Norm: EheG §55 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 55 EheG a) Allgemeines b) 3-jährige Ehetrennung und Zerrüttung 1. Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft 2. Unheilbare Zerrüttung - siehe auch § 49 B EheG c) Zusammentreffen mit Ehescheidung aus anderen Gründen d) Verfahrensrechtliches e) Widerspruch nach § 55 Abs 2 EheG 1. Zulässigkeit des Widerspruchs 2. Beachtlichkeit des Widerspruchs 3. Der Widerspruch als Mitverschuldensantra... mehr lesen...
Norm: EheG §55 b1
Rechtssatz: Der Begriff "häusliche Gemeinschaft" ist auch bei verheirateten, gemeinsam tätigen Gewerbetreibenden grundsätzlich nicht anders zu beurteilen als bei unselbständig berufstätigen Eheleuten; rein geschäftliche Kontakte der Eheleute können daher nicht dem Begriff "Wirtschaftsgemeinschaft" - von Eheleuten - unterstellt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 1594/95 Ents... mehr lesen...
Norm: EheG §55 f
Rechtssatz: Behauptungspflicht und Beweispflicht der beklagten Partei in Ansehung der spezifischen Voraussetzungen des Widerspruchs nach § 55 Abs 2 EheG. Entscheidungstexte 1 Ob 1594/95 Entscheidungstext OGH 29.05.1995 1 Ob 1594/95 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0056960 ... mehr lesen...
Norm: EheG §55 BIZPO §502 Abs4 Z1 HIII1
Rechtssatz: Ob im konkreten Fall die Voraussetzungen zur Annahme der Auflösung der häuslichen Gemeinschaft vorliegen, stellt wegen der Einzelfallbezogenheit keine erhebliche Rechtsfrage iS des § 502 Abs 1 ZPO dar. Entscheidungstexte 1 Ob 1594/95 Entscheidungstext OGH 29.05.1995 1 Ob 1594/95 9 Ob 207/99b ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile haben am 6.7.1968 vor dem Standesamt S***** die Ehe geschlossen. Mit der am 31.8.1987 beim Erstgericht eingebrachten Klage begehrte der Kläger die Scheidung der Ehe aus dem Verschulden der Beklagten. Der Kläger warf der Beklagten zahlreiche Eheverfehlungen vor und führte aus, durch das über viele Jahre hindurch gesetzte schuldhafte und ehewidrige Verhalten der Beklagten sei die Ehe unheilbar zerrüttet. Die Beklagte beantragte zunächst nur Klagea... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin bezieht von der beklagten Partei auf Grund des Bescheides vom 11.12.1989 eine vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer von monatlich 3.033,30 S (ab 1.12.1989), (richtig) 3.124,30 S (ab 1.1.1990), (3.155,50 S ab 1.7.1991) und (richtig) 3.313,30 S (seit 1.1.1991). Die am 1.6.1968 geschlossene Ehe der Klägerin mit Bernhard Karl G***** ist, nachdem die Ehegatten schon seit 1975 nicht mehr im gemeinsamen Haushalt gelebt hatten, seit 3.4.199... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Parteien haben am 20.6.1981 die beiderseits erste Ehe geschlossen. Der Ehe entstammt der am 6.1.1982 geborene Peter. Beide Streitteile sind österreichische Staatsbürger; ihren gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt haben sie in Graz. Mit der am 23.5.1985 eingebrachten Klage begehrt die Klägerin die Scheidung der Ehe gemäß § 49 EheG. Der Beklagte beantragt die Abweisung der Klage, für den Fall der Scheidung der Ehe den Ausspruch des überwiegenden Verschuldens ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist österreichische Staatsbürgerin, der Beklagte polnischer Staatsangehöriger. Die Streitteile haben am 28. Dezember 1985 vor dem Standesamt Sonntagberg die beiderseits erste Ehe geschlossen. Ihr entstammt die am 28. Dezember 1986 geborene Tochter Judith. Beide Parteien hatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt - auch während des Ehescheidungsverfahrens - in Österreich; ihren letzten gemeinsamen Wohnsitz hatten sie in Wien. Die Klägerin begehrte mit de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile haben am 11. 4. 1984 die Ehe geschlossen. Es war beiderseits die erste Ehe, die kinderlos blieb. Beide Teile sind österreichische Staatsbürger, ihr gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt ist Wien. Das Erstgericht schied die Ehe aus beiderseitigem, gleichteiligem Verschulden. Nach seinen Feststellungen hatte die Beklagte zum Zeitpunkt der Eheschließung ihr Gehaltskonto um S 15.000 überzogen. Dies war dem Kläger bekannt und er deckte die Schuld ab. Di... mehr lesen...