Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1090;ABGB §981;UStG 1972 §10 Abs1 Z5;UStG 1972 §2 Abs3;
Rechtssatz: Ob eine Vermietung oder Verpachtung eines Grundstückes iSd § 2 Abs 3 UStG 1972 vorliegt, ist nach bürgerlichem Recht zu beurteilen (Hinweis E 5.8.1993, 93/14/0107 mwN). Während etwa Nutzungsverträge an Wohnungen etc im § 10 Abs 1 Z 5 UStG 1972 der Vermietun... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1090;ABGB §981;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;UStG 1972 §10 Abs1 Z5;UStG 1972 §12;UStG 1972 §2 Abs3;
Rechtssatz: Ist keine entgeltliche Überlassung des Gebrauchs (hier des Turnsaales einer Hauptschule) beabsichtigt, sondern eine unentgeltliche, die dadurch erreicht wird, daß gleichze... mehr lesen...
Bei der Beschwerdeführerin, einer Marktgemeinde, wurde 1985 eine abgabenbehördliche Prüfung hinsichtlich der Jahre 1979 bis 1983 durchgeführt. Bei dieser wurde u.a. festgestellt, die Beschwerdeführerin habe 1981 auf einer von einer Agrargemeinschaft gepachteten Liegenschaft mit der Errichtung einer Bootshafenanlage und einer Badeanlage mit Restaurant begonnen; 1983 sei die Bautätigkeit eingestellt worden, eine Weiterführung der Errichtung der Anlage sei nicht mehr erwogen worden. In d... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KStG 1966 §2 Abs1;UStG 1972 §2 Abs3;UStG 1972 §21 Abs6;
Rechtssatz: Kein RS. (Verweis auf E 13.12.1989, 88/13/0212). Schlagworte Überholvorgang European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1992130186.X02 Im RIS seit 07.06.2001 mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §297;ABGB §435;UStG 1972 §2 Abs3;ZPO §560;
Rechtssatz: Das bürgerliche Recht behandelt Superädifikate in manchen Bereichen nach den Regeln für unbewegliche Sachen. Es kommt auch in bezug auf Mietverträge, wie hinsichtlich unbeweglicher Sachen das Bestandverfahren (§§ 560 ff ZPO) selbst dann zur Anwen... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine politische Partei im Sinne des Parteiengesetzes (BGBl. Nr. 404/1975). Im Jahr 1985 zeigte sie dem Finanzamt an, daß sie einen Betrieb gewerblicher Art eingerichtet habe, der insbesondere mit dem Pressedienst, der Öffentlichkeitsarbeit, der Herausgabe von Zeitungen, Zeitschriften und sonstigen Druckschriften, der Werbung und der Informationstätigkeit einschließlich Wahlwerbung betraut sei. Streit besteht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ausschli... mehr lesen...
Index: 10/12 Politische Parteien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: AbgÄG 1975 Art6;BAO §2 lita;BAO §3 Abs1;BAO §3 Abs3;KStG 1966 §2 Abs1;KStG 1966 §2 Abs4;ParteienG 1975 §1 Abs2;ParteienG 1975 §2 Abs1;UStG 1972 §2 Abs3;
Rechtssatz: Ausführungen über die mangelnde Berechtigung zum Vorsteuerabzug einer politisc... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Marktgemeinde führte in den Beilagen zu den Umsatzsteuererklärungen für die Streitjahre 1978 bis 1984 unter den von ihr geführten Betrieben gewerblicher Art auch einen öffentlichen Kindergarten an. Hinsichtlich dieses Kindergartens wurden folgende Umsätze erklärt: 1978 S 13.592,61 1979 S 35.422,74 1980 S 32.619,47 1981 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KStG 1966 §2;UStG 1972 §2 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/15/0163 E 10. Juli 1989 RS 4 Stammrechtssatz Die Prüfung, ob ein Betrieb gewerblicher Art vorliegt oder nicht, ist für jeden Betrieb gesondert vorzunehmen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1992130... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KStG 1966 §2 Abs1;UStG 1972 §1 Abs1 Z1;UStG 1972 §19 Abs2 Z1 lita;UStG 1972 §2 Abs1;UStG 1972 §2 Abs3;UStG 1972 §21 Abs6;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage, warum der verfahrensgegenständliche Kindergarten einer Gemeinde nicht als Betrieb gewerblicher Art iSd § 2 Abs 1 UStG 1972 zu qualifizieren ist, obwohl die Umsätze aus dem Betrieb des... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KStG 1966 §2 Abs1;UStG 1972 §2 Abs3;UStG 1972 §21 Abs6;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof beruft sich zur Beurteilung der Frage, wann von einer Tätigkeit mit einigem wirtschaftlichem Gewicht gesprochen werden kann, insoferne auf § 21 Abs 6 UStG 1972, als er Tätigkeiten diese Qualifikation abspricht, wenn die Umsätze eines Jahres "nich... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KStG 1966 §2 Abs1;UStG 1972 §2 Abs3;
Rechtssatz: Voraussetzung für das Vorliegen eines Betriebes gewerblicher Art einer Körperschaft des öffentlichen Rechts ist eine wirtschaftliche Tätigkeit, die auch von einer Einzelperson ausgeübt werden und dieser eine, wenn auch bescheidene Existenzmöglichkeit bieten könnte. Es muß sich daher um eine ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Volksschulgemeinde (kurz: Beschwerdeführerin) ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Sie errichtete in den Jahren 1977 bis 1979 aus ihren Mitteln mit Zustimmung der Hauptschulgemeinde Wieselburg (kurz: Hauptschulgemeinde) auf dem Nachbargrundstück, auf dem sich das Hauptschulgebäude befindet, eine Turnhalle, die nur selten von den Volksschülern, die zumeist im Turnsaal der Hauptschule turnten, benutzt wurde. Die Beschwerdeführerin überließ die entgeltliche... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §22;UStG 1972 §2 Abs3;
Rechtssatz: Ausf darüber, ob die Vermietung einer Volksschulturnhalle an die Hauptschulgemeinde ein Mißbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts ist, um die Vorsteuer aus den Errichtungs- und Betriebskosten der Volksschulturnhalle geltend machen zu können. ... mehr lesen...
Mit dem nach einer abgabenbehördlichen Prüfung im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid verneinte die belangte Behörde eine unternehmerische Tätigkeit der beschwerdeführenden Gemeinde und versagte ihr damit auch den Vorsteuerabzug 1. hinsichtlich einer Straßenkehrmaschine, weil diese, ohne daß Einnahmen erzielt würden, ausschließlich nur für die Trägerkörperschaft verwendet werde und zwar weit überwiegend zur Reinigung von Gemeindestraßen und -plätzen (reiner Hoheitsberei... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §916;BAO §23;UStG 1972 §2 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/12 89/15/0023 1
(Dies schließt die Anwendbarkeit des § 23 BAO nicht aus, zumal
auch nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts (§ 916 ABGB)
Willenserklärungen, die einem anderen gegenüber zum Schein
abgegeben werden, ni... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §2 Abs1;UStG 1972 §2 Abs3;
Rechtssatz: Wird eine Straßenkehrmaschine, ohne daß Einnahmen erzielt werden, nur für die Trägerkörperschaft (Gemeinde) verwendet, und zwar überwiegend zur Reinigung von Gemeindestraßen und Gemeindeplätzen (reiner Hoheitsbereich) und nur fallweise zur Reinigung von Kanaleinlaufschächten (Unternehmensbereich der Gemeinde), so fehlt es der Ge... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §23 Abs1;UStG 1972 §2 Abs3;
Rechtssatz: Ausführungen zum Vorliegen eines Scheingeschäftes, wenn es zwar der Wille einer Gemeinde ist, den Sportvereinen ein Sportzentrum unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, sie jedoch, um den Vorsteuerabzug nicht zu verlieren, die Konstruktion gewählt hat, Mietentgelte zu vereinbaren, die als... mehr lesen...
Der Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde schrieb der Beschwerdeführerin mit Abgabenbescheid vom 29. Jänner 1988 gemäß § 3 der Kanalgebührenordnung der mitbeteiligten Gemeinde für die fertiggestellte bauliche Anlage ("Lageranbau an das Objekt E 1 (Baustufe I) mit einem umbauten Raum gem. § 20 TBO von 571 m3") eine Ergänzungsgebühr zur Kanalanschlußgebühr in der Höhe von S 10.991,75 (S 9.990,50 Entgelt und 10 % Ust in Höhe von S 999,25) vor. Als Bemessungsgrundlage wurde der umbaut... mehr lesen...
Der Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde schrieb der Beschwerdeführerin mit Abgabenbescheid vom 29. Jänner 1988 "gemäß § 3 der Wasserleitungsgebührenordnung" für die fertiggestellte bauliche Anlage ("Lageranbau an das Objekt Baustufe I) mit einem umbauten Raum gem. § 20 TBO. von 571 m3") eine "Ergänzungsgebühr" in der Höhe von S 8.793,40 (S 7.994,-- Entgelt und 10 Prozent USt in Höhe von S 799,40) vor. Als Bemessungsgrundlage wurde der umbaute Raum des Anbaues (571 m3) x Gebühren... mehr lesen...
Index: L37297 Wasserabgabe TirolL69307 Wasserversorgung Tirol10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: B-VG Art116 Abs2;B-VG Art117 Abs1 lita;UStG 1972 §2 Abs3;WasserleitungsgebührenO Ellmau 1965 §3;
Rechtssatz: Eine Gemeinde, die ein "Wasserwerk" im Sinne des § 2 Abs 3 UStG 1972 betreibt, ist auch dann umsatzsteuerpflichtig, wenn die Beiträge hiezu mittels Bescheides als Gebühr vorgeschr... mehr lesen...
Index: L37167 Kanalabgabe TirolL82307 Abwasser Kanalisation Tirol32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KanalgebührenO Ellmau 1987;UStG 1972 §2 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/23 89/17/0194 9 Stammrechtssatz Die Errichtung einer Kanalisationsanlage ist dem Begriff Anstalten zur Abfuhr von Spülwässer im § 2 Abs 3 UStG 1972 zu subsumieren (Hinweis E 25.6.1981, 15/0760/77). ... mehr lesen...
Index: L37167 Kanalabgabe TirolL82307 Abwasser Kanalisation Tirol10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: B-VG Art116 Abs2;B-VG Art117 Abs1 lita;KanalgebührenO Ellmau 1987;UStG 1972 §2 Abs3;
Rechtssatz: Eine Gemeinde, die eine Anstalt zur Abfuhr von Spülwässern und Abfällen betreibt, ist auch dann, wenn die Beiträge zur Kanalisation mittels Bescheides als Gebühr vorgeschrieben werden, um... mehr lesen...
Im Zusammenhang mit der Errichtung einer Kunsteisbahn hat die beschwerdeführende Stadtgemeinde für das Jahr 1990 S 2,127.110,60 und für die Monate Jänner und Februar 1991 S 720.265,06 als Vorsteuerbeträge beim Finanzamt geltend gemacht. Vom Finanzamt wurden diese Beträge zunächst dem Abgabenkonto der Beschwerdeführerin gutgeschrieben. Im Zuge einer Betriebsprüfung wurde festgestellt, daß die Kunsteisbahn nicht von der Beschwerdeführerin errichtet wurde. Vielmehr war zur Errichtung und... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §210;BAO §217 Abs1;KStG 1966 §2 Abs1;KStG 1988 §2 Abs1;UStG 1972 §12;UStG 1972 §2 Abs1;UStG 1972 §2 Abs3;UStG 1972 §21 Abs3;UStG 1972 §21 Abs5;
Rechtssatz: Für den Eintritt der Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages ist Grundvoraussetzung, daß überhaupt eine Verpflichtung zur... mehr lesen...
Die beschwerdeführende VOLKSschulgemeinde (in der Folge kurz: Beschwerdeführerin) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes. Sie errichtete in den Jahren 1977 bis 1979 aus ihren Mitteln mit Zustimmung der HAUPTschulgemeinde Wieselburg - diese ist ebenfalls eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes - auf dem der Volksschule benachbarten Grundstück, auf dem sich das Hauptschulgebäude befindet, ein einen Turnsaal beinhaltendes Gebäude, welches in der Folge aber nicht von den Volkss... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §2 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 392;
Rechtssatz: Ein (nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes zu beurteilende) "Vermietung eines Grundstückes" iSd § 2 Abs 3 UStG 1972 durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes setzt auf deren Seite die Berechtigung zur Vermietung nicht voraus; maßgebend ist daher nicht, ob die Körperschaft zi... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §2 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 392;
Rechtssatz: Für die Frage, ob eine Vermietung oder Verpachtung iSd § 2 Abs 3 UStG 1972 vorliegt oder nicht, sind die Vorschriften des bürgerlichen Rechtes maßgebend. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989150023.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg vom 28. Juni 1988 wurde das Stift B (in der Folge Beschwerdeführer genannt) als Eigentümer der am Hauptkanal in der verlängerten X-Straße liegenden, mit Bescheid vom 28. Februar 1961 zum Bauplatz erklärten Grundstücke, und zwar eines Teiles des Grundstückes Nr. n/8 sowie des Grundstückes Nr. n/16 KG. Y gemäß § 11 des Salzburger Anliegerleistungsgesetzes, LGBl. Nr. 77/1976 idF LGBl. Nr. 61/1982 (ALG), verpflichtet, für die E... mehr lesen...
Index: L37155 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragSalzburg32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: AnliegerleistungsG Slbg §1 Abs1 idF 1982/061;UStG 1972 §2 Abs3; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1991, 152;
Rechtssatz: Die Errichtung einer Kanalisationsanlage ist dem Begriff Anstalten zur Abfuhr von Spülwässer im § 2 Abs 3 UStG 1972 zu subsumieren (Hinweis E 25.6.1981, 0760/77). ... mehr lesen...