dem Umstand entscheidende Bedeutung zu, dass der Betroffene schon... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.2002

RS VwGH Erkenntnis 2002/01/29 2001/05/1029

Rechtssatz: Die Lösung der im Reklamationsverfahren maßgeblichen Rechtsfrage des Hauptwohnsitzes des Betroffenen hängt an dem materiellrechtlichen Kriterium "Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen". Bei der Beurteilung dieses Tatbestandsmerkmales kommt es auf eine Gesamtschau an, bei welcher die Bestimmungskriterien des § 1 Abs. 8 MeldeG (in der Fassung der Novelle BGBl. I Nr. 28/2001) maßgeblich sind: Aufenthaltsdauer, Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte, Ausgangspunkt des We... mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Erkenntnis | 29.01.2002

RS Vwgh 2002/1/29 2001/05/1024

Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;MeldeG 1991 §17 Abs3;
Rechtssatz: Die Betroffene, die in Wien ihrem Studium nachgeht, hatte im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides, mit dem der Bundesminister für Inneres den Antrag des reklamierenden Bürgermeisters auf Aufhebung des Hauptwohnsitzes der Betroffenen an der gemeldeten Adresse in der Heimat... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.2002

RS Vwgh 2002/1/29 2001/05/1020

Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;MeldeG 1991 §17 Abs3;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall steht fest, dass der bei Bescheiderlassung nahezu 34-jährige Betroffene einer Beschäftigung sowohl in Wien als auch in Linz nachgeht und in Wien mit seiner Ehefrau und seiner Tochter wohnt, deren Hauptwohnsitz Wien ist. Er macht insbesondere gesellschaftliche Beziehunge... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.2002

RS Vwgh 2002/1/29 2001/05/1092

Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs6MeldeG 1991 §1 Abs7MeldeG 1991 §17 Abs1MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2MeldeG 1991 §17 Abs3 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/05/1020 E 29. Jänner 2002 RS 1 Stammrechtssatz Das subjektive Kriterium "überwiegendes Naheverhältnis", das nur in der persönlichen Einstellung des Betroffenen zum Ausdruck kommt, gibt nur in den Fällen den Ausschlag, in denen als Ergebnis des Erm... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.2002

RS Vwgh 2002/1/29 2001/05/0985

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/02 Melderecht
Norm: B-VG Art6 Abs3;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8 idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §17 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/05/0935 E 13. November 2001 RS 3 Stammrechtssatz Im zulässigerweise eingeleiteten Reklamationsverfahren wird die bis dahin für den Hauptwohnsitz des Betroffenen ausschließlich maßgebliche "Erklärung" des Meldepflichtigen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.2002

Entscheidungen 211-240 von 337

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten