Norm: ABGB §94 EheG §49 B ABGB § 94 heute ABGB § 94 gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 ABGB § 94 gültig von 01.01.2000 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/1999 ABGB § 94 gültig von 01.01.1976 bis 31.1... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteilen haben am 18.10.1975 die Ehe geschlossen. Der Ehe entstammen zwei Kinder, und zwar der bereits selbsterhaltungsfähige Alexander, geboren am 22.9.1974, und die mj.Eva, geboren am 18.1.1982, für die der Kläger unterhaltspflichtig ist. Der (nunmehrige) Kläger brachte am 22.11.1993 zu C 292/93a des Erstgerichtes die Klage auf Scheidung dieser Ehe aus dem Verschulden der Beklagten ein; nach dem Klagsvorbringen ist die Ehe wegen des Verhaltens der Bekl... mehr lesen...
Norm: EheG §49 B EheG §49 D EheG §57 Abs1 EheG § 49 heute EheG § 49 gültig ab 01.01.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/1999 EheG § 49 gültig von 01.08.1938 bis 31.12.1999 EheG § 49 heute ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile schlossen 1973 die Ehe, der zwei Kinder, nämlich ein 1977 geborener Sohn und eine 1980 geborene Tochter entstammen. Seit 1989/90 verschlechterte sich das Verhältnis der Streitteile ständig, insbesondere seit der Kläger sich mit der Klavierlehrerin seiner Kinder anfreundete, schließlich zu ihr im Herbst 1991 ehebrecherische Beziehungen aufnahm und die Beklagte dies erfuhr. Der Kläger kam in dieser Zeit nächtelang nicht nach Hause und fuhr mi... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung In der Rechtsprechung wurde zwar früher überwiegend die Ansicht vertreten, daß der Ehebruch als schwerste Eheverfehlung bei der Verschuldensabwägung auch dann entsprechend ins Gewicht fällt, wenn er nach bereits eingetretener Zerrüttung der Ehe gesetzt wurde. So wurde noch in 1 Ob 590/87 ausgesprochen, daß der Ehebruch ohne Rücksicht auf seine Auswirkungen auf die Ehe die Scheidung aus dem Verschulden des Ehebrecher... mehr lesen...
Norm: EheG §49 Übs EheG § 49 heute EheG § 49 gültig ab 01.01.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/1999 EheG § 49 gültig von 01.08.1938 bis 31.12.1999
Rechtssatz:
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Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach § 49 EheG kann eine Ehe geschieden werden, wenn sie durch eine schwere Eheverfehlung unheilbar zerrüttet ist (Pichler in Rummel, ABGB**2 § 49 EheG Rz 3 mwN). Unheilbar ist eine Ehe zerrüttet, wenn die geistige, seelische und körperliche Gemeinschaft zwischen den Ehegatten objektiv und bei einem auch subjektiv zu bestehen aufgehört hat (EFSlg 69.215 ua). Für den Verschuldensausspruch ist maßgebend, ob dem Ehega... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht hat den festgestellten Ehebruch des Beklagten (und sein Verlassen des ehelichen Haushaltes) als den entscheidenden Beitrag zur unheilbaren Zerrüttung der Ehe gewertet und bei der Verschuldensabwägung den Austausch der Schlösser zur ehelichen Wohnung und das Verbringen der Fahrnisse des Beklagten durch die Klägerin als "zu vernachlässigende" Reaktionshandlungen der Klägerin beurteilt. Als weitere Eheverfehlung hatte der Beklagte einen ohne sein... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1a EheG §49 F EheG §74 EheG § 49 heute EheG § 49 gültig ab 01.01.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/1999 EheG § 49 gültig von 01.08.1938 bis 31.12.1999 EheG § 49 heute ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe der Streitteile wurde aus beiderseitigem und gleichteiligem Verschulden geschieden. Der Ehe entstammen zwei Kinder. Der Sohn Peter besucht die Volksschule und wird anschließend bis etwa 14.00 Uhr im angrenzenden Schülerhort versorgt. Die Tochter Marina besucht den Vormittagskindergarten; hinsichtlich beider Kinder steht der Mutter die Obsorge zu. Mit der am 3.12.1992 bei Gericht eingelangten Klage begehrte die Klägerin ab 1.10.1992 einen monatlic... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Kläger verwechselt in seiner Argumentation offenbar subjektive und objektive Zerrüttung. Die Frage, ob ein Ehegatte seine Ehe subjektiv als unheilbar zerrüttet ansieht, ist eine - irrevisible - Tatfrage (EFSlg 57.133; RZ 1990/78 ua); bringt ein Teil eine Ehescheidungsklage ein, dann wird daraus wohl in aller Regel der Schluß zu ziehen sein, daß der Kläger die Ehe subjektiv für unheilbar zerrüttet hält. In diesem... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile schlossen am 22.4.1988 vor dem Standesamt in G*****, Holland, die Ehe. Der Beklagte und Widerkläger (in der Folge: Beklagter) ist niederländischer Staatsangehöriger, die Klägerin und Widerbeklagte (in der Folge: Klägerin) österreichische Staatsbürgerin. Für die Klägerin war es die erste, für den Beklagten die vierte Ehe. Der Ehe entstammen keine Kinder. Ehepakte wurden nicht errichtet. Der letzte gemeinsame Wohnsitz der Streitteile war in H... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte mit der am 16.9.1993 beim Erstgericht eingelangten Klage die Scheidung ihrer mit dem Beklagten am 16.7.1983 geschlossenen Ehe aus dessen Verschulden. Die Ehe sei nur annähernd ein halbes Jahr lang harmonisch verlaufen. Dann seien die ersten schweren Probleme aufgetreten, die hauptsächlich durch den Alkoholmißbrauch des Beklagten bedingt gewesen seien. Der Beklagte habe während der Ehe einen Betrag von S 100.000 für eine andere Frau au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte mit der am 7.2.1994 beim Erstgericht eingelangten Klage die Scheidung der am 30.12.1987 mit der Beklagten geschlossenen Ehe aus deren Verschulden. Die Ehe sei seit etwa einem halben bis dreiviertel Jahr zusehends zerrüttet, wobei die Ursache darin liege, daß ihn die Beklagte dauernd beschimpfe, tätlich angreife und im übrigen ein Verhalten an den Tag lege, das jede eheliche Gesinnung vermissen lasse. Die Beklagte sei außerdem äußerst ve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind seit 1965 verheiratet. Sie haben eine am 30.9.1974 geborene Tochter. Vor drei bis vier Jahren warf die Beklagte dem Kläger vor, ein Verhältnis mit einer Arbeitskollegin zu haben. Der Beklagte hatte diese Kollegin regelmäßig in der Früh mit dem PKW, mit dem auch die Tochter der Streitteile mitfuhr, zur Arbeit abgeholt. Auch beim Mittagessen war sie dabei. Etwa alle 14 Tage wurde er von der Kollegin und deren Mann in die Wohnung zum Kaff... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile haben am 2.***** vor dem Standesamt W***** die Ehe geschlossen. Für beide Teile war es die erste Ehe. Beide sind österreichische Staatsbürger. 1979 adoptierten die Streitteile den am 4.***** geborenen F*****; 1981 den am 29.***** geborenen P*****. 1984 ließ sich die Klägerin als praktische Ärztin in T*****, dem Wohnort der Streitteile, nieder; der Beklagte war ab 1985 maßgeblich an der Gründung der Firma R***** beteiligt. Der Beklagte fuh... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile haben am 18.3.1985 vor dem Standesamt ***** die auf Seiten des Klägers zweite, auf Seiten der Beklagten erste Ehe geschlossen. Beide Parteien sind österreichische Staatsbürger und hatten ihren letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt in Wien. Durch die Eheschließung wurde der gemeinsame Sohn Jan, geboren 7.1.1985, legitimiert. Der Kläger zog im Mai 1988 aus der gemeinsamen Wohnung aus. Seit Februar 1992 lebt er mit einer anderen Frau zusammen. Mit s... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte mit der am 8.7.1993 beim Erstgericht eingelangten Klage die Scheidung der mit der Beklagten am 9.7.1966 geschlossenen Ehe aus deren Verschulden. Die Ehe sei bereits seit dem Jahr 1986 unheilbar zerrüttet. Die Beklagte habe seit dieser Zeit jeglichen ehelichen Umgang mit ihm abgelehnt. Sie habe dies damit begründet, daß sie von ihm nichts mehr wissen wolle, er solle schauen, daß er verschwinde. Im Oktober 1990 sei er im beiderseitigen Einvernehme... mehr lesen...
Norm: EheG §49 F ZPO §228 B2 ZPO §228 C1 EheG § 49 heute EheG § 49 gültig ab 01.01.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/1999 EheG § 49 gültig von 01.08.1938 bis 31.12.1999 ZPO § 228 heute ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil vom 11.12.1990 gemäß § 49 EheG aus dem Alleinverschulden des Beklagten rechtskräftig geschieden. Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil vom 11.12.1990 gemäß Paragraph 49, EheG aus dem Alleinverschulden des Beklagten rechtskräftig geschieden. Mit ihrer am 1.12.1992 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die Klägerin die Feststellung, daß der Beklagte schuldig sei, ihr ab Klagstag einen monatlichen Unterha... mehr lesen...
Norm: EheG §47 EheG §49 A1a EheG § 47 heute EheG § 47 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017 EheG § 47 gültig von 01.08.1938 bis 31.12.1999 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 125/1999 EheG § 49 heute ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile schlossen am 13.6.1981 die jeweils erste Ehe. Sie sind österreichische Staatsbürger. Ehepakte wurden nicht errichtet. Der Ehe entstammen die Kinder Florian, geboren am 10.1.1983, Julia, geboren am 3.11.1985, und Antonia, geboren am 4.2.1988. Die Streitteile kannten sich seit dem Jahre 1971 und wohnten schon vor der Eheschließung seit 1979 gemeinsam. Die Beklagte gab nach der Geburt des dritten Kindes im Einvernehmen mit dem Kläger ihren B... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien schlossen am 26.6.1965 die beiderseits erste Ehe; ihr gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt liegt in Schleedorf; sie sind österreichische Staatsbürger; ihrer Verbindung entstammen die ehelichen Kinder Frieda (geboren *****1965), Martin (geboren *****1966), die Zwillinge Matthias und Johann (geboren *****1969), Günther (geboren *****1976) und Thomas (geboren *****1983). Mit der am 3.4.1990 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die Klägerin die Sc... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile haben am 6.7.1968 vor dem Standesamt S***** die Ehe geschlossen. Mit der am 31.8.1987 beim Erstgericht eingebrachten Klage begehrte der Kläger die Scheidung der Ehe aus dem Verschulden der Beklagten. Der Kläger warf der Beklagten zahlreiche Eheverfehlungen vor und führte aus, durch das über viele Jahre hindurch gesetzte schuldhafte und ehewidrige Verhalten der Beklagten sei die Ehe unheilbar zerrüttet. Die Beklagte beantragte zunächst nur Klag... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Huber, Dr.Graf, Dr.Jelinek und Dr.Schinko als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Franziska B*****, vertreten durch Dr.Werner Walch, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei Julius B*****, vertreten durch Dr.Wolfgang Zatlasch, Rechtsanwalt in Wien, wegen Ehescheidung inf... mehr lesen...
Norm: EheG §49 B EheG §61 Abs3 EheG § 49 heute EheG § 49 gültig ab 01.01.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/1999 EheG § 49 gültig von 01.08.1938 bis 31.12.1999 EheG § 61 heute ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 EheG §61 Abs3 EheG § 49 heute EheG § 49 gültig ab 01.01.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/1999 EheG § 49 gültig von 01.08.1938 bis 31.12.1999 EheG § 61 heute ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber, Dr. Graf, Dr. Jelinek und Dr. Schinko als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Katharina R*****, vertreten durch Dr. Johannes Kirschner, Rechtsanwalt in Wels, wider die beklagte Partei Friedrich R*****, vertreten durch Dr. Maximilian Ganzert und Dr. Friedrich Ganzert, R... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1g EheG § 49 heute EheG § 49 gültig ab 01.01.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/1999 EheG § 49 gültig von 01.08.1938 bis 31.12.1999
Rechtssatz:
Ehescheidungsgrund nach § 49 EheG, wenn sich die Bek... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Parteien haben am 28.12.1986 vor dem Standesamt in Vrnjacka Banja, Jugoslawien, die Ehe geschlossen; für den Kläger war das die zweite Eheschließung. Der Kläger ist österreichischer Staatsangehöriger, die Beklagte jugoslawische Staatsangehörige. Der letzte gemeinsame gewöhnliche Aufenthalt war in St.Johann/Pongau. Die eheliche Gemeinschaft der Streitteile ist seit August 1989 aufgehoben; die Beklagte hat ihren gewöhnlichen Aufenthalt nunmehr in Wien. Sch... mehr lesen...