RS OGH 2020/9/15 3Ob69/05a, 6Ob109/20b

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Veröffentlicht am 26.07.2006
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Rechtssatz

Das Vorliegen beachtenswerter Gründe hat grundsätzlich der Auftraggeber des Maklers zu beweisen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121103

Im RIS seit

25.08.2006

Zuletzt aktualisiert am

09.12.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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