RS Vwgh 1995/12/13 92/13/0186

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Veröffentlicht am 13.12.1995
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
22/02 Zivilprozessordnung
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

ABGB §297;
ABGB §435;
UStG 1972 §2 Abs3;
ZPO §560;

Rechtssatz

Das bürgerliche Recht behandelt Superädifikate in manchen Bereichen nach den Regeln für unbewegliche Sachen. Es kommt auch in bezug auf Mietverträge, wie hinsichtlich unbeweglicher Sachen das Bestandverfahren (§§ 560 ff ZPO) selbst dann zur Anwendung, wenn das vermietete Objekt ein Superädifikat ist (Hinweis Bydlinski, Das Recht der Superädifkate, Wien 1982, 31). Es stellt daher die Vermietung von Bauten unabhängig davon eine Vermietung von Grundstücken iSd § 2 Abs 3 letzter Satz UStG 1972 dar, ob diese in Belassungsabsicht errichtet worden sind oder nicht (Hinweis Ruppe, UStG 1994, § 2 Tz 194 und § 6 Tz 384).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1992130186.X01

Im RIS seit

07.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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