Begründung: Der Rechtsvorgänger der Beklagten war gesetzlicher Erbe der verstorbenen Schriftstellerin Christine L*****. Er übertrug mit einem von der Klägerin verfassten Vertrag - zur Herstellung einer Gesamtausgabe - „sämtliche Urheber- und Werknutzungsrechte am Werk Christine L*****“ an die Klägerin, und zwar sowohl in Bezug auf die Werke, die bereits publiziert waren, als auch für sämtliche unveröffentlichten Werke, Manuskripte und Briefe. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ga... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei N***** KEG, nunmehr N***** KG, *****, vertreten durch Dr. Ernst Blasl, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Ing. Heinrich K*****, vertreten durch Mag. Jürgen Krauskopf, Rechtsanwalt ... mehr lesen...
Norm: MaklerG §15 Abs1 Z1
Rechtssatz: Das Vorliegen beachtenswerter
Gründe: hat grundsätzlich der Auftraggeber des Maklers zu beweisen. Entscheidungstexte 3 Ob 69/05a Entscheidungstext OGH 26.07.2006 3 Ob 69/05a Veröff: SZ 2006/113 6 Ob 109/20b Entscheidungstext OGH 15.09.2020 6 Ob 109/20b ... mehr lesen...
Norm: MaklerG §15 Abs1 Z1
Rechtssatz: Das Vorliegen beachtenswerter
Gründe: hat grundsätzlich der Auftraggeber des Maklers zu beweisen. Entscheidungstexte 3 Ob 69/05a Entscheidungstext OGH 26.07.2006 3 Ob 69/05a Veröff: SZ 2006/113 6 Ob 109/20b Entscheidungstext OGH 15.09.2020 6 Ob 109/20b ... mehr lesen...
Norm: ImmVO §12 Abs2MaklerG §15 Abs1 Z1
Rechtssatz: Unbeschadet allfälliger konkret nachgewiesener Schadenersatzansprüche kann eine Vereinbarung nach § 15 Abs 2 Z 1 in Verbindung mit Abs 1 MaklerG („Konventionalstrafe") keine Leistung vorsehen, die über die - zulässigerweise - vereinbarte Provision hinausgeht. Eine Vereinbarung, wonach der Verkäufer bei Rücktritt vom Alleinvermittlungsauftrag eine „doppelte Provision" (Verkäufer- und Käuferprov... mehr lesen...
Norm: ImmVO §12 Abs2MaklerG §15 Abs1 Z1
Rechtssatz: Unbeschadet allfälliger konkret nachgewiesener Schadenersatzansprüche kann eine Vereinbarung nach § 15 Abs 2 Z 1 in Verbindung mit Abs 1 MaklerG („Konventionalstrafe") keine Leistung vorsehen, die über die - zulässigerweise - vereinbarte Provision hinausgeht. Eine Vereinbarung, wonach der Verkäufer bei Rücktritt vom Alleinvermittlungsauftrag eine „doppelte Provision" (Verkäufer- und Käuferprov... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs1 HI2ZPO §502 Abs1 HIII8MaklerG §7 Abs2MaklerG §15 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die Frage, ob ein wichtiger und nicht vom Auftraggeber zu vertretender Grund dafür vorlag, das Rechtsgeschäft nicht auszuführen, beziehungsweise ob er gegen Treu und Glauben verstieß, kann nur auf den Einzelfall bezogen beantwortet werden, sodass keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO vorliegt. Entscheid... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs1 HI2ZPO §502 Abs1 HIII8MaklerG §7 Abs2MaklerG §15 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die Frage, ob ein wichtiger und nicht vom Auftraggeber zu vertretender Grund dafür vorlag, das Rechtsgeschäft nicht auszuführen, beziehungsweise ob er gegen Treu und Glauben verstieß, kann nur auf den Einzelfall bezogen beantwortet werden, sodass keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO vorliegt. Entscheid... mehr lesen...
Norm: MaklerG §15 Abs1 Z1KSchG §30b
Rechtssatz: Beachtenswert ist ein Grund auch dann, wenn er in der Privatsphäre des Auftraggebers liegt und von subjektiven Erwägungen getragen ist. Alle nicht vom Auftraggeber zu vertretenden
Gründe: sind beachtenswert im Sinne des § 15 Abs 1 Z 1 MaklerG. Entscheidungstexte 1 Ob 142/03v Entscheidungstext OGH 17.10.2003 1 Ob 142/03v ... mehr lesen...
Norm: MaklerG §15 Abs1 Z1KSchG §30b
Rechtssatz: Beachtenswert ist ein Grund auch dann, wenn er in der Privatsphäre des Auftraggebers liegt und von subjektiven Erwägungen getragen ist. Alle nicht vom Auftraggeber zu vertretenden
Gründe: sind beachtenswert im Sinne des § 15 Abs 1 Z 1 MaklerG. Entscheidungstexte 1 Ob 142/03v Entscheidungstext OGH 17.10.2003 1 Ob 142/03v ... mehr lesen...
Norm: MaklerG §7 Abs1MaklerG §15 Abs1 Z1
Rechtssatz: Ist das vermittelte Geschäft aufschiebend bedingt und wird es vor Eintritt der Bedingung einvernehmlich aufgelöst, so steht dem Makler eine Provision nur bei absichtlicher Provisionsverhinderung oder bei Vorliegen einer Vereinbarung nach § 15 Abs 1 Z 1 MaklerG zu. Der Nachweis, dass die Bedingung eingetreten wäre, genügt nicht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MaklerG §7 Abs1MaklerG §15 Abs1 Z1
Rechtssatz: Ist das vermittelte Geschäft aufschiebend bedingt und wird es vor Eintritt der Bedingung einvernehmlich aufgelöst, so steht dem Makler eine Provision nur bei absichtlicher Provisionsverhinderung oder bei Vorliegen einer Vereinbarung nach § 15 Abs 1 Z 1 MaklerG zu. Der Nachweis, dass die Bedingung eingetreten wäre, genügt nicht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MaklerG §6 Abs3MaklerG §15 Abs1 Z3
Rechtssatz: Wurde ein - wenn auch nur personenbezogenes - zweckgleichwertiges Geschäft auf Grund der Vermittlungstätigkeit des Maklers abgeschlossen, dann richtet sich die Provisionspflicht des Auftraggebers nach §6 Abs3 MaklerG und nicht nach §15 Abs1 Z 3 MaklerG. Entscheidungstexte 2 Ob 122/01g Entscheidungstext OGH 20.06.2002 2 Ob 122/0... mehr lesen...
Norm: MaklerG §6 Abs3MaklerG §15 Abs1 Z3
Rechtssatz: Wurde ein - wenn auch nur personenbezogenes - zweckgleichwertiges Geschäft auf Grund der Vermittlungstätigkeit des Maklers abgeschlossen, dann richtet sich die Provisionspflicht des Auftraggebers nach §6 Abs3 MaklerG und nicht nach §15 Abs1 Z 3 MaklerG. Entscheidungstexte 2 Ob 122/01g Entscheidungstext OGH 20.06.2002 2 Ob 122/0... mehr lesen...
Norm: MaklerG §6 Abs1MaklerG §7 Abs1MaklerG §15 Abs1 Z1
Rechtssatz: Ist lediglich die Ausführung des rechtswirksam vermittelten Geschäfts aus Gründen, die in der Sphäre der Käufer lagen, unterblieben, was auch deren Provisionszahlungspflicht nach §6 Abs 1 iVm § 7 Abs 1 MaklerG begründete, scheidet der Rückgriff auf eine nach § 15 Abs 1 Z 1 MaklerG getroffene Vereinbarung zwischen dem Makler und den Käufern, Ersatz für den nicht entstandenen Pr... mehr lesen...
Norm: MaklerG §6 Abs1MaklerG §7 Abs1MaklerG §15 Abs1 Z1
Rechtssatz: Ist lediglich die Ausführung des rechtswirksam vermittelten Geschäfts aus Gründen, die in der Sphäre der Käufer lagen, unterblieben, was auch deren Provisionszahlungspflicht nach §6 Abs 1 iVm § 7 Abs 1 MaklerG begründete, scheidet der Rückgriff auf eine nach § 15 Abs 1 Z 1 MaklerG getroffene Vereinbarung zwischen dem Makler und den Käufern, Ersatz für den nicht entstandenen Pr... mehr lesen...
Norm: HVG §29 IIg2MaklerG §15 Abs1 Z1
Rechtssatz: Der Geschäftsherr ist grundsätzlich - auch beim Alleinvermittlungsauftrag - selbst zur grundlosen Ablehnung des Abschlusses des vom Gelegenheitsmakler vermittelten Rechtsgeschäftes berechtigt. Er kann deshalb außer in den Fällen besonderer Vereinbarung bzw der alleinigen Absicht, den Vermittler um die Provision zu bringen (dolus specialis, SZ 25/168 uva), nur dann wegen willkürlicher Ablehnung d... mehr lesen...