Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im gegenständlichen Verfahren beantragte der Beschwerdeführer am 18.01.2020 mit Fragebogen die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe und gab an, Mitbewohner in der verfahrensgegenständlichen Wohnung seiner Schwester zu sein. Er müsse dafür monatliche Wohnkosten in Höhe von € 250 EUR bezahlen. Weiters legte der Beschwerdeführer Kontoauszüge und Lohnbestätigungen sowie den Hauptmietvertrag ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im gegenständlichen Verfahren beantragte der Beschwerdeführer am 16.03.2020 Wohnkostenbeihilfe. Im Fragebogen für die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe gab der Beschwerdeführer am 09.04.2020 an, seit 11.04.2019 Untermieter in der verfahrensgegenständlichen Wohnung zu sein. Er müsse dafür monatliche Wohnkosten in Höhe von 295,00 EUR bezahlen. Außer ihm würden noch drei weitere Mitbewoh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im gegenständlichen Verfahren beantragte der Beschwerdeführer am 20.04.2020 Wohnkostenbeihilfe. Im Fragebogen für die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe gab der Beschwerdeführer am 26.04.2020 an, seit 07.11.2019 Untermieter in der verfahrensgegenständlichen Wohnung zu sein. Er müsse dafür monatliche Wohnkosten in Höhe von 1490,41 EUR bezahlen. Außer ihm würden noch drei weitere Mitbewo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte mit dem am 22.07.2020 beim Heerespersonalamt eingelangten Antrag die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe. Vom Beschwerdeführer wird darin angegeben, seit 01.06.2018 Untermieter der verfahrensgegenständlichen Wohnung zu sein. Er müsse dafür monatliche Wohnkosten in Höhe von 448,00 EUR bezahlen. Außer ihm würden noch zwei Mitbewohner in der Wohnung wohnen. Ihm würde ein Schlafzimmer zur alleinigen Benutzung zur Verf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Im gegenständlichen Verfahren beantragte der Beschwerdeführer am 29.07.2020 Wohnkostenbeihilfe. Im Fragebogen für die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe gab der Beschwerdeführer an, seit 01.08.2019 Mitbewohner in der verfahrensgegenständlichen Wohnung zu sein. Er müsse dafür monatliche Wohnkosten in Höhe von 350,00 EUR bezahlen. Außer ihm würden noch zwei weitere Mitbewohner in der Wohnung wohnen. Ihm würde ein Schlafzimmer zur alleinigen Benut... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte am 24.07.2020 (eingelangt bei der Behörde am 29.06.2020) beim Heerespersonalamt die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe. Vom Beschwerdeführer wird darin angegeben, Hauptmieter einer von seinem Vater als Vermieter gemieteten Wohnung zu sein. Er müsse dafür monatliche Wohnkosten in Höhe von 720,00 EUR bezahlen. Bei ihm lebe auch seine Ehefrau und die gemeinsame minderjährige Tochter. Auch erklärte der Beschwerdeführ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte mit dem mit 13.07.2020 datierten Fragebogen die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe. Vom Beschwerdeführer wird darin angegeben, Hauptmieter einer Wohnung zu sein, wobei die Eltern seiner Lebensgefährtin seine Vermieter seien. Er müsse dafür monatliche Wohnkosten in Höhe von 750,00 EUR bezahlen. Auch erklärte der Beschwerdeführer, dass er vor dem Monat, in dem der Einberufungsbefehl zugestellt worden ist, ein Einko... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang I.1. Der Einberufungsbefehl zur Ableistung des Grundwehrdienstes (Dienstantritt: 04.11.2019) wurde dem Beschwerdeführer am 14.02.2019 zugestellt. I.2. Mit Schreiben vom 27.02.2020 beantragte er die Gewährung einer Wohnkostenbeihilfe für das Eigenheim in XXXX brachte vor, dass er seit 03.10.2019 Eigentümer des verfahrensgegenständlichen Hauses sei. Er habe monatliche Wohnkosten in Höhe von ? 104,00 (E-Stmk Gas), ? 36,00 (E-Stmk Strom) und ? 25,05... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer wurde mit Bescheid vom 10.01.2020 zur Leistung des Zivildienstes ab 01.02.2020 zugewiesen. Mit Schreiben vom 23.01.2020 beantragte er die Gewährung einer Wohnkostenbeihilfe, wobei als Bemessungsgrundlage ein Drittel des Nettoeinkommens der letzten drei Monate zu Grunde gelegt wurde. Er brachte vor, dass er seit 01.01.2020 Mitbewohner in der verfahrensgegenständlichen Wohnung sei. Er hätte monatliche Wohnkosten in Höhe von ? 7... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte am 03.10.2019 die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe. Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid des Heerespersonalamtes vom 21.11.2019, zugestellt am 25.11.2019, wurde der Antrag des Beschwerdeführers gemäß § 56 AVG iVm § 31 Abs. 1 und 2 des Heeresgebührengesetzes 2001 (HGG 2001) abgewiesen. Begründend wird darin im Wesentlichen ausgeführt, dass Nutzungsberechtigter der Wohnung der Untervermieter des Beschwerdeführers ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) beantragte mit dem mit 07.03.2019 datierten Fragebogen die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe für die im
Spruch: angeführte Wohnung. Vom BF wurde darin angegeben, seit November 2019 Untermieter in der gegenständlichen Wohnung zu sein und dafür monatliche Wohnkosten in Höhe von € 500,- zu bezahlen. In der Wohnung gäbe es drei andere Bewohner, zu den ausschließlich durch ihn genützten Räumlichkeiten de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführende Partei (im Folgenden: bP) beantragte mit dem mit 18.05.2019 datierten und ergänzten Fragebogen die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe für die im
Spruch: angeführte Wohnung. Von der bP wurde dabei angegeben seit 01.07.2018 Mitbewohner von XXXX (Mieter in dieser Wohnung, im Folgenden: S) und XXXX (im Folgenden: A) zu sein und dafür ein Drittel der monatlichen Wohnkosten in Höhe von € 348,-- (darin inkludiert die Betrie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Im gegenständlichen Verfahren beantragte der Beschwerdeführer am 23.04.2019 Wohnkostenbeihilfe. Dem Antrag beigefügt war ein zwischen dem Beschwerdeführer als Hauptmieter und seinem Vater als Vermieter abgeschlossener undatierter Mietvertrag über eine Wohnung und die Lohnzettel des Beschwerdeführers für die Monate Dezember 2018 sowie Jänner und Februar 2019. Mit E-Mail vom 24.04.2019 erklärte der Beschwerdef... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer leistete in der Zeit von 03.04.2018 bis 04.10.2018 seinen Grundwehrdienst, wobei der Einberufungsbefehl am 04.10.2017 zugestellt wurde. Mit Schreiben vom 12.03.2018 beantragte er eine Wohnkostenbeihilfe gemäß § 31 HGG. Darin brachte er im Wesentlichen vor er wäre seit Juli 2015 Untermieter der Wohnung XXXX . Vermieter sei XXXX . An Wohnkosten € 480,-- an, die mit Dauerauftrag bzw. in bar ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Im gegenständlichen Verfahren beantragte der Beschwerdeführer am 17.09.2018 Wohnkostenbeihilfe. Am 23.10.2018 hielt das Heerespersonalamt in einem Aktenvermerk fest, dass der Beschwerdeführer telefonisch aufgefordert worden sei, einen schriftlichen Nachweis der Vermieterin, über den Zeitpunkt der verbindlichen Zusage (Mietanbot) zu übermitteln. Am 28.10.2018 hielt das Heerespersonalamt in einem weiteren Ak... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte mit dem mit 11.06.2018 datierten Fragebogen die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe. Vom Beschwerdeführer wird darin angegeben, Hauptmieter einer Wohnung zu sein, wobei seine Eltern die Vermieter seien. Er habe in dem Monat, in dem er der Einberufungsbefehl zugestellt worden sei, als Schüler kein Einkommen bezogen. Er müsse dafür monatliche Wohnkosten in Höhe von € 400,- bezahlen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte mit dem mit 07.05.2018 datierten und ergänzten Fragebogen die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe. Vom Beschwerdeführer wird darin angegeben, seit Februar 2016 Untermieter der angeführten Wohnung zu sein und dafür die Hälfte der monatlichen Wohnkosten in Höhe von € 450,00 an seinen Untervermieter bzw. Mitbewohner zu bezahlen. Beigeschlossen waren Lohn- bzw. Gehaltabrechnungen, un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor dem Heerespersonalamt: Mit Bescheid vom 12.02.2018 wurde der Beschwerdeführer zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes ab 01.06.2018 zugewiesen. Mit Schreiben vom 11.03.2018 beantragte der Beschwerdeführer Wohnkostenbeihilfe für seine Wohnung in XXXX, XXXX. Mit Schreiben vom 11.03.2018 beantragte der Beschwerdeführer Wohnkostenbeihilfe für seine Wohnung in römisch 40 , römisch 40 . ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) beantragte mit dem mit 28.08.2017 datierten und ergänzten Fragebogen die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe für die im
Spruch: angeführte Wohnung. Vom BF wurde darin angegeben, seit 03.07.2017 Mitbewohner der gegenständlichen Wohnung zu sein und dafür monatliche Wohnkosten in Höhe von € 487,53 zu bezahlen. Zu den ausschließlich durch ihn genützten Räumlichkeiten machte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) beantragte mit dem mit 04.09.2017 datierten Fragebogen die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe für die im
Spruch: angeführte Wohnung. Vom BF wurde darin angegeben, seit April 2017 Mitbewohner der gegenständlichen Wohnung zu sein und dafür monatliche Wohnkosten in Höhe von € 290,- an seinen Freund XXXX zu bezahlen. Zu den ausschließlich durch ihn genützten Räumlichkeite... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) beantragte mit dem mit 13.09.2017 datierten und ergänzten Fragebogen die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe für die im
Spruch: angeführte Wohnung. Vom BF wurde darin angegeben, seit der Geburt Mitbewohner des gegenständlichen Eigenheims zu sein und dafür monatliche Wohnkosten in Höhe von € 340,- an die Eltern zu bezahlen. Neben einem Wohn- und einem Schlafzimmer würde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor dem Heerespersonalamt: Mit Bescheid vom 12.06.2017 wurde der Beschwerdeführer zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes ab 01.10.2017 zugewiesen. Mit am 29.06.2017 bei der belangten Behörde eingelangtem Schreiben beantragte der Beschwerdeführer Wohnkostenbeihilfe für seine Wohnung in XXXX . Mit am 29.06.2017 bei der belangten Behörde eingelangtem Schreiben beantragte der Beschwerdeführe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer wurde mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 11.09.2017, GZ 370686/21/ZD/0917, mit Wirksamkeit vom 01.01.2018 einer näher bezeichneten Einrichtung zur Dienstleistung zugewiesen. Mit Schreiben vom 04.10.2017 beantragte er eine Wohnkostenbeihilfe gemäß § 31 HGG. Darin brachte er im Wesentlichen vor er wäre seit dem Jahr 2015 Hauptmieter der Wohnung XXXX. Vermieterin sei die Wohnungs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer wurde mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 11.09.2017, GZ 456411/15/ZD/0917, mit Wirksamkeit vom 01.01.2018 einer näher bezeichneten Einrichtung zur Dienstleistung zugewiesen. Mit Schreiben vom 04.10.2017 beantragte er eine Wohnkostenbeihilfe gemäß § 31 HGG. Darin brachte er im Wesentlichen vor er wäre seit 01.11.2016 Untermieter der Wohnung XXXX Vermieter sei sein Bruder, XXXX ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer leistet seit 03.04.2017 seinen Grundwehrdienst ab. Mit Schreiben vom 31.03.2017 beantragte er die Gewährung einer Wohnkostenbeihilfe, wobei die Heranziehung der Mindestbemessungsgrundlage zur Berechnung der Bemessungsgrundlage begehrt wurde. Er brachte vor, dass er seit seiner Kindheit in der Wohnung in XXXX , wohnhaft sei. Diese Wohnung werde ihm von seiner Großmutter bzw. seinen Eltern ve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführende Partei (im Folgenden: bP, Antragsteller oder Wehrpflichtiger) beantragte mit dem mit 26.05.2017 datierten und ergänzten Fragebogen die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe für die im
Spruch: angeführte Wohnung. Von der bP wurde darin angegeben, seit 07.10.2012 (Einzug) Hauptmieter dieser Wohnung zu sein und dafür monatlichen Wohnkosten in Höhe von € 620,-- zu bezahlen. 2. Mit dem im S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführende Partei (im Folgenden: bP) beantragte mit dem mit 20.04.2017 datierten und ergänzten Fragebogen die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe für die im
Spruch: angeführte Wohnung. Von der bP wurde angegeben seit 20.06.2016 (Meldung) neben Nemanja XXXX (im Folgenden: E.), Mitbewohner von Andreas XXXX (Mieter in dieser Wohnung, im Folgenden: A.) zu sein und dafür ein Drittel der monatlichen Wo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer (BF) beantragte mit ausgefülltem Formblatt vom 19.01.2017 die Zuerkennung von Familienunterhalt und Wohnkostenbeihilfe. Darin gab er an, dass er seit 01.12.2016 Mitbewohner der verfahrensgegenständlichen Wohnung sei. Die monatlichen Wohnkosten in der Höhe von € 508,- bezahle er per Dauerauftrag an die Wohnbaugesellschaft. Mieterin der Wohnung sei seine... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor dem Heerespersonalamt: Mit Bescheid vom 04.05.2016, Zl. 437349/15/ZD/0516, wurde der Beschwerdeführer für den Zeitraum 01.08.2016 bis 30.04.2017 zur Leistung seines ordentlichen Zivildienstes einer näher bezeichneten Einrichtung zugewiesen. Mit am 18.07.2016 bei der belangten Behörde eingelangtem Schreiben beantragte er die hier gegenständliche Gewährung von Wohnkostenbeihilfe. Im Frage... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer (BF) hat am 09.01.2017 den Grundwehrdienst angetreten. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer (BF) hat am 09.01.2017 den Grundwehrdienst angetreten. Er beantragte mit ausgefülltem Formblatt vom 29.11.2016 die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe. Darin gab er an, dass er mit XXXX Mitbewohner der verfahrensgegenständlichen Wohnung sei. Die monatlichen W... mehr lesen...