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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) beantragte am 17.03.2023 die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe für das im
Spruch: angeführte Haus, wobei dazu der mit 06.03.2023 datierte Fragebogen einlangte. Vom BF wurde darin angegeben, seit Februar 2023 in der gegenständlichen Wohnung seiner Mutter aufgrund eines Prekariums (Bittleihe) zu wohnen. Der Zuweisungsbescheid des BF wurde am 13.01.... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im gegenständlichen Verfahren beantragte die Beschwerdeführerin am 29.10.2020 mit Fragebogen die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe und gab an, Mitbewohnerin in der verfahrensgegenständlichen Wohnung ihres Bruders zu sein. Sie müsse dafür die Hälfte der monatliche Miet- und Betriebskosten in Höhe von € 547,81 EUR bezahlen. Weiters legte der Beschwerdeführer Kontoauszüge und Lohnbestäti... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Im gegenständlichen Verfahren beantragte der Beschwerdeführer am 24.04.2019 Wohnkostenbeihilfe. Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid des Heerespersonalamtes, zugestellt am 27.06.2019 wurde der Antrag des Beschwerdeführers gemäß § 34 Zivildienstgesetz 1986 iVm dem fünften Hauptstück des Heeresgebührenversorgungsgesetz 2001 abgewiesen. Begründend wird darin im Wesentlichen ausgeführt, dass gemäß § 31 Abs. 1 H... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer versieht seit 09.07.2018 den Grundwehrdienst. Der Einberufungsbefehl wurde am 11.04.2018 zugestellt. Mit Schreiben vom 16.05.2018 beantragte er die Zuerkennung einer Wohnkostenbeihilfe gemäß § 31 HGG. Als Bemessungsgrundlage beantragte der ein Drittel des Einkommens der letzten drei Monate vor dem Monat, in dem der Einberufungsbefehl zugestellt wurde. Er führte aus, dass er ab 01.06.201... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer versieht seit 09.07.2018 den Grundwehrdienst. Der Einberufungsbefehl wurde am 11.04.2018 zugestellt. Mit Schreiben vom 16.05.2018 beantragte er die Zuerkennung einer Wohnkostenbeihilfe gemäß § 31 HGG. Als Bemessungsgrundlage beantragte der ein Drittel des Einkommens der letzten drei Monate vor dem Monat, in dem der Einberufungsbefehl zugestellt wurde. Er führte aus, dass er ab 01.06.201... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte mit dem mit 10.03.2018 bzw. 13.04.2018 datierten und ergänzten Fragebogen die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe. Vom Beschwerdeführer wird darin angegeben, Hauptmieter einer Wohnung zu sein und dafür monatliche Wohnkosten in Höhe von € 445,42, monatliche Energiekosten in Höhe von € 120,50, Kosten für die Haushaltsversicherung in Höhe von € 13,20 und Internetkosten in Höhe von €... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor dem Heerespersonalamt: Mit Bescheid vom 12.02.2018 wurde der Beschwerdeführer zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes ab 01.06.2018 zugewiesen. Mit Schreiben vom 11.03.2018 beantragte der Beschwerdeführer Wohnkostenbeihilfe für seine Wohnung in XXXX, XXXX. Mit Schreiben vom 11.03.2018 beantragte der Beschwerdeführer Wohnkostenbeihilfe für seine Wohnung in römisch 40 , römisch 40 . ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor dem Heerespersonalamt: Dem Beschwerdeführer wurde zur Ableistung des Grundwehrdienstes ab 06.03.2017 einberufen. Mit Schreiben vom 10.11.2016 beantragte der Beschwerdeführer bei der belangten Behörde die Zuerkennung des Familienunterhaltes sowie die für die gegenständliche Beschwerde maßgebliche Gewährung von Wohnkostenbeihilfe. Im Fragebogen zum Antrag auf Wohnkostenbeihilfe vom 14.03.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführende Partei (im Folgenden: bP, Antragsteller oder Wehrpflichtiger) beantragte mit dem mit 26.05.2017 datierten und ergänzten Fragebogen die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe für die im
Spruch: angeführte Wohnung. Von der bP wurde darin angegeben, seit 07.10.2012 (Einzug) Hauptmieter dieser Wohnung zu sein und dafür monatlichen Wohnkosten in Höhe von € 620,-- zu bezahlen. 2. Mit dem im S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (BF) versieht seit 7.7.2014 seinen Grundwehrdienst beim Österreichischen Bundesheer. Am 30.5.2015 langte bei der belangten Behörde dessen Antrag auf Wohnkostenbeihilfe ein. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens füllte er einen Fragebogen der belangten Behörde aus und gab an, dass er seit April 2014 Hauptmieter der Wohnung XXXXsei. Die Höhe der monatlichen Wohnkosten betrage € 449,80 (€ 319,- Miet... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (BF) versieht seit 7.7.2014 seinen Grundwehrdienst beim Österreichischen Bundesheer. Am 30.5.2015 langte bei der belangten Behörde dessen Antrag auf Wohnkostenbeihilfe ein. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens füllte er einen Fragebogen der belangten Behörde aus und gab an, dass er seit April 2014 Hauptmieter der Wohnung XXXXsei. Die Höhe der monatlichen Wohnkosten betrage € 449,80 (€ 319,- Miet... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit einem Abstattungskreditvertrag vom 03.06.2013 wurde dem Beschwerdeführer ein Kredit von 10.000 Euro gewährt, der in 56 monatlichen Pauschalraten von 200 Euro zurückzuzahlen ist. Als Pfand diente eine Spareinlage derselben Bank. Am 07.09.2013 wurde der Einberufungsbefehl zugestellt. Mit Antrag vom 06.11.2013 beantragte der Beschwerdeführer beim Heerespersonalamt, ihm gemäß 5. Hauptstück des Heeresgebühren... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (BF) versieht seit 3.3.2014 seinen Grundwehrdienst beim Österreichischen Bundesheer. Am 17.12.2013 brachte er bei der belangten Behörde einen Antrag auf Wohnkostenbeihilfe ein. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens füllte er einen Fragebogen der belangten Behörde aus und gab an, dass er seit 1.10.2013, Hauptmieter der Wohnung XXXX sei und seit diesem Zeitpunkt dort wohne. Er legte den am 8.10... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (BF) versieht seit 2.1.2014 seinen Grundwehrdienst beim Österreichischen Bundesheer. Am 30.8.2013 brachte er bei der belangten Behörde einen Antrag auf Wohnkostenbeihilfe ein. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens füllte er einen Fragebogen der belangte Behörde aus und gab an, dass er seit Juli 2010 Eigentümer des Hauses XXXX sei und seit diesem Zeitpunkt dort wohne. Er legte ferner Rechnunge... mehr lesen...