Norm
MaklerG §15 Abs1 Z1Rechtssatz
Beachtenswert ist ein Grund auch dann, wenn er in der Privatsphäre des Auftraggebers liegt und von subjektiven Erwägungen getragen ist. Alle nicht vom Auftraggeber zu vertretenden Gründe sind beachtenswert im Sinne des § 15 Abs 1 Z 1 MaklerG.Beachtenswert ist ein Grund auch dann, wenn er in der Privatsphäre des Auftraggebers liegt und von subjektiven Erwägungen getragen ist. Alle nicht vom Auftraggeber zu vertretenden Gründe sind beachtenswert im Sinne des Paragraph 15, Absatz eins, Ziffer eins, MaklerG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118179Im RIS seit
16.11.2003Zuletzt aktualisiert am
09.12.2020