Begründung: Der Rechtsvorgänger der Beklagten war gesetzlicher Erbe der verstorbenen Schriftstellerin Christine L*****. Er übertrug mit einem von der Klägerin verfassten Vertrag - zur Herstellung einer Gesamtausgabe - „sämtliche Urheber- und Werknutzungsrechte am Werk Christine L*****“ an die Klägerin, und zwar sowohl in Bezug auf die Werke, die bereits publiziert waren, als auch für sämtliche unveröffentlichten Werke, Manuskripte und Briefe. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ga... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei N***** KEG, nunmehr N***** KG, *****, vertreten durch Dr. Ernst Blasl, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Ing. Heinrich K*****, vertreten durch Mag. Jürgen Krauskopf, Rechtsanwalt ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden und durch die Hofräte Dr. Veith, Dr. Grohmann, Dr. E. Solé und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Kleingartenverein S*****, vertreten durch Höhne, In der Maur & Partner Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei Franz W*****, vertreten durch Buchgraber & Schneider Rechtsanwalts KG in Wien, wegen 1.979,85 EUR sA un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte oberösterreichische Gemeinde erhielt den Zuschlag für die Landesgartenschau 2007, deren Planung eine Renaturierung der V***** vorsah. Deshalb trat ihr Bauamtsleiter an die Eigentümerin Dipl. Ing. A***** (künftig: Grundeigentümerin) heran, um über den Kauf eines Grundstreifens am linken Ufer der V***** zu verhandeln. Über Ersuchen der Grundeigentümerin sandte er ihr am 1. 6. 2004 die Unterlagen der Beklagten für den Kauf eines ca 520 m² großen Grun... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. E Solé als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Flora B*****, vertreten durch Mag. Wilhelm Holler, Rechtsanwalt in Graz, gegen die beklagte Partei Ernst *****, vertreten durch Reinisch & Wisiak Rechtsanwälte GmbH in Leibnitz, und dessen Nebeninter... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei R***** registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, *****, vertreten durch Dr. Dietmar Ritzberger und Ing. Dr. Erich Janovsky, Rechtsanwälte in Schwaz, gege... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon.-Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei G*****, vertreten durch Mag. Gernot Strobl, Rechtsanwalt in Salzburg, gegen die beklagte Partei Christa M*****, vertreten durch Dr. Anton Waltl und andere Rechtsanwälte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 10. Mai 1941 geborene Erstbeklagte und der am 3. Juni 1940 geborene Zweitbeklagte lasen Ende 2001 in einer Zeitung ein Inserat der klagenden Partei, in dem „Kredite für Arbeiter, Angestellte, Pensionisten, Staatsbedienstete" angeboten wurden. Dem weiteren Text „JPY-Kredite ab 1,25 % eff. bei Hyp. Kredite (max. 360 Mte.). Beispiele nur mit Zinsen, den Tilgungsträger bestimmen Sie." folgten Beispiele für monatliche Rückzahlungsraten, weiters hieß es „Sofort... mehr lesen...
Norm: MaklerG §15 Abs1 Z1
Rechtssatz: Das Vorliegen beachtenswerter
Gründe: hat grundsätzlich der Auftraggeber des Maklers zu beweisen. Entscheidungstexte 3 Ob 69/05a Entscheidungstext OGH 26.07.2006 3 Ob 69/05a Veröff: SZ 2006/113 6 Ob 109/20b Entscheidungstext OGH 15.09.2020 6 Ob 109/20b ... mehr lesen...
Norm: MaklerG §15 Abs1 Z1
Rechtssatz: Das Vorliegen beachtenswerter
Gründe: hat grundsätzlich der Auftraggeber des Maklers zu beweisen. Entscheidungstexte 3 Ob 69/05a Entscheidungstext OGH 26.07.2006 3 Ob 69/05a Veröff: SZ 2006/113 6 Ob 109/20b Entscheidungstext OGH 15.09.2020 6 Ob 109/20b ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab dem Klagebegehren mit 17.604 EUR sA statt und wies das Mehrbegehren von 29.558,25 EUR sA ab. Das Berufungsgericht bestätigte dieses Urteil und ließ die ordentliche Revision mit der Erwägung zu, der vorliegende Fall könne eine Weiterentwicklung der Rechtsprechung zur Auslegung des Begriffs der „'konzernmäßigen Abhängigkeit'" im Sinne des § 6 Abs 4 zweiter Satz MaklerG veranlassen. Das Berufungsgericht bestätigte dieses Urteil und ließ die ordentlich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 22. 11. 2000 schloss die Klägerin als Immobilienmaklerin mit dem Beklagten als Eigentümer einer Liegenschaft einen Makler - Alleinvermittlungsauftrag ab, mit der der Klägerin bis zum 01. 05. 2001 das alleinige Recht zur Verkaufsvermittlung der Liegenschaft eingeräumt wurde. Die Provision wurde mit EUR 3.848,03 netto vereinbart (Beil. /A). Es wurde aber auch vereinbart, dass der Beklagte eine „Provision" in Höhe von EUR 7.696,05 ua dann zu bezahlen hat, wenn... mehr lesen...
Norm: ImmVO §12 Abs2MaklerG §15 Abs1 Z1
Rechtssatz: Unbeschadet allfälliger konkret nachgewiesener Schadenersatzansprüche kann eine Vereinbarung nach § 15 Abs 2 Z 1 in Verbindung mit Abs 1 MaklerG („Konventionalstrafe") keine Leistung vorsehen, die über die - zulässigerweise - vereinbarte Provision hinausgeht. Eine Vereinbarung, wonach der Verkäufer bei Rücktritt vom Alleinvermittlungsauftrag eine „doppelte Provision" (Verkäufer- und Käuferprov... mehr lesen...
Norm: ImmVO §12 Abs2MaklerG §15 Abs1 Z1
Rechtssatz: Unbeschadet allfälliger konkret nachgewiesener Schadenersatzansprüche kann eine Vereinbarung nach § 15 Abs 2 Z 1 in Verbindung mit Abs 1 MaklerG („Konventionalstrafe") keine Leistung vorsehen, die über die - zulässigerweise - vereinbarte Provision hinausgeht. Eine Vereinbarung, wonach der Verkäufer bei Rücktritt vom Alleinvermittlungsauftrag eine „doppelte Provision" (Verkäufer- und Käuferprov... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs1 HI2ZPO §502 Abs1 HIII8MaklerG §7 Abs2MaklerG §15 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die Frage, ob ein wichtiger und nicht vom Auftraggeber zu vertretender Grund dafür vorlag, das Rechtsgeschäft nicht auszuführen, beziehungsweise ob er gegen Treu und Glauben verstieß, kann nur auf den Einzelfall bezogen beantwortet werden, sodass keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO vorliegt. Entscheid... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte suchte Anfang des Jahres 2001 ein geeignetes Objekt, um seinen Hauptwohnsitz in eine Ortschaft zu verlegen, in der er bereits seit vielen Jahren seinen Urlaub verbrachte und auch einen Zweitwohnsitz hatte. Am 3. 4. 2001 richtete die von der Ehegattin des Beklagten kontaktierte klagende Partei an sie ein Schreiben, in dem auf ihre an sich kosten- und spesenfreie Tätigkeit hingewiesen und festgehalten wurde, dass nur bei Zustandekommen eines Kaufvertrags übe... mehr lesen...
Norm: MaklerG §15 Abs1 Z1KSchG §30b
Rechtssatz: Beachtenswert ist ein Grund auch dann, wenn er in der Privatsphäre des Auftraggebers liegt und von subjektiven Erwägungen getragen ist. Alle nicht vom Auftraggeber zu vertretenden
Gründe: sind beachtenswert im Sinne des § 15 Abs 1 Z 1 MaklerG. Entscheidungstexte 1 Ob 142/03v Entscheidungstext OGH 17.10.2003 1 Ob 142/03v ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs1 HI2ZPO §502 Abs1 HIII8MaklerG §7 Abs2MaklerG §15 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die Frage, ob ein wichtiger und nicht vom Auftraggeber zu vertretender Grund dafür vorlag, das Rechtsgeschäft nicht auszuführen, beziehungsweise ob er gegen Treu und Glauben verstieß, kann nur auf den Einzelfall bezogen beantwortet werden, sodass keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO vorliegt. Entscheid... mehr lesen...
Norm: MaklerG §15 Abs1 Z1KSchG §30b
Rechtssatz: Beachtenswert ist ein Grund auch dann, wenn er in der Privatsphäre des Auftraggebers liegt und von subjektiven Erwägungen getragen ist. Alle nicht vom Auftraggeber zu vertretenden
Gründe: sind beachtenswert im Sinne des § 15 Abs 1 Z 1 MaklerG. Entscheidungstexte 1 Ob 142/03v Entscheidungstext OGH 17.10.2003 1 Ob 142/03v ... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte, der türkischer Staatsbürger ist, unterfertigte anlässlich der Besichtigung der zwei Kaufobjekte am 23. Mai 2000 das mit "verbindliches Anbot" überschriebene von der Klägerin stammende Schriftstück. Es wurde festgehalten, dass über Vermittlung der Klägerin die zwei Häuser zu einem bestimmten Kaufpreis und bestimmten Übergabstermin gekauft werden. Unter anderem ist geregelt: "Der Mieter/Käufer nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass mit Unterfertigung dieses ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war mit der Vermittlung des Verkaufs einer Eigentumswohnung befasst. Am 25. 10. 1999 besichtigte der Beklagte auf Vermittlung der Klägerin die Wohnung und teilte deren Geschäftsführer danach mit, am Kauf interessiert zu sein. In einem ersten Gespräch mit dem Wohnungseigentümer wurde ein Kaufpreis von 3,600.000 S vereinbart und mit Handschlag bekräftigt. Der Beklagte war mit der Vertragserrichtung durch einen von der Klägerin empfohlenen Notar einv... mehr lesen...
Norm: MaklerG §7 Abs1MaklerG §15 Abs1 Z1
Rechtssatz: Ist das vermittelte Geschäft aufschiebend bedingt und wird es vor Eintritt der Bedingung einvernehmlich aufgelöst, so steht dem Makler eine Provision nur bei absichtlicher Provisionsverhinderung oder bei Vorliegen einer Vereinbarung nach § 15 Abs 1 Z 1 MaklerG zu. Der Nachweis, dass die Bedingung eingetreten wäre, genügt nicht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MaklerG §7 Abs1MaklerG §15 Abs1 Z1
Rechtssatz: Ist das vermittelte Geschäft aufschiebend bedingt und wird es vor Eintritt der Bedingung einvernehmlich aufgelöst, so steht dem Makler eine Provision nur bei absichtlicher Provisionsverhinderung oder bei Vorliegen einer Vereinbarung nach § 15 Abs 1 Z 1 MaklerG zu. Der Nachweis, dass die Bedingung eingetreten wäre, genügt nicht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MaklerG §6 Abs3MaklerG §15 Abs1 Z3
Rechtssatz: Wurde ein - wenn auch nur personenbezogenes - zweckgleichwertiges Geschäft auf Grund der Vermittlungstätigkeit des Maklers abgeschlossen, dann richtet sich die Provisionspflicht des Auftraggebers nach §6 Abs3 MaklerG und nicht nach §15 Abs1 Z 3 MaklerG. Entscheidungstexte 2 Ob 122/01g Entscheidungstext OGH 20.06.2002 2 Ob 122/0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 29. 10. 1999 erteilten Jürgen und Astrid P***** der klagenden Immobilienmaklerin einen Alleinauftrag zum Verkauf einer Wohnung in Bregenz R*****gasse *****, befristet bist zum 31. 3. 2000. Vereinbart wurde, dass von den Verkäufern keine Provision bezahlt werden sollte. Jürgen P***** hatte bereits im Sommer 1999 einem bekannten Versicherungsmakler vom beabsichtigten Verkauf der Wohnung erzählt und diesen ersucht, ihm allfällige Interessenten mitzuteilen. Der... mehr lesen...
Norm: MaklerG §6 Abs3MaklerG §15 Abs1 Z3
Rechtssatz: Wurde ein - wenn auch nur personenbezogenes - zweckgleichwertiges Geschäft auf Grund der Vermittlungstätigkeit des Maklers abgeschlossen, dann richtet sich die Provisionspflicht des Auftraggebers nach §6 Abs3 MaklerG und nicht nach §15 Abs1 Z 3 MaklerG. Entscheidungstexte 2 Ob 122/01g Entscheidungstext OGH 20.06.2002 2 Ob 122/0... mehr lesen...
Norm: MaklerG §6 Abs1MaklerG §7 Abs1MaklerG §15 Abs1 Z1
Rechtssatz: Ist lediglich die Ausführung des rechtswirksam vermittelten Geschäfts aus Gründen, die in der Sphäre der Käufer lagen, unterblieben, was auch deren Provisionszahlungspflicht nach §6 Abs 1 iVm § 7 Abs 1 MaklerG begründete, scheidet der Rückgriff auf eine nach § 15 Abs 1 Z 1 MaklerG getroffene Vereinbarung zwischen dem Makler und den Käufern, Ersatz für den nicht entstandenen Pr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin, eine Immobilienmaklerin, begehrte von den Beklagten S 61.200,-- sA als Provision für die Vermittlung des Ankaufs eines Kleingartens in *****. Der genannte Betrag umfasst sowohl die Käuferals auch die Verkäuferprovision. Begründet wurde dieses Begehren damit, die Beklagten hätten sich auf Grund eines Inserates bei der Klägerin gemeldet und sich im verbindlichen Kaufanbot vom 31. 7. 1997 dazu verpflichtet, eine Vermittlungsprovision von S 25.500,-- z... mehr lesen...
Norm: MaklerG §6 Abs1MaklerG §7 Abs1MaklerG §15 Abs1 Z1
Rechtssatz: Ist lediglich die Ausführung des rechtswirksam vermittelten Geschäfts aus Gründen, die in der Sphäre der Käufer lagen, unterblieben, was auch deren Provisionszahlungspflicht nach §6 Abs 1 iVm § 7 Abs 1 MaklerG begründete, scheidet der Rückgriff auf eine nach § 15 Abs 1 Z 1 MaklerG getroffene Vereinbarung zwischen dem Makler und den Käufern, Ersatz für den nicht entstandenen Pr... mehr lesen...
Norm: HVG §29 IIg2MaklerG §15 Abs1 Z1
Rechtssatz: Der Geschäftsherr ist grundsätzlich - auch beim Alleinvermittlungsauftrag - selbst zur grundlosen Ablehnung des Abschlusses des vom Gelegenheitsmakler vermittelten Rechtsgeschäftes berechtigt. Er kann deshalb außer in den Fällen besonderer Vereinbarung bzw der alleinigen Absicht, den Vermittler um die Provision zu bringen (dolus specialis, SZ 25/168 uva), nur dann wegen willkürlicher Ablehnung d... mehr lesen...