Index: L66205 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Salzburg80/06 Bodenreform
Norm: GSGG §1 Abs1;GSGG §2 Abs1 Z1;GSLG Slbg §1 Abs1;GSLG Slbg §2 Abs2 Z1;GSLG Slbg §2 Abs2 Z2;GSLG Slbg §2 Abs2;
Rechtssatz: Aus § 2 Abs 2 Z 1 und 2 Slbg GSLG ergibt sich, für welche Art von Grundstücken Bringungsrechte nur eingeräumt werden können und welchen Zwecken Bringungsrechte nur dienen können. Die Bindung des Bringungsrechte... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Gendarmeriebeamter und betreibt im Nebenerwerb eine Landwirtschaft. Er ist Eigentümer einer im Kataster als "Alpe" eingetragenen, in rund 1.700 m Seehöhe gelegenen Parzelle im Flächenausmaß von 672 m2, welche eine Wiesenfläche ist, auf der etwa 30 Lärchen im Alter bis zu 20 Jahren, 2 Fichten und 2 Zirben stehen. In der Mitte der Grundparzelle wurde eine Blockhütte mit einer Grundfläche zwischen 20 und 30 m2 erbaut. Umgeben ist diese Parzelle des Beschwerdeführ... mehr lesen...
Index: L66202 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Kärnten001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung80/06 Bodenreform
Norm: GewO 1994 §2 Abs3 Z1;GewO 1994 §2 Abs3 Z2;GSGG §1 Abs1;GSGG §2 Abs1 Z1;GSLG Krnt 1969 §1 Abs1;GSLG Krnt 1969 §2 Abs1 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Für die Beurteilung der Frage, ob das, was der Grundeigentümer an Nutzung mit seinem Grundstück vor hat, auch Land- oder Forstwirtschaft is... mehr lesen...
Index: L66202 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Kärnten40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: AVG §45 Abs2;GSGG §1 Abs1;GSGG §2 Abs1 Z1;GSLG Krnt 1969 §1 Abs1;GSLG Krnt 1969 §2 Abs1 Z1;
Rechtssatz: In der Beurteilung der Frage, ob ein für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke gewidmetes Grundstück vorliegt, bedarf es zunächst einer Feststellung, welche Art der Nutzung des Grundstückes der Eigent... mehr lesen...
Index: L66202 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Kärnten001 Verwaltungsrecht allgemein80/06 Bodenreform
Norm: GSGG §1 Abs1;GSGG §2 Abs1 Z1;GSLG Krnt 1969 §1 Abs1;GSLG Krnt 1969 §2 Abs1 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Ein Verständnis des Begriffes "Widmung" im Sinne des Raumordnungsrechtes und der auf dessen Basis erlassenen Flächenwidmungspläne stellt eine mit der Rechtslage nicht im Einklang stehende Verengung des... mehr lesen...
Am 16. August 1991 gab die mitbeteiligte Partei des nunmehrigen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (MP) vor der Agrarbezirksbehörde Klagenfurt (AB) einen Antrag auf Einräumung eines land- und forstwirtschaftlichen Bringungsrechtes für die Erschließung ihrer Waldparzelle 545/3 KG E. im Ausmaß von 1,6 ha zu Protokoll. Sie verwies dabei auch auf eine vor einigen Jahren u.a. von den Beschwerdeführern gebaute Forststraße, welche etwa 30 m vor ihrer Parzelle ende. Nach Durchführung ei... mehr lesen...
Index: L66202 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Kärnten80/06 Bodenreform
Norm: GSGG §1 Abs1;GSGG §12 Abs2;GSLG Krnt 1969 §1 Abs1;GSLG Krnt 1969 §16 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/07/0157
Rechtssatz: Das Bringungsrecht (§ 1 Abs 1 Krnt GSLG) haftet ebenso wie die dem Bringungsrecht gleich zu haltende (Hinweis E 24.10.1995, 93/07/0136)... mehr lesen...
Mit Bescheid der Agrarbezirksbehörde Klagenfurt (AB) vom 22. August 1995 wurde zugunsten von im Eigentum der Ehegatten F. und A.T. stehenden Grundstücken ein zeitlich unbegrenztes land- und forstwirtschaftliches Bringungsrecht eingeräumt, welches in dem Recht besteht, eine Weganlage nach einem näher bezeichneten Projekt über das Grundstück Nr. 498/1, KG W. der M.K. und über das Grundstück Nr. 446 des Beschwerdeführers zu errichten, auszugestalten, zu erhalten und mit allen landesüblic... mehr lesen...
Index: 80/01 Land- und forstwirtschaftliches Organisationsrecht80/06 Bodenreform
Norm: AgrBehG 1950 §7 Abs2 Z5 litb;GSGG §1 Abs1;GSGG §1 Abs2;GSGG §2 Abs2;
Rechtssatz: Aus § 1 Abs 2 GSGG ergibt sich, daß die Berechtigung zur Errichtung, Ausgestaltung, Erhaltung, Benützung und Verwaltung einer Bringungsanlage dem Begriff des Bringungsrechtes zuzuordnen ist. Unter die im § 2 und an anderer Stelle des GSGG genannte E... mehr lesen...
Index: L66202 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Kärnten80/06 Bodenreform
Norm: GSGG §1 Abs1;GSGG §1 Abs2;GSGG §2;GSLG Krnt 1969 §1 Abs1;GSLG Krnt 1969 §1 Abs2;GSLG Krnt 1969 §2;GSLG Krnt 1969 §5 Abs1;GSLG Krnt 1969 §5 Abs2;
Rechtssatz: Die Statuierung einer eigenen Baubewilligung für bereits im Tatbestand der Einräumung eines Bringungsrechtes im Sinne des GSGG enthaltene Maßnahmen kann nicht dazu führen, da... mehr lesen...
Index: L66202 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Kärnten40/01 Verwaltungsverfahren80/01 Land- und forstwirtschaftliches Organisationsrecht80/06 Bodenreform
Norm: AgrBehG 1950 §7 Abs2 Z5 litb;AVG §59 Abs1;AVG §63 Abs1;GSGG §1 Abs1;GSGG §1 Abs2;GSGG §2 Abs1;GSGG §2 Abs2;GSLG Krnt 1969 §3;GSLG Krnt 1969 §5 Abs1;GSLG Krnt 1969 §5 Abs2;
Rechtssatz: Die Voraussetzungen, unter denen die Baubewilligung zu erteilen i... mehr lesen...
Der Rechtsvorgänger der mitbeteiligten Partei (mP) beantragte mit Eingabe vom 4. Mai 1973 bei der Agrarbezirksbehörde Klagenfurt (ABB) die Einräumung eines landwirtschaftlichen Bringungsrechtes zur Errichtung einer 3,5 m breiten Hofzufahrt über Grundstücke, die teilweise im Eigentum der Rechtsvorgänger des Beschwerdeführers standen. Begründet wurde dieser Antrag damit, über diese Grundstücke führe ein ca. 2,5 m breiter Servitutsweg, welcher den Erfordernissen der Erschließung und Bewi... mehr lesen...
Index: L66202 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Kärnten80/06 Bodenreform
Norm: GSGG §1 Abs1;GSGG §2 Abs1 Z1;GSLG Krnt 1969 §1 Abs1;GSLG Krnt 1969 §2 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Der Ab-Hof-Verkauf ist dem Begriff des landwirtschaftlichen Betriebes zuzuordnen, gehört doch der Verkauf von im eigenen Betrieb gewonnenen Produkten zum Kernbereich der landwirtschaftlichen Tätigkeit. European Case ... mehr lesen...
Am 7. Juli 1987 stellte die mitbeteiligte Partei (MP) bei der Niederösterreichischen Agrarbezirksbehörde (ABB) den Antrag, ihr zugunsten ihrer Grundstücke Nr. 2410/1 und Nr. 2410/2, KG A., ein landwirtschaftliches Bringungsrecht über das Grundstück Nr. 2411 KG A., das im Eigentum des Beschwerdeführers steht, einzuräumen. Die MP begründete ihren Antrag damit, daß sie keine andere Möglichkeit hätte, ihre Grundstücke im Ausmaß von ca. 3000 m2 Wiese, auf dem 15 Obstbäume stünden, zu bewir... mehr lesen...
Index: L66203 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Niederösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein80/06 Bodenreform
Norm: GSGG §1 Abs1;GSGG §2 Abs1 Z1;GSLG NÖ §1 Abs1;GSLG NÖ §2 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/10/02 88/07/0087 1 Stammrechtssatz Das Wort "gewidmet" in § 2 Abs 1 NÖ GSLG bedeutet nicht notwendig "durch Festlegung im Flächenwidmungsplan bestimmt" oder etwa: solange Fläch... mehr lesen...
Am 19. Juli 1988 beantragte die Beschwerdeführerin bei der Agrarbezirksbehörde Klagenfurt (AB) die Einräumung eines landwirtschaftlichen Bringungsrechtes, bestehend in dem Rechte, den bestehenden Dienstbarkeitsweg über die der mitbeteiligten Partei gehörige Parzelle Nr. 456/2, in einer Länge von ca. 3,5 m dergestalt auszuschieben, daß ihr zur Bewirtschaftung ihrer Parzelle Nr. 456/1 ein ebener Weg zur Verfügung stehe. Das aufgrund des Punktes 9 des Kaufvertrages vom 21. Mai 1949 vom d... mehr lesen...
Index: L66202 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege KärntenL66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung KärntenL80002 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan KärntenL82000 Bauordnung10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)80/06 Bodenreform
Norm: BauRallg;B-VG Art12 Abs1 Z3;FlVfGG §1 Abs3;FlVfLG Krnt 1970 §1 Abs3;GdPlanungsG Krnt 1982;GSGG §1 Abs1;GSGG §2 Abs1 Z1;GSLG Krnt 1969 §1 Abs1;GSLG Krnt 1969 §2 Abs1 Z1; ... mehr lesen...
Index: L66202 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege KärntenL66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Kärnten80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §1 Abs3;FlVfLG Krnt 1970 §1 Abs3;GSGG §1 Abs1;GSGG §2 Abs1 Z1;GSLG Krnt 1969 §1 Abs1;GSLG Krnt 1969 §2 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Der im § 1 Abs 1 und § 2 Abs 1 Z 1 Krnt GSLG verwendeten Wortfolge "Grundstücke, die landwirtschaftlichen und forstwirtscha... mehr lesen...
Index: L66202 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege KärntenL66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung KärntenL80002 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan KärntenL82000 Bauordnung80/06 Bodenreform
Norm: BauRallg;FlVfGG §1 Abs3;FlVfLG Krnt 1970 §1 Abs3;GdPlanungsG Krnt 1982;GSGG §1 Abs1;GSGG §2 Abs1 Z1;GSLG Krnt 1969 §1 Abs1;GSLG Krnt 1969 §2 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Durch di... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer beantragten im Jahr 1985 bei der Agrarbezirksbehörde Gmunden die Einräumung eines landwirtschaftlichen Bringungsrechtes zugunsten ihrer Liegenschaft M 7, EZ. 131, KG. W und begründeten dies damit, die vorhandene Wegeverbindung - öffentlicher Weg und anschließender Servitutsweg - sei unzulänglich und der Aufwand für eine Verbesserung dieses Weges zu hoch. Dieser Antrag wurde von der Agrarbezirksbehörde Gmunden abgewiesen. Die dagegen erhobene Berufung der Beschwerd... mehr lesen...
Index: L66204 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: AVG §68 Abs1;GSGG §1 Abs1;GSLG OÖ §1 Abs1;GSLG OÖ §31 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/07/0138 E 13. Juni 1985 RS 1 Stammrechtssatz Durch einen Feststellungsbescheid (Einleitungsbescheid) iSd § 31 Abs 1 erster Satz zweiter Halbsatz OÖ Bringungsrechte... mehr lesen...
Mit seiner Eingabe vom 2. Mai 1989 erstattete der Beschwerdeführer an die Agrarbezirksbehörde (AB) folgendes Anbringen: Er sei Eigentümer der Liegenschaft EZ 23, KG N, zu welcher u. a. die Grundstücke 476/2 und 476/5, welche die Hofstelle darstellten, sowie die Grundstücke 471, 470/3 und 470/1, 470/2, 470/4, 470/5, 472, 493 und 494 gehörten, welche er über einen Dienstbarkeitsweg auf dem Grundstück 476/1 erreiche. Bei seiner Hofstelle auf dem Grundstück 476/2 sei 1981 zwischen seinem ... mehr lesen...
Index: L66202 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Kärnten80/06 Bodenreform
Norm: GSGG §1 Abs1;GSGG §2;GSLG Krnt 1969 §1 Abs1;GSLG Krnt 1969 §2;
Rechtssatz: Der dem öffentlichen Recht angehörende und dementsprechend auch vor die Verwaltungsbehörden verwiesene Anspruch auf Einräumung eines Bringungsrechtes unterliegt nicht - wie die meisten privaten subjektiven Rechte - der uneingeschränkten Disposition des Ber... mehr lesen...
Die mitbeteiligten Parteien stellten mit Eingabe vom 13. Dezember 1989 bei der Agrarbezirksbehörde Linz den Antrag auf Einräumung eines landwirtschaftlichen Bringungsrechtes zugunsten ihrer Liegenschaft EZ 22, KG R. Von diesem Bringungsrecht sollten unter anderem die im Eigentum der Beschwerdeführerin stehenden Grundstücke 1359/1 und 1359/2 der KG R berührt werden. Mit Bescheid vom 10. August 1990 stellte die Agrarbezirksbehörde Linz gemäß den §§ 1 und 31 Abs. 1 des O.ö. Bringungsrech... mehr lesen...
Index: L66204 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: AVG §68 Abs1;GSGG §1 Abs1;GSLG OÖ §1 Abs1;GSLG OÖ §31 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/07/0138 E 13. Juni 1985 RS 1 Stammrechtssatz Durch einen Feststellungsbescheid (Einleitungsbescheid) iSd § 31 Abs 1 erster Satz zweiter Halbsatz OÖ Bringungsrechte... mehr lesen...
Die Agrarbezirksbehörde Klagenfurt (ABB) räumte mit Bescheid vom 23. Jänner 1986 zugunsten der im Eigentum von K stehenden Grundparzelle 554 KG St ein zeitlich unbefristetes Bringungsrecht nach dem Kärntner Güter- und Seilwege-Landesgesetz 1969, LGBl. Nr. 46 (GSLG) ein; dieses besteht in dem Recht, eine Bringungsanlage in Form einer Forststraße über die GP 559/3 (seinerzeit im Eigentum von Manfred und Ilse N, nunmehr im Eigentum ihrer Kinder Doris - der Beschwerdeführerin - und Dietma... mehr lesen...
Index: L66202 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Kärnten40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: AgrVG §1;AVG §56;AVG §68 Abs1;GSGG §1 Abs1;GSGG §2;GSLG Krnt 1969 §1 Abs1;VVG §4;
Rechtssatz: Bringungsrechte sind Realrechte und berechtigen bzw belasten den jeweiligen Eigentümer der Grundstücke, zu deren Gunsten bzw zu deren Lasten ein Bringungsrecht eingeräumt ist. Der das Bringungsrecht einräumende ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 8. März 1988 stellte die Agrarbezirksbehörde Linz (ABB) gemäß den §§ 1 und 31 Abs. 1 des O.ö. Bringungsrechtegesetzes, LGBl. Nr. 19/1962 (BRG), fest, daß das von der nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Partei begehrte landwirtschaftliche Bringungsrecht zugunsten der Grundstücke Nr. nn1, nn2, nn3 und nn4, alle KG W, nicht unter die Bestimmungen über die Einräumung von Bringungsrechten falle, weil es in bezug auf diese dem Mitbeteiligten gehör... mehr lesen...
Index: L66204 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Oberösterreich80/06 Bodenreform
Norm: GSGG §1 Abs1;GSLG OÖ §1 Abs1;GSLG OÖ §31 Abs1;
Rechtssatz: Parteien, die von einem Bringungsrecht betroffen sein könnten, bleibt es nach stRsp des VwGH unbenommen, im weiteren, nach Durchführung des in § 31 Abs 1 erster Satz zweiter Halbsatz ÖÖ GSLG vorgesehenen Feststellungsverfahrens stattfindenden Verfahren, in dem übe... mehr lesen...
Mit Bescheid der Niederösterreichischen Agrarbezirksbehörde (ABB) vom 7. August 1986 wurde in Stattgebung eines diesbezüglichen Antrages der Beschwerdeführer gemäß § 2 des Güter- und Seilwege-Landesgesetzes 1973, LGBl. 6620-0 (GSLG), zugunsten des im Eigentum der Beschwerdeführer stehenden Grundstückes 997 und zu Lasten des Grundstückes 995, je KG H, letzteres im Eigentum der nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Partei, ein landwirtschaftliches Bringungsrecht... mehr lesen...