Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer (BF) wurde mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 07.12.2016 zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes zugewiesen. Der Bescheid wurde ihm am 15.12.2016 zugestellt. Er hat den Präsenzdienst am 03.04.2017 angetreten. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer (BF) wurde mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 07.12.2016 zur Leistung des ordent... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer wurde mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 3. November 2016 zur Leistung des Zivildienstes zugewiesen. Mit Schreiben vom 14.11.2016 beantragte er die Gewährung einer Wohnkostenbeihilfe. Er brachte vor, dass er seit dem Jahre 2014 als Hauptmieter in der Wohnung in XXXX, wohne. Die monatlichen Wohnkosten würden sich auf € Er brachte vor, dass er seit dem Jahre 2014 als Hauptmieter... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte mit dem mit XXXX datierten und ergänzten Fragebogen die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe. Vom Beschwerdeführer wird darin angegeben, seit XXXX (Einzug XXXX) Untermieter in dieser Wohnung zu sein und dafür einen Teil der monatlichen Wohnkosten in Höhe von € 482,- an seine Mutter zu bezahlen. In der Wohnung lebe auch noch seine Schwester. Der Beschwerdeführer beantragte mit dem... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer (BF) hat am 05.09.2016 den Grundwehrdienst angetreten. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer (BF) hat am 05.09.2016 den Grundwehrdienst angetreten. Er beantragte mit ausgefülltem Formblatt vom 29.10.2016 die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe. Darin gab er an, dass er mit seinem Bruder Mitbewohner der verfahrensgegenständlichen Wohnung sei. Die monat... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor dem Heerespersonalamt: Dem Beschwerdeführer wurde am 18.08.2016 der Einberufungsbefehl zur Ableistung seines Präsenzdienstes zugestellt. Mit am 09.09.2016 bei der belangten Behörde eingelangtem Schreiben, beantragte er die hier gegenständliche Gewährung von Wohnkostenbeihilfe. Im Fragebogen zum Antrag auf Wohnkostenbeihilfe brachte der Beschwerdeführer vor, dass er seit 21.06.2016 Mitbe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor dem Heerespersonalamt: Mit Bescheid vom 20.05.2016 wurde der Beschwerdeführer zur Leistung seines ordentlichen Zivildienstes ab 01.07.2016 einer näher bezeichneten Einrichtung zugewiesen. Mit am 06.09.2016 bei der belangten Behörde eingelangtem Schreiben, beantragte er Wohnkostenbeihilfe für seine ehemalige Wohnung in XXXX, an der er bis zum 30.08.2016 gemeldet war sowie für seine neue Wo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der am XXXX geborene Beschwerdeführer (im Folgenden: BF), der am 10.03.2016 den Einberufungsbefehl erhalten und am 04.04.2016 seinen Präsenzdienst angetreten hat, beantragte am 23.06.2016 Wohnkostenbeihilfe für eine Wohnung an einer näher bezeichneten Adresse. 1. Der am römisch 40 geborene Beschwerdeführer (im Folgenden: BF), der am 10.03.2016 den Einberufungsbefehl erhalten und am 04.04.2016 seinen Präse... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Leiters der Zivildienstserviceagentur vom 09.05.2016 wurde der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes im Zeitraum 01.09.2016 bis 31.05.2017 zugewiesen. 2. Am 30.08.2016 beantragte der BF Wohnkostenbeihilfe für die an einer näher bezeichneten Adresse gelegene Wohnung. Er legte seinem Antrag einen am 02.08.2016 von ihm als Mieter unterfertigten Unter... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) beantragte am 17.08.2015 Wohnkostenbeihilfe für eine Wohnung an einer näher bezeichneten Adresse. Anlässlich der Antragstellung gab er an, dass er die Wohnung gemeinsam mit seiner Freundin angemietet habe und bewohne. Im Mietvertrag scheine jedoch auf Wunsch des Vermieters nur eine Person, nämlich die Freundin des BF, als Mieterin auf. Die Kosten für die Wohnung wür... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde am 18.11.2014 der Einberufungsbefehl zugestellt. Zu diesem Zeitpunkt verfügte der BF über keine eigene Wohnung. 2. Am 07.01.2015 meldete sich der BF für eine an einer näher bezeichneten Adresse gelegene Wohnung an. 3. Am 06.04.2016 beantragte der BF Wohnkostenbeihilfe für die verfahrensgegenständliche Wohnung, in der er seinen eigenen Angaben zu Folge seit 0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer (BF) hat am 01.09.2016 den Zivildienst angetreten. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer (BF) hat am 01.09.2016 den Zivildienst angetreten. Er beantragte mit ausgefülltem Formblatt vom 29.08.2016 die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe. Darin gab er an, dass er seit 01.07.2016 Mitbewohner der verfahrensgegenständlichen Wohnung sei. Die monatlichen Wo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer (BF) hat am 01.09.2016 den Zivildienst angetreten. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer (BF) hat am 01.09.2016 den Zivildienst angetreten. Im Antrag auf Wohnkostenbeihilfe wird vom BF angegeben: Er und sein Bruder seien je zur Hälfte Miteigentümer an der antragsgegenständlichen Wohnung. Der BF habe seit rund fünf Jahren seinen Hauptwohnsitz an di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer (BF) beantragte mit ausgefülltem Formblatt vom 27.06.2016 die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe. Darin gab er an, dass er seit 17.05.2016 Hauptmieter und Untermieter der verfahrensgegenständlichen Wohnung, XXXX, sei. Die monatlichen Wohnkosten in der Höhe von € 330,- bezahle er bar an den Vermieter XXXX. Dem Antrag ist zu entnehmen, dass sich die Wohn... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte mit dem mit 16.04.2016 (bzw. mit 20.05.2016) datierten und ergänzten Fragebogen die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe. Vom Beschwerdeführer wird darin angegeben, Hauptmieter dieser Wohnung zu sein und dafür monatliche Wohnkosten in Höhe von insgesamt € 373,04 zu bezahlen, wobei € 200,- an die Wohnungseigentümerin (seine Mutter) und € 173,04 an die Hausverwaltung gehen würden. B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte mit dem mit 21.07.2016 datierten und ergänzten Fragebogen die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe. Vom Beschwerdeführer wird darin angegeben, seit XXXX Mitbewohner dieser Wohnung zu sein und dafür die Hälfte der monatlichen Wohnkosten in Höhe von € 700,- an seine Schwester zu bezahlen. Beigeschlossen waren ein von der Schwester des Beschwerdeführers mit XXXX unterzeichneter Miet... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer wurde mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 16.06.2016, GZ 436520/15/ZD/0616, mit Wirksamkeit vom 01.08.2016 einer näher bezeichneten Einrichtung zur Dienstleistung zugewiesen. Mit Schreiben vom 05.07.2016 beantragte er eine Wohnkostenbeihilfe gemäß § 31 HGG. Darin brachte er im Wesentlichen vor er wäre seit 01.03.2013 Untermieter der Wohnung, XXXX. Vermieter sei sein Bruder, XXX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor dem Heerespersonalamt: Mit am 13.12.2015 ausgefülltem Fragebogen beantragte der Beschwerdeführer Familienunterhalt und Wohnkostenbeihilfe. Im Fragebogen zum Antrag auf Wohnkostenbeihilfe brachte der Beschwerdeführer vor, dass er seit XXXX als Mitbewohner in der Wohnung in XXXX, wohne. An Wohnkosten werden monatlich € 723,40 per Dauerauftrag an die Vermieterin, eine gemeinnützige Wohn- und... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor dem Heerespersonalamt: Mit Bescheid vom 03.03.2016, Zl. 437605/15/ZD/0316, wurde der Beschwerdeführer für den Zeitraum 01.07.2016 bis 31.03.2017 zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes einer näher bezeichneten Einrichtung zugewiesen. Mit Schreiben vom 27.04.2016 beantragte er die hier gegenständliche Gewährung von Wohnkostenbeihilfe. Im Fragebogen zum Antrag auf Wohnkostenbeihilfe b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor dem Heerespersonalamt: Mit Bescheid vom 05.10.2015, Zl. 414863/15/ZD/1015, wurde der Beschwerdeführer für den Zeitraum 01.02.2016 bis 31.10.2016 zur Leistung seines ordentlichen Zivildienstes einer näher bezeichneten Einrichtung zugewiesen. Mit am 13.10.2015 bei der belangten Behörde eingebrachtem und eingelangtem Schreiben, beantragte er die hier gegenständliche Gewährung von Wohnkostenbe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Mit Schreiben vom 06.02.2016 beantragte der Beschwerdeführer (BF) die Gewährung einer Wohnkostenbeihilfe. Im entsprechenden Formblatt vom 14.02.2016 gab er dazu an, dass er seit 02.11.2015 als Mitbewohner in der Wohnung in XXXX, XXXX, wohne. Hauptmieterin sei seine Lebensgefährtin XXXX (Adresse w.o.). römisch eins.1. Mit Schreiben vom 06.02.2016 beantragte der Beschwerdefü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer (BF) wurde mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 02.12.2015 zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes der Einrichtung "Die Johanniter, Bereich Wien, Flüchtlingshilfe" mit Dienstbeginn 04.01.2016 zugewiesen. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer (BF) wurde mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 02.12.2015 zur Leistung des ordentlichen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer wurde mit 01.03.2016 zur Leistung des Grundwehrdienstes einberufen. Mit Schreiben vom 29.08.2015 beantragte er die Gewährung einer Wohnkostenbeihilfe, wobei beantragt wurde, die Mindestbemessungsgrundlage zur Berechnung der Bemessungsgrundlage heranzuziehen. Er brachte vor, dass er seit dem Jahre 2012 als "Untermieter" in der Wohnung in XXXX , wohne. Die monatlichen Wohnkosten würden sich a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor dem Heerespersonalamt: Dem Beschwerdeführer wurde am 10.12.2013 der Einberufungsbefehl zur Ableistung seines Präsenzdienstes zugestellt. Mit Antrag vom 12.02.2014 beantragte er - neben der Gewährung von Familienunterhalt, Partnerunterhalt sowie Krankenversicherung für Angehörige - die hier gegenständliche Gewährung von Wohnkostenbeihilfe. Im Fragebogen zum Antrag auf Wohnkostenbeihilfe br... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor dem Heerespersonalamt: Dem Beschwerdeführer wurde am 12.03.2015 der Einberufungsbefehl zur Ableistung seines Präsenzdienstes zugestellt. Mit Antrag vom 21.04.2015 beantragte er die gegenständliche Gewährung von Wohnkostenbeihilfe. Im Fragebogen zum Antrag auf Wohnkostenbeihilfe brachte der Beschwerdeführer vor, dass er seit Mai 2014 als Untermieter in der Wohnung in XXXX , wohne. An Wohnk... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 15.02.2016 Norm: HGG 2001 §31 Abs2 HGG 2001 § 31 heute HGG 2001 § 31 gültig von 01.07.2023 bis 31.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2022 HGG 2001 § 31 gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 15.02.2016 Norm: HGG 2001 §31 Abs2 HGG 2001 § 31 heute HGG 2001 § 31 gültig von 01.07.2023 bis 31.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2022 HGG 2001 § 31 gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde am 10.07.2015 der Einberufungsbefehl zugestellt. 2. Der BF ist seit dem 28.07.2015 ebenso wie seine Lebensgefährtin XXXX an der Adresse XXXX, behördlich gemeldet. römisch 40 an der Adresse römisch 40 , behördlich gemeldet. 3. Am 02.08.2015 beantragte der BF Wohnkostenbeihilfe für die Wohnung an der oben genannten Adresse. Dabei gab er an, dass er dort se... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Verfahren vor dem Heerespersonalamt Dem Beschwerdeführer wurde am 02.05.2014 der Einberufungsbefehl zur Ableistung seines Präsenzdienstes zugestellt. Mit Antrag vom 10.06.2014 beantragte er die Gewährung einer Wohnkostenbeihilfe. Im Fragebogen zum Antrag auf Wohnkostenbeihilfe brachte der Beschwerdeführer vor, dass er seit 12.05.2014 als Hauptmieter in der Wohnung in XXXX , wohne. An Wohnkosten zahle er ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Verfahren vor dem Heerespersonalamt Mit Antrag vom 23.01.2015, eingelangt am 27.01.2015, beantragte der Beschwerdeführer die Gewährung einer Wohnkostenbeihilfe. Er wurde daraufhin aufgefordert, dazu binnen eines Monats nähere Angaben zu machen. Im Fragebogen zum Antrag auf Wohnkostenbeihilfe vom 07.03.2015, eingelangt am 10.03.2015, brachte der Beschwerdeführer vor, dass er seit 2014 als Untermieter in d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer wurde mit Bescheid vom Juli 2015 zur Leistung des Zivildienstes ab 01.11.2015 zugewiesen. Mit Schreiben vom 01.08.2015 beantragte er die Gewährung einer Wohnkostenbeihilfe, wobei die Heranziehung der Mindestbemessungsgrundlage zur Berechnung der Bemessungsgrundlage beantragt wurde. Er brachte vor, dass er seit 03.06.2015 als Hauptmieter in der Wohnung in XXXX wohne. Der Wohnbereich gliedere... mehr lesen...